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Rechtsanwalt für Produktsicherheit und Produktkennzeichnung
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Produkte müssen "sicher" sein. Das bedeutet sie dürfen die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Um dies zu gewährleisten existieren zahllose gesetzliche Vorgaben dazu, wie Produkte zusammengesetzt, verpackt oder gekennzeichnet werden müssen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass jemand Ihre Fotos ohne Ihre Erlaubnis verwendet hat, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um gegen die Fotorechtsverletzung vorzugehen:
Kontaktieren Sie den Verletzer: Versuchen Sie zunächst, den Verletzer zu kontaktieren und ihn auf die Rechtsverletzung aufmerksam zu machen. Vielleicht handelt es sich um ein Missverständnis oder der Verletzer war sich nicht bewusst, dass er gegen Ihre Rechte verstoßen hat. Fordern Sie den Verletzer auf, das Foto umgehend zu entfernen und stellen Sie ihm eine Frist zur Umsetzung.
Beweise sammeln: Dokumentieren Sie die Verletzung, indem Sie Screenshots oder Ausdrucke der Verwendung des Fotos machen. Notieren Sie sich auch, wann und wo das Foto verwendet wurde und zu welchem Zweck.
Rechtsanwalt konsultieren: Wenn der Verletzer nicht bereit ist, das Foto zu entfernen oder Sie nicht selbst in der Lage sind, rechtliche Schritte einzuleiten, sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Fall zu prüfen, den Schaden zu berechnen und Schritte einzuleiten, um den Verletzer zur Verantwortung zu ziehen.
Abmahnung: Ein häufiges Vorgehen in solchen Fällen ist die Abmahnung. Hierbei wird der Verletzer aufgefordert, die rechtswidrige Handlung zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In der Abmahnung werden auch Schadensersatzforderungen geltend gemacht.
Klage: Wenn der Verletzer nicht auf die Abmahnung reagiert oder die Forderungen nicht erfüllt, können Sie eine Klage einreichen, um den Schadensersatz und gegebenenfalls auch eine Unterlassung durchzusetzen.
Es ist wichtig, schnell zu handeln, um den Schaden zu minimieren und Ihre Rechte zu schützen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen und den Fall professionell zu bearbeiten.
Verantwortlichkeiten existieren auf alle Handels- und Vertriebsstufen. Welche Sie dabei zu beachten haben, ist davon abhängig, ob Sie Hersteller, sog. Quasi-Hersteller, Inverkehrbringer, Händler oder Importeur des Produktes sind.
Bei Nichteinhaltung von Kennzeichnungspflichten oder sonstiger Vorgaben, drohen Ihnen Auseinandersetzung mit Konkurrenten - aber vor allem drohen Sanktionen der Marktüberwachungsbehörden.
Das Marktüberwachungsgesetz ermächtigt die Aufsichtsbehörden Ihre Produkte sicherzustellen, zu, vernichten oder deren Vermarktung zu untersagen. Sie können nicht nur einen Verkaufsstopp sondern auch den Rückruf von bereits verkauften Produkten anordnen, sogar wenn die Verkäufe bereits viele Jahre zurückliegen.
Auch Bußgelder bis zu 100.000 EUR können von den Behörden verhängt werden.
Das ProdSG findet seine Anwendung, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Es ist das zentrale Gesetz für den Vertrieb von Non-Food-Produkten in Deutschland.
Über das ProdSG werden eine Reihe von der Europäischen Union erlassene Rechtsvorschriften zum Inverkehrbringen bzw. Bereitstellen von Produkten auf dem Europäischen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Dazu zählen beispielsweise folgende Richtlinien:
Die Buchstaben CE stehen für „Conformité Européenne“, was „Europäische Konformität“ bedeutet. Eine zur CE-Kennzeichnung besteht nicht für alle Produkte sondern nur bestimmte Produktgruppen - und nur dann, wenn die CE-Kennzeichnung explizit gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Hersteller selbst ist verpflichtet die CE-Kennzeichnung an den Produkten anzubringen. Damit bestätigt er, dass das Produkt alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das CE-Zeichen ist also kein Prüfsiegel einer zentralen Behörde oder Organisation, sondern eine formelle Bestätigung des Herstellers zur Rechtskonformität seiner Produkte.
Vorgeschrieben ist die CE-Kennzeichnung zum Beispiel für Spielzeug, Maschinen, persönliche Schutzausrüstungen oder Medizinprodukte.