- Durchsetzung durch einen Anwalt
- Faire Pauschalpreise
- Bundesweite Vertretung
- Unkompliziert und effizient
Ihr Anwalt für Flugkosten-
rückerstattung

Rechtsanwalt Alexander Faber
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Sie reichen Ihren Flug über unser Kontaktformular bei uns ein - dieser Vorgang dauert nur wenige Minuten. Bitte nutzen Sie das Formular - schicken Sie uns keine E-Mail.
Wir prüfen, ob für Ihren Flug ein Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten besteht. Dieser Service ist kostenfrei und unverbindlich.
Wir melden uns bei Ihnen mit einer Einschätzung und den Auftragsunterlagen. Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung Ihrer Erstattung.
Unmittelbar nach der Beauftragung schreiben wir die Airline an und machen Ihre Ansprüche geltend. Wir arbeiten für Ihr Recht - notfalls vor Gericht.
Die Corona-Pandemie sorgt dafür, dass zahlreiche Flüge ausfallen. Zusätzlich haben diverse Länder Einreiseverbote verhängt. Wir klären auf, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten haben.
Ja, die EU-Fluggastrechteverordnung regelt, dass bei Annullierungen wegen der Corona-Pandemie die Ticketkosten zu erstatten sind. Dies gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen, wie etwa einer weltweiten Pandemie. Es kommt nicht darauf an, ob die Airline den Grund des Ausfalls zu vertreten hat. Sie müssen sich daher auch nicht mit Gutscheinen oder Guthaben abspeisen lassen.
Die Rechtslage und die Rechtsprechung sind bei Einreiseverboten nicht einheitlich. Aus unserer Sicht sprechen aber die besseren Argumente dafür, auch bei Einreiseverboten den Fluggästen einen Anspruch auf Erstattung der Entschädigung zuzubilligen.
Nein! Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie umgebucht werden wollen oder lieber den vollständigen Ticketpreis erstattet bekommen wollen.
Wenn Fluggäste von einem Einreiseverbot betroffen sind, oder eine offizielle Warnung für das Reisegebiet ausgesprochen worden ist, sind wir der Auffassung, dass den Fluggästen ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises zusteht. Nur dann, wenn Gründe in der Person des Einreisenden selbst liegen, weil dieser etwa die erforderlichen Reiseunterlagen nicht beseitzt, scheidet ein Anspruch auf Erstattung aus. Im Fall eines vollständigen Einreisestopps aufgrund der Pandemie liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, der Fluggästen nicht aufgebürdet werden kann.
Ein Auftrag lohnt sich, wenn die Airline eine Auszahlung des Ticketpreises verweigert, Sie die Airline nicht erreichen oder die Fluggesellschaft nicht reagiert. Durch unsere Arbeit als Vertragsanwälte für das Fluggastrechteportal SOS Flugverspätung, haben wir mehrere Jahre Erfahrung in der Korrespondenz mit den Fluggesellschaften. Wichtig zu beachten ist, dass unser Honorar nach der Beauftragung zwangsläufig gezahlt werden muss. Das gilt unabhängig davon, ob wir Ihren Anspruch durchsetzen können oder nicht. Anwaltliche Erfolgshonorare sind ausschließlich in sehr engem Rahmen zulässig. Damit das Risiko trotzdem für Sie überschaubar bleibt, berechnen wir unser Honorar nach einem festen Satz abhängig vom Ticketpreis.