Herzlich willkommen!

Bitte klicken Sie sich durch die nachfolgende Abfrage. Auf Grundlage der von Ihnen hier gemachten Angaben werden wir Ihre Datenschutzerklärung erstellen, die wir Ihnen in der Regel binnen 24 Stunden per E-Mail zusenden werden. Bis dahin bitten wir Sie von Rückfragen zum Sachstand abzusehen.

Rückfragen

Bitte beachten Sie die zu den einzelnen Bausteinen gegebenen Hinweise und Erläuterungen - viele Ihrer Fragen werden hiermit beantwortet. Wenn Sie darüber hinaus rechtliche oder technische Fragen haben, wenden Sie sich BITTE IMMER PER E-MAIL an uns: info@mueller.legal. Wir werden die Fragen in jedem Fall zeitnah beantworten.

Und nun geht's los!

Domain der zu überprüfenden Webseite

Geben Sie bitte nachfolgend die Domain Ihrer Internetpräsenz ein.

Angaben zu Ihrem Unternehmen

Achtung: Wir haben die nachstehenden Felder bewusst nicht als Pflichtfelder ausgestaltet. Die Datenschutzerklärung erstellt sich also auch dann, wenn Sie die Felder nicht ausfüllen. Nach § 13 Abs. 1 lit a DSGVO müssen in der Datenschutzerklärung jedoch Angaben zum Namen und Kontakt des Verantwortlichen gemacht werden. Insbesondere muss dem Nutzer die Kontaktaufnahme ohne Medienbruch möglich gemacht werden. Die Angabe einer E-Mail-Adresse muss daher unbedingt erfolgen. Weitere Angaben, wie die Telefonnummer und der Link zum Impressum sind optional. Gleichwohl empfehlen wir, diese zu machen.

Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Wenn Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, müssen gem. Art. 13 Abs. 1 lit b DSGVO dessen Kontaktdaten angegeben werden.

Angaben zu Ihrem Datenschutzbeauftragten

Nach § 13 Abs. 1 lit. b DSGVO müssen Sie in der Datenschutzerklärung die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten angeben, falls ein solcher bestellt ist. Der Name des Datenschutzbeauftragten muss nicht genannt werden. Es muss allerdings gesagt werden, wie der Nutzer Ihren Datenschutzbeauftragten erreichen kann. Der Textbaustein unserer Datenschutzerklärung sieht insofern vor, dass eine E-Mail-Adresse angegeben wird, da so die Kontaktaufnahme ohne Medienbruch erfolgen kann. Sofern Sie einen internen Datenschutzbeauftragten haben, empfehlen wir die Angabe einer gesonderten E-Mail-Adresse, wie etwa datenschutz@ihr-unternehmen.de. Die E-Mail-Adresse muss hier eingetragen werden - sie erscheint dann in dem entsprechenden Textbaustein der Datenschutzerklärung. 

Angaben zur Datenverarbeitung in Ihrer Organisation bzw. Ihrem Unternehmen

Im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit oder des Zwecks Ihrer Satzung verarbeiten Sie regelmäßig Daten Ihrer Vertragspartner, Interessenten, Patienten, Klienten, Kunden, Mitglieder, Besucher etc. Auch hierzu müssen in der Datenschutzerklärung Angaben gemacht werden.

Falls Sie als Verein, Partei, Stiftung oder NGO neben Ihren ideellen Aufgaben auch geschäftlich tätig sind, setzen Sie bitte sowohl den soeben gesetzten Haken oben als auch nachstehend einen Haken entsprechend Ihrer geschäftlichen Tätigkeit.

Der Datenschutzgenerator darf von jedermann genutzt werden. Hiervon ausgenommen sind sämtliche rechtsextreme oder rechtsextremistische Gruppierungen oder Parteien, wie insbesondere sämtliche Gliederungen der AfD oder NPD, deren parteinahen Stiftungen und/oder Jugendorganisationen sowie deren Mitglieder im Rahmen ihrer politischen Betätigung als Amts- oder Mandatsträger.

Der Datenschutzgenerator darf von jedermann genutzt werden. Hiervon ausgenommen sind sämtliche rechtsextreme oder rechtsextremistische Gruppierungen oder Parteien, wie insbesondere sämtliche Gliederungen der AfD oder NPD, deren parteinahen Stiftungen und/oder Jugendorganisationen sowie deren Mitglieder im Rahmen ihrer politischen Betätigung als Amts- oder Mandatsträger.

