Kanzlei für Fluggastrechte

  • Entschädigungen bei Flugverspätungen
  • Ticketrückerstattungen bei Annullierungen
  • Kostenfreie Erstberatung für Ihren Fall
  • Durch Vertragsanwälte der SOS Flugverspätung
Gratis Flug-Check

Rechtsanwalt Alexander Faber

Unsere Services

Fluggastrechte Entschädigung

Ihr Flug hat sich um mehr als 3 Stunden verspätet oder wurde annulliert? Ihr Flug war überbucht und Sie durften nicht mitfliegen? In diesen Fällen haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung.

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Fluggastrechte Ticketkostenrückerstattung

Ihre Airline hat Ihren Flug gecancelt? Wir setzen Ihren Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten durch. Hierbei vertreten wir Sie gegenüber jeder Airline, unabhängig davon, in welchem Land sie ihren Sitz hat.

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So setzen wir Ihren Anspruch durch

  • Fluginformationen einreichen

    Reichen Sie Ihre Fluginformationen über unser Kontaktformular ein. Geben Sie hierbei Ihre Flugnummer sowie den Grund Ihrer Kontaktaufnahme an (Flugverspätung, -annulierung o.ä).

  • Wir prüfen Ihren Flug

    Nach Eingang Ihrer Nachricht prüfen unsere Rechtsanwälte, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten haben.

  • Sie beauftragen uns

    Das Ergebnis der Prüfung, teilen wir Ihnen per E-Mail mit. Kommen unsere Anwälte zu dem Ergebnis, dass Sie einen Anspruch haben, senden wir Ihnen unser Auftragsformular zu.

  • Los geht's!

    Nachdem Sie uns beauftragt haben, wenden wir uns an die Airline, um Ihren Anspruch durchzusetzen. Wir lassen nicht locker, bis Sie zu Ihrem Recht kommen und das Geld ausgezahlt wird!

Welche Rechte fallen unter den Begriff der Fluggastrechte?

Unter dem Begriff der Fluggastrechte fallen die Rechte von Passagieren bei Flugverspätungen, Flugannullierungen und Überbuchungen sowie bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck.

Im Wesentlichen umfasst dies die Erstattung der Kosten für das Ticket oder die alternative Beförderung zum Zielort, wenn ein Flug annulliert wird oder eine Verspätung von mehr als 3 Stunden auftritt. Auch sind der Anspruch auf Entschädigungszahlungen bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie der Schadenersatz für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck mit umfasst.

Diese Rechte gelten gemäß der Fluggastrechte-Verordnung der EU für Flüge, die innerhalb der Europäischen Union starten oder landen, sowie für Flüge von ausländischen Fluggesellschaften, die von einem EU-Land aus starten.

Kann ich die Airline selbst zur Zahlung der Entschädigung auffordern?

Natürlich können Sie die Airline auch eigenständig zur Zahlung auffordern. Erfahrungsgemäß kommen die Fluggesellschaften dieser Pflicht jedoch nur selten ohne anwaltlichen Druck nach. Regelmäßig berichten unsere Mandanten davon, dass die Airlines gar nicht reagieren oder sich weigern eine Zahlung zu leisten. Dann kommen wir ins Spiel: Füllen Sie unser Kontaktformular aus und schicken Sie uns Ihre Flugunterlagen. Wir prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht oder Sie einen Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten haben und setzen Ihren Anspruch durch! -Wir fordern Ihre Zahlung ein!

Wie kann ich Mueller.legal beauftragen, meine Ansprüche durchzusetzen?

Nutzen Sie einfach und unkompliziert unser Kontaktformular. Sie haben darüber die Möglichkeit, uns Ihre persönlichen Daten und den Flug den Sie gebucht haben zu übermitteln. Daneben teilen Sie uns bitte mit, ob sich Ihr Flug verspätet hat, ausgefallen ist oder aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden konnte. Zudem benötigen wir die Buchungsunterlagen Ihres Fluges. Diese Dokumente können Sie ebenfalls mit Hilfe des Formulars übersenden. Wir setzen uns dann mit der Fluggesellschaft in Verbindung und klären alle weitere für Sie.

Wann greifen die EU Fluggastrechte?

Die EU-Fluggastrechte greifen in der Regel bei Flügen, die von einem EU-Land aus starten oder in einem EU-Land landen und von einer EU-Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines Drittlands durchgeführt werden.

Konkret bedeutet das:

1. Flüge innerhalb der EU: Die Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen.

2. Flüge von außerhalb der EU: Die Fluggastrechte gelten auch für Flüge außerhalb der EU, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

3. Flüge von einer EU-Fluggesellschaft: Die Fluggastrechte gelten auch für Flüge von einer EU-Fluggesellschaft, die außerhalb der EU starten oder landen.

Für wen gelten die EU Fluggastrechte?

Die EU-Fluggastrechte gelten in der Regel für alle Passagiere, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft oder ihrem Wohnsitz. Dies gilt jedoch nur für Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Die Fluggastrechte gelten sowohl für einzelne Passagiere als auch für Gruppen, die zusammen reisen.

Die EU-Fluggastrechte gelten jedoch nicht für Flüge, die von Fluggesellschaften außerhalb der EU durchgeführt werden und weder von einem EU-Land aus starten noch in einem EU-Land landen. In diesen Fällen gelten die Fluggastrechte gemäß den internationalen Abkommen, die zwischen den Ländern geschlossen wurden.

Fluggastrechte durchsetzen!

Wir prüfen unverbindlich, ob Sie einen Anspruch gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung haben und melden uns unverzüglich mit dem Ergebnis. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und arbeiten als Vertragsanwälte mit der SOS Flugverspätung zusammen.

Nutzen Sie hierzu gerne unser Kontaktformular und übermitteln Sie uns Ihre Anfrage.

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