Vielen Dank für Ihre Anfrage

Ihre Nachricht haben wir erhalten. Einer unserer Anwälte wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wann kommt der Rückruf?

In der Regel erfolgt der Rückruf am Tag der Anfrage zu der von Ihnen gewünschten Zeit.

Erstberatung per E-Mail

Nicht immer ist eine Erstberatung per E-Mail möglich. Insbesondere in den Fällen, in denen wir weitere Sachverhaltsangaben benötigen, um eine profunde Einschätzung zur Rechtslage abgeben zu können, behalten wir uns vor, Sie nach vorheriger Mitteilung per E-Mail anzurufen, um mit Ihnen über die Sache zu sprechen.

Anfragen nach Büroschluss, an Wochenenden und Feiertagen

Auch dann, wenn Sie Ihre Anfrage spät am Abend, an Wochenenden oder Feiertagen stellen, wird diese unmittelbar nach Eingang von einem Anwalt gelesen und bewertet. Wenn es sich um einen dringenden Fall handelt, rufen wir Sie auch in diesen Fällen noch am Tag der Anfrage zurück.

Dringend ist der Fall beispielsweise dann, wenn Ihnen durch einen Fristablauf am Tag der Anfrage Rechtsnachteile drohen und diese durch unser Tätigwerden in der noch verbleibenden Zeit abgewendet werden können. Ob ein Fall dringlich ist, bewerten wir nach der Rechtslage und unseren Erfahrungswerten, denen Sie an dieser Stelle voll und ganz vertrauen können.

Sollten Sie am Tag der Anfrage keinen Anruf mehr bekommen, rufen wir Sie dann spätestens am nächsten Tag bzw. Werktag zurück.

Wir freuen uns darauf, Sie im Gespräch persönlich kennenzulernen.

Ihr Team von Mueller.legal

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810