Angaben zu Clouddiensten

Sofern Sie einen Clouddienst verwenden, erstellt der Generator über dieses Modul die entsprechenden Textbausteine.

Angaben zu Cookies

Wenn Sie eine eigene Internetpräsenz betreiben, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass Sie Cookies einsetzen. Cookies sind erforderlich, um Ihre Internetpräsenz in der gewünschten Weise auf dem Endgerät des Nutzers anzuzeigen. Man spricht hier von den technisch notwendigen Cookies. Darüber hinaus verwenden die meisten Dienste wie Google Analytics, Google Ads oder Plugins wie der Like-Button von Facebook Cookies. Da Cookies datenschutzrechtlich relevant sind, weil hierüber Daten der Nutzer Ihrer Internetseiten erhoben werden, muss Ihre Datenschutzerklärung hierzu einen Hinweis enthalten.

Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Internetseite Cookies verwendet, empfehlen wir den Haken zu setzen.

Erläuterung zum Cookie-Consent-Banner: Bitte setzen Sie zu diesem Punkt nur dann einen Haken, wenn Sie tatsächlich einen Cookie-Consent-Banner verwenden. Ein Consent-Banner ist von den ebenso massenweise wie rechtlich wirkungslos eingesetzten Hinweis-Banner zu unterscheiden. Letztere weisen lediglich darauf hin, dass auf der Internetseite Cookies eingesetzt werden und können mit einem "Ok" weggeklickt werden. Consent-Banner weisen ebenfalls auf den Einsatz von Cookies hin - hier hat der Nutzer aber tatsächlich durch einen sogenannten Opt-In die Möglichkeit auszuwählen, ob und welche Cookies bei seinem Besuch gesetzt werden sollen.

Angaben zum Hosting Ihrer Internetseiten

Angaben zum Hosting-Anbieter

Sofern Sie Ihre Internetseite selbst programmiert haben oder sich eines CMS-Systems wie Wordpress, TYPO3, Joomla!, Contao etc. bedienen und Ihre Seite auf einem externen Server eines Diensteanbieters wie all-inkl., Strato, Webgo etc. hosten, machen Sie bitte nachstehend einen Haken.

Machen Sie hier bitte folgende Angaben zum Ihrem Hoster:

 

Sitzt Ihr externer Hoster außerhalb der EU/EWG, sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass Ihr Hoster den Schutz Ihrer Nutzerdaten auf dem Niveau des europäischen Datenschutzrechts gewährleisten kann. In den USA wurden hierfür bisher auf Basis des Privacy-Shields-Abkommen zwischen EU und USA eine Zertifizierung für dort ansässige Diensteanbieter angeboten. Dies hat der EuGH nunmehr für nichtig erklärt (Urt. v. 16.07.2020 - C-311/18). Sofern möglich, raten wir daher derzeit dazu, auf einen europäischen Anbieter umzusteigen, da dem Datentransfer in die USA Stand jetzt (Juli 2020) die erforderliche Rechtsgrundlage entzogen ist. In unserer Datenschutzerklärung wird - sofern Sie einen nicht europäischen Anbieter einsetzen - an dieser Stelle nun ein Text ausgespielt, mit dem Ihre Nutzer darauf hingewiesen werden, dass ihre Nutzungsdaten möglicherweise in einen Staat überspielt werden, für den Sie die vom europäischen Gesetzgeber vorgegebenen Datenschutzstandards nicht garantieren können.

Sofern Sie sich dagegen bei der Erstellung Ihrer Internetseite eines Baukastensystems bedient haben, machen Sie bitte den Haken hier und nicht im Feld davor.

Machen Sie hier bitte folgende Angaben zum Ihrem Hoster:

 

Sitzt Ihr externer Hoster außerhalb der EU/EWG, sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass Ihr Hoster den Schutz Ihrer Nutzerdaten auf dem Niveau des europäischen Datenschutzrechts gewährleisten kann. In den USA wurden hierfür bisher auf Basis des Privacy-Shields-Abkommen zwischen EU und USA eine Zertifizierung für dort ansässige Diensteanbieter angeboten. Dies hat der EuGH nunmehr für nichtig erklärt (Urt. v. 16.07.2020 - C-311/18). Sofern möglich, raten wir daher derzeit dazu, auf einen europäischen Anbieter umzusteigen, da dem Datentransfer in die USA Stand jetzt (Juli 2020) die erforderliche Rechtsgrundlage entzogen ist. In unserer Datenschutzerklärung wird - sofern Sie einen nicht europäischen Anbieter einsetzen - an dieser Stelle nun ein Text ausgespielt, mit dem Ihre Nutzer darauf hingewiesen werden, dass ihre Nutzungsdaten möglicherweise in einen Staat überspielt werden, für den Sie die vom europäischen Gesetzgeber vorgegebenen Datenschutzstandards nicht garantieren können.

