Flug verspätet oder annulliert? Bis zu 600 Euro Entschädigung sichern!
Als auf dem Gebiet des Fluggastrechts sehr erfahrene Kanzlei machen wir Ihre Rechte für Sie geltend. Egal ob ihr Flug sich verspätet hat, annulliert wurde, oder die Beförderung aus anderen Gründen (z.B. Überbuchung) verweigert worden ist. Wir kümmern uns um Ihre Entschädigung. Lassen Sie Ihren Anspruch in unserer kostenlosen Erstberatung schnell und unkompliziert prüfen.
Entschädigungsansprüche wegen Flugverspätung
Die Fluggastrechteverordnung der EU sieht für Verspätungen und Annullierungen von Flügen sogenannte Ausgleichszahlungen vor, die Ihnen die Fluggesellschaft als pauschalen Schadensersatz zahlen muss. Da Fluggesellschaften diese Pflicht aber erfahrungsgemäß nur selten ohne anwaltlichen Druck nachgehen, helfen wir Ihnen gerne. Eine Flugverspätung ist nämlich nicht nur ärgerlich, sondern hat in vielen Fällen auch weiterreichende Konsequenzen, wie ein wichtiges Businessmeeting oder Familientreffen, das Sie nun verpassen. Um Ihre Rechte schnellstmöglich durchsetzen zu können, schicken Sie uns einfach folgende Unterlagen:
- Ihre Reisedokumente
- das Anschreiben, welches Sie an die Fluggesellschaft versandt haben und eine etwaige Antwort der Fluggesellschaft hierauf
Mehr zu Ihren Rechten bei Flugverspätungen finden Sie hier.
Ticketkostenrückerstattung wegen Corona
Wegen Corona werden gerade reihenweise Flüge annulliert. Viele Airlines bieten statt einer Entschädigung lediglich Umbuchungen oder Gutscheine an. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Denn Sie haben einen Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten, wenn die Annullierung des Fluges wegen der Corona-Krise erfolgt ist. Dies ergibt sich aus Art. 8 der EU-Fluggastverordnung, nach dem der Ticketpreis auch dann zurückzuerstatten ist, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht stattfinden kann. Außergewöhnliche Umstände sind Umstände, für die niemand, weder Airline noch Fluggast, etwas kann. Die EU-Fluggastverordnung hat das Risiko für den Flugausfall in diesem Fall den Fluggesellschaften aufgebürdet. Das heißt, die Fluggesellschaft muss Ihnen den Ticketpreis in jedem Fall zurückzahlen.
In diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir vor allem
- Fluggäste
- Fluggastportale
Unser Leistungsangebot umfasst dabei insbesondere die
- Durchsetzung von Fluggastrechten nach der Fluggastverordnung
- Durchsetzung von Ticketrückerstattungsansprüchen
- außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsdurchsetzung