Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln

Ihr Anwalt für Produktkennzeichnungsrecht!

Sie haben eine Abmahnung wegen falscher Kennzeichnung oder Werbung für eines Ihrer Nahrungsergänzungsmittel erhalten und wollen dagegen vorgehen? Oder Sie wollen bereits vor der Einführung Ihres Produkts zur Nahrungsergänzung sichergehen, dass Sie alle Kennzeichnungsvorschriften eingehalten haben? Peter Weiler ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und ausgewiesener Experte in Sachen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Da Nahrungsergänzgungsmittel als Lebensmittel eingestuft werden, gelten für deren Kennzeichnung äußerst strenge Vorschriften. Da diese häufig aktualisiert und erneuert werden, kann es schwierig sein bei den Kennzeichnungsvorschriften für Nahrungsergänzungsmittel den Überblick zu behalten.

Im kostenfreien Erstberatungsgespräch können wir Ihnen mitteilen, ob das Vorgehen gegen eine wegen falscher Kennzeichnung des Nahrungsergänzungsmittels erhaltene Abmahnung erfolgversprechend ist.

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Rechtliche Besonderheiten bei Nahrungsergänzungsmitteln

Um Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt zu bringen, wird in Deutschland keine Zulassung benötigt, es besteht aber eine Anzeigepflicht beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Überdies sind das Inverkehrbringen, Verkaufen und Bewerben von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland strikten Regelungen unterworfen, die sowohl der Hersteller als auch der Verkäufer des Produkts in eigener Verantwortung zu befolgen haben. Nur so können Ordnungsgelder, Strafen und Abmahnungen effektiv vermieden werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Kennzeichnungspflichten für Nahrungsergänzungsmittel vor und zeigen Ihnen wie Sie auf die einzelnen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das Kennzeichnungsrecht am besten reagieren. Wie Sie richtig mit gesundheitsbezogenen Angaben für Ihr Nahrungsergänzungsmittel werben, erklären wir Ihnen in einem gesonderten Beitrag.

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Am Häufigsten abgemahnte Verstöße

Bei der Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln kommt es auf Feinheiten an. Sowohl die richtige Wortwahl, als auch die richtige Platzierung und sogar die Schriftgröße/art können darüber entscheiden, ob Ihr Produkt abgemahnt oder ein Bußgeld verhängt wird.

Mindesthaltbarkeitsdatum / Nettofüllmenge fehlen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum (eine Angabe im Online-Shop selbst ist nicht erforderlich, die Angabe muss aber bei der Lieferung verfügbar (z.B. auf dem Produkt aufgedruckt) sein, die Nettofüllmenge in Gramm oder ml müssen immer gut für den Verbraucher sichtbar sein.

Warnhinweise sind nicht richtig angebracht

Der Warnhinweis "Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden“ (oder ein sehr ähnlicher Hinweis) muss angegeben werden. Ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel "nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten", sowie ein Hinweis darauf, dass die "Produkte außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind", sind ebenfalls anzubringen.

Tipp: Selbst wenn Ihre Mitbewerber nicht auf sowas achten, Verbraucherverbände suchen nach solchen Fehlern auf den, um Sie dann für deren Mitglieder abzumahnen und ein Konkurrenzprodukt zu schwächen.

Nährwertdeklaration fehlt

Eine Nährwertdeklaration, wobei zwingend der Brennwert in Kilojoule und Kilokalorien, die Menge an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz anzugeben sind, ist zwingend. Für Online-Händler gilt hier, dass dem Kunden die Nährwertinformationen vor (also nicht nur auf dem Produkt selbst, sondern schon auf Ihrer Verkaufsseite bei amazon, eBay und co) Abschluss des Kaufvertrags vorliegen müssen.

Bezeichnung als "Nahrungsergänzungsmittel" nicht auf der Verpackung angebracht

Auf der Verpackung muss explizit die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" geführt werden. Andere Namen, insbesondere wenn diese irreführend sein könnten, sind nicht erlaubt. Somit ist von einer Bezeichnung wie beispielsweise „Vitaminkapseln zur Nahrungsergänzung“ abzuraten.

Zutatenliste nicht / nicht deutlich angebracht

Das Nahrungsergänzungsmittel muss eine Liste der enthaltenen Zutaten angeben. Gemeint sind damit die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind, z.B. „mit Calcium Omega-3-Fettsäuren und Vitamin D“. Die Liste benötigt eine Überschrift, die das Wort „Zutaten“ enthält. Die Aufzählung erfolgt in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils. Wenn Zutaten Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, dann müssen diese extra gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss sich deutlich (z.B. andere Schriftart/Größe) vom Rest abheben. Alle Angaben müssen in einer Mindestschriftgröße von 1,2 mm getätigt werden. Das Landgericht München meint, dass "deutlich lesbar" die Verwendung einer Schrift erfordert, die nicht kleiner als 6 Punkte ist (Urteil vom 16.01.2008 Az 1 HK 0 11928/07). 

Tipp: Halten Sie die Vorschriften strengstens ein. Selbst wenn Ihnen eine Midestschriftgröße "albern" vorkommt. Es kommt immer wieder zu Abmahnungen wegen zu schlechter Lesbarkeit.

Weitere Verstöße gegen das Produktkennzeichnungsrecht

  • Empfohlenen Tagesdosis ist nicht angegeben

Die enthaltene Menge an Nährstoffen/sonstigen Stoffen bezogen auf die empfohlene Tagesverzehrmenge, die auf dem Etikett angegeben ist, sowie die empfohlene Verzehrmenge in Portionen des Erzeugnisses pro Tag (z.B. „3 Kapseln pro Tag“) muss deutlich sichtbar sein.