Zugriffsdaten und Serverlogfiles

Sofern Ihre Webseite bei einem Internet-Service-Provider gehostet wird, werden dort in aller Regel Zugriffsdaten und Server-Logfiles erhoben. Im Zweifelfall klicken Sie bitte auf "Ja".

Der Hosting-Anbieter erhebt Zugriffsdaten der Nutzer

Dauer der Speicherung

Geben Sie bitte an, wie lange Ihr Internet-Service-Provider die Zugriffsdaten Ihrer Nutzer speichert. Regelmäßig liegt die Speicherdauer bei 7 Tagen. Sofern Sie sich hierüber nicht im Klaren sind, können Sie die Speicherdauer bei Ihrem Anbieter erfragen. Sofern Sie über diese Information nicht verfügen, wird über den Generator automatisch die Zahl 7 eingetragen - Sie brauchen dann hier keine Angabe zu machen.

Angaben zum E-Mail-Service Ihres Webhosters

In der Regel bieten Webhoster auch E-Mail-Lösungen an. Sofern Sie sich einer solchen Lösung zum Versand und Empfang Ihrer E-Mails bedienen, setzen Sie nachfolgend bitte einen Haken.

Angaben zu Content Delivery Networks (CDN)

Content Delivery Networks (CDN) stellen skalierbare Speicher- und Auslieferungskapazitäten bereit. So können Inhalte auch bei großen Lastspitzen unterbrechungsfrei ausgeliefert werden. Wenn Sie einen solchen Dienst nutzen, empfehlen wir den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages mit dem jeweiligen Anbieter.

Angaben zu den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme

Sofern Sie über Ihre Webseite Angaben machen oder Möglichkeiten anbieten, über die Nutzer mit Ihnen auf elektronischem Wege kommunizieren können (Telefon, Fax, E-Mail, Kontaktformular, Soziale Medien) oder sonstwie Kontaktmöglichkeiten anbieten, müssen auch hierzu entsprechende Angaben in der Datenschutzerklärung gemacht werden. Dieses Häkchen ist also nicht nur dann obligatorisch, wenn Ihre Webseite ein Kontaktformular aufweist, sondern bereits dann, wenn Sie in irgendeiner Form eine Kontaktaufnahmemöglichkeit anbieten, was bereits über die Pflichtangaben in Ihrem Impressum der Fall sein wird oder einen Adresseintrag in einem Branchenbuch vorhalten.

Daher empfehlen wir, hier einen Haken zu setzen. 

Sofern Sie sich eines Drittanbieters bedienen, setzen Sie bitte nachfolgend einen Haken.

 

Sofern Sie sich eines Telefonservices bedienen, setzen Sie bitte nachfolgend einen Haken.

Angaben zum Sekretariatsservice

Angaben zu Bewerberdaten

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, wenn Sie den Besuchern Ihrer Webseite die Möglichkeit einräumen, sich online bei Ihnen zu bewerben.

Angaben zu Nutzer-Accounts

Sofern Sie Online-Medien (siehe hierzu Modul 11) oder einen Online-Shop (siehe hierzu Modul 12) vorhalten, auf denen sich Ihre Nutzer registrieren und einen Account anlegen können, um beispielsweise Ihren Warenkorb und Kundenkonto verwalten oder auf einen nicht-öffentlichen Bereich Ihrer Webseite zugreifen zu können oder weil Sie Nutzern nach deren vorheriger Registrierung die Möglichkeit bieten, Beiträge zu kommentieren oder Content einzustellen, setzen Sie bitte nachfolgend einen Haken.

Angaben zu Kommentarfunktionen und sonstigem User-generated-content

Sofern Sie Online-Medien vorhalten auf denen Nutzer Beiträge kommentieren, Bewertungen abgeben oder sonstwie Content einstellen können, setzen Sie bitte hier einen Haken.

