kununu veröffentlicht Bewertungen anonym. Anders als beispielsweise bei Google Bewertungen wird die Bewertung nicht unter einem Nutzernamen veröffentlicht. Ein Rückschluss über den Nutzernamen auf die Identität des Verfasser ist also ausgeschlossen. Das bedeutet aber weder, dass eine anonyme Bewertung unangreifbar ist, noch dass der Verfasser in jedem Fall unbekannt bleiben muss.
Können Sie anhand der Bewertung nicht erkennen, wer sie geschrieben hat, können wir bestreiten, dass überhaupt ein tatsächlicher Beschäftigungs- oder Bewerbungskontakt bestand. Der Bundesgerichtshof hat für Bewertungsportale entschieden, dass ein solches Bestreiten grundsätzlich Prüfpflichten des Portals auslösen kann. Anders kann es sein, wenn sich die Identität des Bewertenden bereits ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).
Das OLG Hamburg geht bei anonymen Arbeitgeberbewertungen noch einen Schritt weiter: Nach seiner Rechtsprechung muss der Arbeitgeber grundsätzlich so weit in die Lage versetzt werden, dass er selbst überprüfen kann, ob der behauptete Beschäftigungskontakt tatsächlich bestanden hat. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass kununu den Klarnamen des Rezensenten herausgeben muss. Die Hamburger Linie ist inzwischen in mehreren Verfahren bestätigt worden, letztmals mit Hinweisbeschluss vom 25.06.2026 im Verfahren 7 U 8/25.
Wollen Sie dagegen tatsächlich erfahren, wer hinter einer anonymen Bewertung steht, gelten strengere Voraussetzungen. Dann kann bei bestimmten rechtswidrigen Äußerungen ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 21 TDDDG in Betracht kommen. Mueller.legal hat auf diesem Weg bereits in mehreren Verfahren die Herausgabe von Bestandsdaten gerichtlich durchgesetzt. Einige dieser Entscheidungen haben wir veröffentlicht:
Beschluss des LG Koblenz – 3 O 91/22 →
Beschluss des LG Kassel – 10 O 323/22 →
Lässt sich der Verfasser bereits aus Position, Zeitraum oder den geschilderten Umständen zuverlässig erkennen, prüfen wir außerdem, ob ein unmittelbares Vorgehen gegen den Rezensenten sinnvoller ist als ein weiteres Verfahren gegenüber kununu.
Mehr zur aktuellen Rechtsprechung von OLG Hamburg, BGH und § 21 TDDDG →
Aus unserer Praxis
In einem Fall konnten wir den Verfasser anhand der Bewertung einer bestimmten Person zuordnen. Diese bestritt nach unserer Abmahnung jedoch die Urheberschaft. Erst ein gerichtliches Auskunftsverfahren brachte Gewissheit: Hinter dem Nutzerkonto stand genau die zuvor abgemahnte Person.