Ihr Partner im Vorgehen gegen eine LEGO Abmahnung
Zurzeit liegt uns eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells im Auftrag der LEGO Juris A/S aus Dänemark vor. LEGO rügt darin das Anbieten unrechtmäßiger Nachahmungen von LEGO-Figuren bei eBay. LEGO hat dieses Jahr bereits durch das Abmahnen diverser Youtuber, die in ihren Videos Klemmbausteine anderer Hersteller umgangssprachlich als LEGO-Steine bezeichneten, auf sich aufmerksam gemacht. Überdies wurden bereits einige Händler für die Bewerbung Ihrer Klemmbausteine als "LEGO-kompatibel" abgemahnt.
In der uns nun vorliegenden Abmahnung kontrollierte der Zoll eine Klemmbausteinlieferung des Herstellers XinBao aus China an der deutschen Grenze. LEGO wurde über die Liegerung informiert und forderte die Vernichtung der Klemmbausteine durch den Zoll aufgrund des Verdachts von Urheber- und Markenrechtsverletzungen. Der Besteller widersprach der Vernichtung und wurde anschließend von LEGO wegen des Anbietens der Figuren und Spielsets auf eBay abgemahnt. Diese seien den LEGO-Figuren zu ähnlich. Haben Sie auch eine LEGO-Abmahnung erhalten, nutzen Sie unser Kontaktformular für ein kostenfreies Erstgespräch.
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Schutzfähigkeit von LEGO-Produkten
Die LEGO-Figuren sind durch mehrere 3D-Marken geschützt. Die Schutzfähigkeit dieser Figuren und Spielsets ist durch das Gericht der europäischen Union (EUG) bestätigt (Urt. v. 16.06.2015, Az. T-395/14 und T-396/14). Das heißt für Hersteller von Klemmbausteinfiguren- und Sets, dass diese den LEGO-Produkten nicht zu ähnlich sehen dürfen. Die Schutzfähigkeit der Figuren wird damit begründet, dass die Noppen mit denen die LEGO-Figuren mit anderen LEGO-Spielteilen verbunden werden können lediglich einzelne Elemente eines Gesamtdesigns seien. Die Gesamtwirkung sei nicht bloß technischer Natur, sondern diene dazu, den LEGO-Figuren “menschliche Züge" zu verleihen. Somit kann LEGO Nachahmungen abmahnen. Der originale LEGO-Stein gilt hingegen nicht als schutzfähig. Erst im März 2021 entschied das EUG aber, dass die 3x4 LEGO-Fliese seinen Designschutz behalten soll. Nachahmer dieses Steins können zurzeit erfolgreich abgemahnt werden. Die Entscheidung ist noch nicht abschließend. Aktuelle Änderungen finden Sie auf unserer Newsseite. Die Entscheidung des EUG zur LEGO-Fliese finden Sie in unserem LEGO-Artikel.
Gegenstand der aktuellen LEGO Abmahnungen
Gegenstand der uns vorliegenden LEGO Abmahnung sind Klemmbausteinfiguren und Spielsets die über einen Onlineshop und die Verkaufsplattform eBay zum Kauf angeboten wurden. LEGO sieht in den angebotenen Figuren Nachahmungen der LEGO Minifiguren.
Verletzung der LEGO 3-D-Marke
LEGO rügt, dass Onlinehändler die Klemmbausteinfiguren anderer Hersteller gewerblich bei ebay und amazon anbieten. Die angeboten Figuren seien den LEGO-Figuren zu ähnlich. Der Verbraucher laufe dadurch Gefahr die Steine von LEGO mit denen anderer Hersteller zu verwechseln oder eine Verbindung zwischen den beiden Anbietern zu knüpfen und mahnt deswegen die Verletzung des Geschmacksmusterrechts ab.
Im Internet findet man Videos die eine fehlende Verwechslungsgefahr / Herkunftstäuschung belegen sollen. Dort werden diverse Unterschiede zwischen den Figuren von Herstellern wie Xinbao und den Figuren von LEGO aufgezeigt. Die vorgegebene Anatomie von menschlich wirkenden Figuren und die notwendige Kompatibilität mit den Noppen der Klemmbausteine limitieren die Unterschiede jedoch. Da die Marke LEGO beim Verbraucher einen hohen Grad an Bekanntheit genießt und die Kennzeichnungskraft der Marke als überdurchschnittlich eingestuft werden kann, hat LEGO in ähnlichen Fällen bereits einstweilige Verfügungen gegen seine Konkurrenten erreicht. Lassen Sie sich bei einer LEGO-Abmahnung professionell beraten, um hohe Kosten zu vermeiden.
LEGO rügt Urheberrechtsverletzung
Persönliche geistige Schöpfungen sind automatisch urheberrechtlich geschützt. LEGO gibt an, dass es sich bei den LEGO-Figuren um eben solche persönliche geistige Schöpfungen handelt. Die Figuren weisen eine "ungewöhnliche, konsequent geometrisch reduzierte und klare Form" auf, sodass LEGO ein Anspruch aus § 97 UrhG zustehe.