  • Anweisungen für Aufbewahrung und/oder die Verwendung fehlen

Geben Sie Hinweise zur Nutzung z.B. „Vor Wärme schützen" und fügen Sie eine Gebrauchsanleitung als Text hinzu, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche Anleitung angemessen zu verwenden. Piktogramme sind nur ergänzend zulässig.

 

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Rechtsfolgen von Verstößen gegen das Kennzeichnungsrecht

Verstöße gegen das Lebensmittelkennzeichnungsrecht werden als Wettbewerbsverstöße qualifiziert und können nach dem UWG von Ihren Konkurrenten oder gewissen Verbänden abgemahnt werden. Im Zuge dieser Abmahnung macht der Abmahnende dann in erster Linie Unterlassungsansprüche geltend und fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein. Zudem werden Abmahnkosten gefordert und eine Vertragsstrafe festgelegt.

Unterlassungserklärung

Ist die Abmahnung berechtigt, kann Ihnen die sofortige Unterlassung mithilfe einer Unterlassungserklärung angeordnet werden. Durch Ihre Unterschrift verpflichten Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung. Einmal unterschrieben können die Bedingungen nicht mehr angepasst werden und der Vertrag gilt lebenslang. Da die in Unterlassungserklärungen geforderten Abmahnkosten und Vertragsstrafen regelmäßig zu hoch angesetzt sind, raten wir immer dazu die Unterlassungserklärung vor der Unterzeichnung von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Oft können die Vertragsbedingungen noch angepasst werden.

Einstweilige Verfügung / Unterlassungsklage

Gehen Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist auf die Unterlassungserklärung ein, ist der nächste Schritt das einstweilige Verfügungsverfahren. Ein solches Verfahren ist in der Regel wesentlich schneller beendet als eine Klage. Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung wird aber die sogenannte Dringlichkeit gefordert, die nur besteht, wenn Sie innerhalb eines Monats nachdem Sie von der Verletzung erfahren haben, gegen diese vorgehen. Konatkieren Sie also am besten sofort nach Erhalt der Abmahnung bzw. nach Sichtung des abmahnfähigen Verstoßes einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht. Nach Ablauf der Frist bleibt nur noch eine Unterlassungsklage, die oft langwierig ist und sehr teuer werden kann.

 

Wozu wir Ihnen raten

Ihr Konkurrent kann beispielsweise eine Rückrufaktion fordern oder Sie zwingen den weiteren Verkauf einzustellen bis der Verstoß behoben ist. Umettikierungen oder gar eine erneute Produktion Ihrer Waren kann schnell sehr teuer werden, sodass wir zu einer Überprüfung Ihrer Produkte raten, bevor Sie diese auf den Markt bringen.

 

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Richtige Reaktion auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Ignorieren sollten Sie die Abmahnung auf keinen Fall, denn dann kann es schnell passieren, dass die Sache vor Gericht landet und somit zwangsläufig in die Länge gezogen wird und die Kosten steigen. Wir haben die besten Reaktionsmöglichkeiten für Sie zusammengetragen:

Richtige Reaktion auf Abmahnung wegen Kennzeichnungsverstoß

Unterschreiben Sie nicht einfach die strafbewehrte Unterlassungserklärung und zahlen die geforderten Abmahngebühren, sondern suchen Sie direkt einen auf das Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen spezialisierten Anwalt auf. Dieser hilft Ihnen bei:

  • der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung
  • dem Aushandeln von Übergangsfristen, um wirtschaftlichen Schaden zu beschränken
  • dem Herunterhandeln der Vertragsstrafe
  • dem Anpassen der Unterlassungserklärung
  • der Beseitigung des Wettbewerbsverstoßes

Was ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen speziell zu beachten?

Handeln Sie schnell

Beachten Sie dabei, dass beim Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen schnelles Handeln unerlässlich ist. Reagieren Sie nämlich nicht innerhalb der gesetzten Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, dann wird der Abmahnende eine Unterlassungsverfügung bei Gericht beantragen, was die Sache in jedem Fall teuer macht und unnötig in die Länge zieht.

Dokumentation

Dokumentieren Sie Ihren Verstoß bevor Sie ihn beseitigen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

Sie haben Fragen zur Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln?

Wir beraten Sie gerne. Sofern Sie eine Abmahnung wegen einer fehlerhaften Kennzeichnung oder unzulässiger Werbeaussagen in Bezug auf Nahrungsergänzungsmittel erhalten haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne können Sie uns Ihre Unterlagen über das unten stehende Erstberatungsformular zukommen lassen. Das Erstberatungsgespräch ist unverbindlich und kostenfrei. Nach dem Gespräch erhalten Sie eine gesonderte E-Mail von uns mit einer Handlungsempfehlung und Sie können sich ganz in Ruhe von zuhause aus entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen.

Peter Weiler und Aylin Ludwig Mueller.legal

Was ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen speziell zu beachten?

Beachten Sie dabei, dass beim Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen schnelles Handeln unerlässlich ist. Reagieren Sie nämlich nicht innerhalb der gesetzten Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, dann wird der Abmahnende eine Unterlassungsverfügung bei Gericht beantragen, was die Sache in jedem Fall teuer macht und unnötig in die Länge zieht. Dokumentieren Sie Ihren Verstoß bevor Sie ihn beseitigen, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.

Kostenfreie Erstberatung

Abmahnung wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.

Und so geht's:

1. Schicken Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das Kontaktformular zu.

2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich Ihre Abmahnung an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.

3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

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