Angaben zum Online-Shop

Sofern Sie einen Online-Shop anbieten, erstellt der Generator über dieses Modul die entsprechenden Textbausteine.

Hinweis: Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, ist der Nutzer darüber zu informieren, welche Angaben zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Wir raten daher dazu, die Abfragemaske auf Ihrer Webseite so zu gestalten, dass diese Pflichtangaben mit Sternchenhinweis gekennzeichnet sind.

Weitere Angaben zu Ihrem Online-Shop:

Sofern Sie Ihren Kunden ermöglichen, über Ihre Webseite ein Nutzerkonto anzulegen, beispielsweise um ihm zu ermöglichen seinen Warenkorb zu verwalten, ist dies ebenfalls ein datenschutzrechtlich relevanter Vorgang. In diesem Fall müssen Sie hier ein Häkchen setzen.

Sofern Sie die Daten Ihrer Bestandskunden nutzen, um diese etwa mit einem Mailing über weitere Produkte und/oder Dienstleitungen Ihres Hauses zu informieren, müssen Sie hier ein Häkchen setzen. Vorsicht: Der Einsatz von Werbe-E-Mails ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Kundenbeziehungen auch ohne die Einwilligung des Kunden erlaubt. Eine Voraussetzung ist, dass Sie die Kontaktdaten des Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben. Hierfür ist ein tatsächlicher Vertragsschluss erforderlich. Zudem darf sich die Werbemaßnahme nur auf ähnliche Waren oder Dienstleistungen beziehen. Schließlich muss der  Kunde auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen worden sein und er darf der Werbemaßnahme nicht widersprochen haben. Sofern Sie hier auf Nummer sicher gehen wollen, geben wir Ihnen im Rahmen unseres SOS-Recht Abmahnungs-Gratis-Check gerne weitere Hinweise und Informationen.

Sofern Sie daneben bzw. ausschließlich einen regulären Newsletter versenden, siehe hierzu weiter unten das Modul Newsletter.

Angaben zu Zahlungsdiensten

Sofern Sie sich eines Drittanbieters zur Abwicklung von Zahlungen bedienen, bitten wir Sie hier zu klicken und nachfolgend den oder die von Ihnen genutzten Anbieter auszuwählen.

Angaben zu Affiliate-Netzwerken

Sofern Sie Affiliate-Netzwerke nutzen, um auf Ihre Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen, bitten wir Sie hier zu klicken und nachfolgend die von Ihnen genutzten Anbieter auszuwählen.

Angaben zu Bewertungs-Widgets (Ekomi, Ausgezeichnet, Trusted Shops & Co.)
Angaben zum Newsletter

Sofern Sie einen Newsletter anbieten, empfehlen wir den Nutzer bereits bei der Anmeldung auf die Inhalte des Newsletters hinzuweisen. Sofern Sie das das Öffnungs- und Klickverhaltens des Empfängers auswerten, nehmen Sie auch hierzu einen Hinweis auf. Der Hinweis im Gesamten kann wie folgt lauten:

Unser Newsletter enthält Informationen zu unseren Produkten, Angeboten, Aktionen und unserem Unternehmen. Hinweise zum Datenschutz, zum Widerruf, zur Protokollierung sowie der von Ihrer Einwilligung umfassten Erfolgsmessung finden Sie in unserer <link>Datenschutzerklärung<link>. 

 

Weitere Angaben zu Ihrem Newsletter

Wenn Sie einen Newsletter anbieten, werden gegebenenfalls weitere Angaben erforderlich. Bitte kreuzen Sie Zutreffendes an:

 

Wenn Sie bei der Anmeldung des Nutzers zum Newsletter neben seiner E-Mail-Adresse auch dessen Name und Anrede sowie gegebenenfalls weitere Daten abfragen, müssen Sie hier einen Haken setzen.

 

Wenn Sie Ihren Newsletter nicht selbst versenden, sondern hierfür einen Drittanbieter einsetzen, müssen Sie mit diesem einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Sofern Sie Ihr Versanddienstleister nicht ohnehin schon hierauf angesprochen hat, sprechen Sie ihn hierauf an. Zudem sind die Kontaktdaten des Drittanbieters zu nennen.  