LEGO beanstandet Verletzung von Designrechten
LEGO stützt seine Ansprüche auf das eingetragene Geschmacksmuster für die LEGO-Friends-Figuren. Um den Vorwurf der extremen Ähnlichkeit zu beweisen, legt LEGO die Einzelkomponenten (Unterleib mit Beinen, Korpus mit Armen, Kopf, Frisuren) und Gestaltungselemente der Figuren dar und vergleicht diese miteinander. LEGO beanstandet Ähnlichkeiten bei Kopfgröße, Gesichtsstruktur und der Anbringung der Arme / Beine. Sammler können die Unterschiede zwischen den Herstellern zwar oft ausmachen. Trotzdem konnte LEGO in einem ähnlichen Fall, wo der Hersteller BlueBrixx gewerblich Sets eines LEGO-Konkurrenten verkaufte, eine einstweilige Verfügung erwirken.
Abmahnung wegen Verletzung der Wortmarke LEGO
Neben der Verletzung der 3-D-Marke durch das Anbieten von Nachahmungen von LEGO-Spielfiguren und Spielsets versendet LEGO auch Abmahnungen, wenn Klemmbausteinhändler auf die Kompatibilität ihrer Figuren mit den Produkten von LEGO durch den Zusatz „LEGO kompatibel“ hinweisen oder wenn Influcencer in Ihren Youtube-Videos das Wort LEGO-Stein als Synonym für Klemmbaustein verwenden. Haben Sie eine Abmahnung wegen der Verletzung der Wortmarke LEGO erhalten, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Welche Ansprüche macht LEGO geltend?
LEGO macht in erster Linie den Unterlassungsanspruch geltend, um sichgerzugehen, dass die Verletzungshandlung beseitigt und in Zukunft nicht wiederholt wird. Daneben werden Auskunfts-, Schadenersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.
Unterlassunganspruch
LEGO hat einen Anspruch darauf, dass der Verletzer die abgemahnte Verletzungshandlung in Zukunft unterlässt. Die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr wird schon durch die erste Verletzungshandlung begründet. Wie Sie die Verletzung am besten beseitigen und sicher gehen, dass Sie eine erneute Verletzung in Zukunft sicher unterlassen sodass Sie eine teure Vertragsstrafe vermeiden, lesen Sie weiter unten.
Auskunfts- und Schadenersatzanspruch
Hogan Lovells erfragt die Namen und Anschriften der Hersteller, Lieferanten und gewerblichen Abnehmer der beanstandeten Klemmbausteinfiguren. Weiterhin wird Auskunft über die Preise, die für die betreffenden Waren bezahlt wurden verlangt. Anhand dieser Daten berechnet Hogan Lovells dann den LEGO zustehenden Schadenersatz. Unser Erfahrung nach ist Hogan Lovells bei vollständiger Herausgabe aller Auskunftsdaten zu Verhandlungen bezüglich der Höhe von Streitwert und Schadenersatz bereit. Das senkt die von Ihnen zu zahlenden Kosten enorm. Bewahren Sie Kontaktdaten aller Lieferanten und Abnehmer also gut auf.
Kostenerstattungsanspruch
Im Falle einer berechtigten Abmahnung kann LEGO seine Anwaltskosten ersetzt verlangen. Die Anwaltskosten berechnen sich anhand des sogenannten Gegenstands- oder Streitwerts. Dabei ist der Streitwert nicht die Summe die der Abgemahnte am Ende zahlt. Fällig wird nur ein Bruchteil des Streitwerts. Als Grundregel gilt aber: Je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten. Beträgt der Streitwert beispielsweise 10.000, - Euro, betragen die Anwaltskosten bei der Heranziehung einer 1,3 Gebühr ca. 700,- Euro. Bei einem Streitwert von 50.000,- Euro erhöhen sich die zu zahlenden Gebühren schon auf ca. 1,500,- Euro. Bei der uns vorliegenden Abmahnung hat Hogan Lovells einen vergleichsweise hohen Streitwert angesetzt. Diesen konnten wir nach Verhandlungen mit Hogan Lovells aber reduzieren. Verschiedene Faktoren wie die wirtschaftliche Bedeutung des Verstoßes oder ein fehlender Verletzungsvorsatz können sich streitwertreduzierend auswirken. Es lohnt sich also mit Hogan Lovells in Verhandlung zu treten. Wir überprüfen, ob der in Ihrer Abmahnung angesetzte Streitwert zu hoch ist und treten für Sie mit Hogan Lovells in Verhandlung. So zahlen Sie am Ende wirklich nur den Betrag der nötig ist und reduzieren alle Kosten auf das absolute Minimum.
Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es nach einer LEGO-Abmahnung?
Welche Verteidigungsstrategie im Einzelfall die beste ist ist hängt in erster Linie davon ab, ob die LEGO-Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist. Wichtig ist, überhaupt fristgerecht zu reagieren, da LEGO ansonsten ein Gerichtsverfahren einleiten kann. Dadurch verlängert und verteuert sich die Angelegenheit.
