Richtungspfeil Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Wir halten den erneute Versuch der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die grundrechtlich geschützten Kommunikationsfreiheiten aller Bürger, von der Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte, Seelsorger, Journalisten, Abgeordnete und deren Mandanten, Patienten, Informanten und Kommunikationspartner in besonderem Maße betroffen sind.

Wir gehen gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vor

Nachdem der Bundestag am 16.10.2015 nach zweiter und dritter Lesung die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen hatte und das Gesetz am 06.11.2015 den Bundesrat passierte, haben wir noch am selben Tag beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht.

Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung

Ausgangspunkt unserer Verfassungsbeschwerde war eine Demonstration vor dem Bundeskanzleramt am 30.05.20215, zu der die Rechtsanwaltskammer Berlin unter dem Motto "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" aufgerufen hatte. Redner waren u. a. der Ex-Bundestags-Vizepräsident Burkhard Hirsch, der Ex-Datenschutzbeauftragte Peter Schaar sowie Hans-Christian Ströbele. Vor allem aber der vormalige Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin, Marcus Mollnau, rief die Anwaltschaft in einer bemerkenswerten Rede auf, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um gegen die Vorratsdatenspeicherung vorzugehen. Das nahmen wir dann wörtlich und planten beim obligatorischen After-Demo-Umtrunk die schnellste Verfassungsbeschwerde der Welt.

Die schnellste Verfassungsbeschwerde
der Welt...

Nach den Anschlägen von Paris kippte die politische Großwetterlage in der damaligen Großen Koalition. Die Sozialdemokraten gaben ihren Widerstand gegen die Wiedereinführung der vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 für nichtig erklärten Vorratsdatenspeicherung auf. Es zeichnete sich also ab, dass ein entsprechendes Gesetz kommen würde. Um ein besonderes Zeichen gegen dieses Vorhaben zu setzen, wollten wir in dem frühest möglichen Moment rechtliche Maßnahmen in Ansatz bringen. Daher haben wir den normalen Kanzleibetrieb im Oktober 2015 für drei Wochen stillgelegt und in dieser Zeit mit allen verfügbaren Kräften den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung geschrieben. Ziel eines solchen Antrages ist es, das Inkrattreten des Gesetzes zu verhindern. Diesen haben wir am 06.11.2015 eingereicht, nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hatte. Nachdem das Gesetz gleichwohl am 18.12.2015 in Kraft getreten war, haben wir an diesem Tage die Verfassungsbeschwerde eingereicht.

...und dann passierte erst mal ganz lange nichts.

Unserer Initiative haben sich darüber hinaus der Deutsche Medienverband (DMV) e.V. sowie der DJV Deutsche Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. angeschlossen. Darüber hinaus tritt eine Reihe von Journalisten, hier unter anderem auch die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist und vormals als Journalistin beim ZDF tätig war, als Antragsteller auf. Daneben haben sich dem Antrag neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus verschiedenen Fraktionen angeschlossen, hier unter anderem die damalige Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ramona Pop.

Die Antragsteller

Unserer Initiative haben sich darüber hinaus der Deutsche Medienverband (DMV) e.V. sowie der DJV Deutsche Journalisten-Verband, Landesverband Berlin-Brandenburg e.V. angeschlossen. Darüber hinaus tritt eine Reihe von Journalisten, hier unter anderem auch die Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner, die medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist und vormals als Journalistin beim ZDF tätig war, als Antragsteller auf. Daneben haben sich dem Antrag neun Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses aus verschiedenen Fraktionen angeschlossen, hier unter anderem die damalige Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Ramona Pop.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

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Wir sind davon überzeugt, dass eines der maßgeblichen Sicherungsinstrumente einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung der freie Zugang zu Informationen ist. Nur auf Grundlage der maßgeblichen Informationen können Probleme umfassend betrachtet, diskutiert und hierfür im gemeinschaftlichen Diskurs die beste Lösung gefunden werden. Wir kämpfen daher mit Leidenschaft und den Mitteln des Rechts für den Informationszugang. Sofern Sie hier als Vertreter der Medien also Unterstützung brauchen, sind Sie bei uns genau richtig.

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Die Behörde kann den Antrag auf Auskunft ablehnen, wenn dem Interesse an einer Auskunftserteilung gewichtige Gründe entgegenstehen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn mit der Auskunft in Persönlichkeitsrechte Dritter eingegriffen wird oder datenschutzrechtliche Belange betroffen sind.

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