Machen Sie hier bitte folgende Angaben zum Ihrem Newsletter-Versanddienstleister:

Sitzt Ihr externer Hoster außerhalb der EU/EWG, sind Sie verpflichtet nachzuweisen, dass Ihr Hoster den Schutz Ihrer Nutzerdaten auf dem Niveau des europäischen Datenschutzrechts gewährleisten kann. In den USA wurden hierfür bisher auf Basis des Privacy-Shields-Abkommen zwischen EU und USA eine Zertifizierung für dort ansässige Diensteanbieter angeboten. Dies hat der EuGH nunmehr für nichtig erklärt (Urt. v. 16.07.2020 - C-311/18). Sofern möglich, raten wir daher derzeit dazu, auf einen europäischen Anbieter umzusteigen, da dem Datentransfer in die USA Stand jetzt (Juli 2020) die erforderliche Rechtsgrundlage entzogen ist. In unserer Datenschutzerklärung wird - sofern Sie einen nicht europäischen Anbieter einsetzen - an dieser Stelle nun ein Text ausgespielt, mit dem Ihre Nutzer darauf hingewiesen werden, dass ihre Nutzungsdaten möglicherweise in einen Staat überspielt werden, für den Sie die vom europäischen Gesetzgeber vorgegebenen Datenschutzstandards nicht garantieren können.

 

Auswertung des Nutzer- und Leseverhaltens

Sofern Sie das Nutzer- und Leseverhalten auswerten, weisen Sie hierauf bitte schon bei der Anmeldung des Newsletter hin. Sie hierzu den ersten Hinweis oben. 

 

Abmeldung vom Newsletter

Sie müssen dem Empfänger eine Möglichkeit bieten, sich vom Newsletter wieder abzumelden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bitte kreuzen Sie an, welche Möglichkeiten Sie dem Nutzer anbieten. Sie können dem Nutzer eine, mehrere oder alle der Möglichkeiten anbieten.

Angaben zur Werbung per E-Mail, Post oder Telefon

Sofern Sie Daten für Werbemaßnahmen per E-Mail, Telefon oder Post erheben und verarbeiten, müssen Sie hier ein Häkchen setzen.

Angaben zur Internetwerbung (Google Ads, etc.)

Sofern Sie über Werbung auf Ihre eigene Webseite aufmerksam machen, müssen Sie hier ein Häkchen setzen und nachfolgend die von Ihnen genutzten Dienste anklicken.

Facebook Pixel ist mit den folgenden Erweiterungen einsetzbar. Sofern Sie eine der Erweiterungen nutzen, setzen Sie bitte ein Häkchen. 

Bitte beachten Sie zu diesen Marketing Tools aber unbedingt unsere eigens hierfür eingerichtete Hinweisseite sowie unsere Newsmeldung vom 06.06.2018. Danach hat das VG Bayreuth den Einsatz von Facebook Custom Audience als datenschutzwidrig eingestuft, sofern dies ohne informierte Einwilligung des Nutzers geschieht.

Angaben zu Analyse-Tools (Google Analytics, Matomo, Adobe Analytics & Co.)

Sofern Sie Analyse-Tools einsetzen, müssen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter des von Ihnen eingesetzten Dienstes abschließen. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag, dass der Anbieter die übertragenen Daten für den Webseitenbetreiber weiterverarbeitet und verpflichtet diesen, die übermittelten Daten ausschließlich entsprechend Ihrer Weisungen zu verarbeiten und die geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten. Dies ist einfacher als Sie denken, denn in der Regel bieten die Analyse-Dienste hierfür ein standardisiertes Verfahren an. Mehr Informationen, wie dies für die verschiedenen Anbieter funktioniert finden Sie hier.

Angaben zu sozialen Medien (Facebook, Twitter & Co.)

Angaben zu Ihrer Präsenz auf einer Plattform wie Facebook, Twitter & Co.

Wenn Sie eine Online-Präsenz auf einer Plattform wie Facebook (Facebook-Fanseite), Twitter, LinkendIn oder Xing unterhalten, müssen Sie hierzu Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung machen. Grund hierfür ist das Facebook-Urteil des EuGH, wonach nicht nur Facebook selbst, sondern auch die Betreiber von Facebook-Fanseiten für die Datenverarbeitung mitverantwortlich sind. Das bedeutet, dass Sie über die Datenverarbeitungsvorgänge der jeweiligen Plattform aufklären müssen. Bitte beachten Sie zudem, dass der Datenschutzhinweis auch auf Ihrer Online-Präsenz bei der jeweiligen Plattform erfolgen muss.

Bitte klicken Sie nachfolgend an, auf welchen Social-Media-Plattformen Sie Online-Präsenzen betreiben.

 
Angaben zu Messenger Diensten

Sollten Sie Messenger-Dienste für die Kommunikation mit ihren Kunden oder Nutzer verwenden, müssen hierzu Angaben in ihrer Datenschutzerklärung gemacht werden.

Angaben zu Chatbots und Chatfunktionen

Sollten Sie Chatbots oder Chatfunktionen für die Kommunikation mit ihren Kunden oder Nutzer verwenden, müssen hierzu Angaben in ihrer Datenschutzerklärung gemacht werden.

Angaben zu Videokonferenz-Software (Zoom, Microsoft Teams, Skype, Google Meet)

Sofern Sie im Rahmen Ihres Online-Angebotes die Online-Software für Videokonferenzen von Drittanbietern verwenden, empfehlen wir Ihnen dazu entsprechende Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung zu machen.

Angaben zu Content-Diensten (YouTube, Getty Images, Google Maps)

Sofern Sie innerhalb Ihres Onlineangebotes Inhaltsangebote von Drittanbietern einsetzen, um beispielsweise Bild- oder Kartenmaterial, Videos oder Schriftarten einzubinden, sollten Sie auch hierzu entsprechende Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung machen. Datenschutzrechtlich relevant sind diese Dienste bereits deshalb, weil die Diensteanbieter die IP-Adressen Ihrer Nutzer auslesen müssen, um die Inhalte an deren Browser auszuliefern. Bitte kreuzen Sie an, welche Dienste Sie auf Ihrem Onlineangebot nutzen.

Angaben zu Plugins (Share- & Like-Buttons etc.)

Sofern Sie Plugins eines Drittanbieters auf Ihrer eigenen Webseite eingebunden haben, müssen Sie auch hierzu Angaben in Ihrer Datenschutzerklärung machen. Plugins sind bspw. die Share-Buttons von Facebook oder Twitter. Die Angaben müssen deshalb erfolgen, weil die Anbieter über die Plugins Daten über das Nutzungsverhalten der Besucher Ihrer Internetseiten erheben - im Falle von Facebook beispielsweise auch dann, wenn der Besucher keinen eigenen Account dort hat.

Shariff-Lösung

Sofern Sie den Einsatz von Plugins (noch) nicht über einen Consent-Banner steuern, sondern auf die Shariff-Lösung zurückgreifen, setzen Sie nachfolgend bitte einen Haken.

"Bei der Zwei-Klick-Lösung ruft der Nutzer erst durch einen Klick die eigentlichen Teilen-Knöpfe auf. Vorher findet keine Datenübertragung statt; ein Tracking durch Dritte ist deshalb nicht möglich – jedenfalls nicht über die Knöpfe. Durch den Klick erklärt sich der Anwender mit der Datenübertragung einverstanden und kann dann Inhalte empfehlen, teilen, twittern.

Die Shariff-Lösung ist der Nachfolger der Zwei-Klick-Lösung. Die neuen Buttons sind einfache HTML-Links, die mit CSS individuell gestaltet werden können und nicht mehr über Umwege eingebettet werden müssen. Damit wird der erste Klick, mit dem die Buttons bisher aktiviert werden mussten, überflüssig."

Wir nutzen folgende Lösung
Weitere Angaben

Mit unserer Abfragenmaske decken wir die gängigsten Online-Angebote für Webseiten ab. Sofern Sie allerdings weitere Plugins oder Online-Angebote verwenden, nach denen wir nicht gefragt haben, können Sie uns im nachfolgenden Textfeld eine Nachricht hinterlassen. Wir werden das von Ihnen genutzte Plugin oder Online-Angebot auf ihre DSGVO-Konformität überprüfen. Gerne können Sie das Textfeld auch zur Mitteilung Ihres Eindrucks oder Feedbacks zu unserem Webseiten-Audit nutzen.

Zum Ergebnis

Sie müssen nun nur den Button "Jetzt Daten übertragen" betätigen. Wir werden die von Ihnen gemachten Angaben dann auswerten und uns schnellstmöglich mit dem Ergebnis bei Ihnen zurückmelden. 

Bis hierhin herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!