Unterlassungserklärung abgeben
Ist die Abmahnung berechtigt, kann anzuraten sein die Unterlassungserklärung abzugeben. Damit wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und der Rechtsstreit außergerichtlich beendet. Dabei muss Ihnen bewusst sein, dass die Unterlassungsverpflichtung für jegliche verletzende Inhalte auf Portalen oder Plattformen wie eBay, amazon, Facebook oder anderen Drittseiten gilt. Sie müssen unter Umständen auf die Betreiber der Drittseiten einwirken - soweit Ihnen das zumutbar ist, um die Betreiber der Seiten zur Löschung zu bewegen. Dies gilt auch, soweit Angebote lediglich unter der Rubrik "beendete Auktionen" öffentlich abrufbar sind. Bei Verstoß gegen die der Unterlassungserklärung zugrunde liegenden Bedingungen, macht Hogal Lovells eine Vertragsstrafe geltend.
Ins einstweilige Verfügungsverfahren gehen
Ist die LEGO-Abmahnung unberechtigt, raten wir davon ab eine Unterlassungserklärung abzugeben. In dem Fall weisen wir Hogan Lovells auf unsere Rechtsauffassung hin. Entscheiden sich Hogan Lovells trotzdem zur Weiterverfolgung der angeblichen Verletzung, kommt es zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Ist die Abmahnung unberechtigt, wird keine einstweilige Verfügung erlassen und LEGO muss jegliche Kosten tragen. Das Vorliegen einer möglichen Verwechslungsgefahr, Herkunftstäuschung oder unerlaubten Rufausbeutung muss LEGO genauso beweisen wie das Vorliegen einer geschäftlichen Handlung. Wir prüfen, ob die von LEGO geltend gemachten Ansprüche wirklich bestehen und welche Verteidigungsargumente in Ihrem Fall geltend gemacht werden können.
Worauf ist nach Erhalt einer LEGO-Abmahnung zu achten?
Ist die Abmahnung berechtigt, ist es besonders wichtig die abgemahnte Verletzungshandlung so schnell wie möglich vollständig zu beseitigen. Das kann insbesondere dann problematisch werden, wenn die gegenständlichen Angebote von nachgeahmten Klemmbausteinfiguren noch in den Ergebnissen von Suchmaschinen oder auf Drittseiten auftauchen.
Wie gelingt die vollständige Beseitigung?
Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch umfasst neben der Pflicht zur Löschung laufender Angebote für den Kauf von Klemmbausteinfiguren auf eBay oder anderen Verkaufswebseiten auch die Löschung bereits beendeter Angebote. Überdies müssen Werbung (z.B. bedruckte Flyer oder Prospekte) und Bilder/Angebote auf Drittseiten sowie Suchmaschinenergebnisse gelöscht werden. Als Verletzer müssen Sie alles Ihnen Zumutbare unternehmen, um zur Beseitigung der öffentlichen Abrufbarkeit der Angebote beizutragen. Das Angebot darf nicht mehr auf Ihrer Homepage erscheinen und nicht mehr über die bisherigen direkten URL-(Datei-)Pfade abrufbar sein. Sind Ihre Angebote mittlerweile auf Drittseiten zu finden, müssen Sie den Betreiber der Drittseite so weit Ihnen möglich und zumutbar dazu bringen die Inhalte auch dort zu löschen. Hogan Lovells kontrolliert in regelmäßigen Abständen, ob alle Verletzungen beseitigt sind und beseitigt bleiben.
Inhalte aus Suchmaschinen-Cache entfernen
Ein Cache ist ein temporäres Internetarchiv in dem Suchmaschinen jede URL, die in den Suchmaschinenindex aufgenommen wurde, speichern. Als Verletzer haben Sie zu prüfen, ob sich die von Ihnen eingestellten Daten noch in den gängigen Suchmaschinen befinden. Sie müssen aktiv tätig werden, um bestehende Gefahrenlagen sicher zu beseitigen und dürfen sich nicht auf ein bloßes Nichtstun beschränken. In den bisher von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen ging es um den Cache von Google. Nach einem Urteil des Landgerichts Baden-Baden ist der Schuldner eines Unterlassungsvertrags aber auch zur Überprüfung sonstiger „gängiger“ Suchmaschinen wie beispielsweise Yahoo (LG Baden-Baden, Urteil vom 02.02.2016, Az. 5 O 13/15 KfH) verpflichtet. Wir helfen unseren Mandanten bei der Löschung der Suchmaschinen-Caches mithilfe einer Step-by-Step-Anleitung. So verhindern Sie das Fälligwerden einer Vertragsstrafe.
Was tun, wenn eine Klemmbausteinbestellung am Zoll zurückgehalten wird?
Hat der Zoll einen „Verdacht auf Verletzung von Urheberrecht und verwandten Rechten“ darf dieser die Zurückhaltung oder sogar die Vernichtung von Waren veranlassen. Wenn die Ware vom Zoll vernichtet wird, sind etwaige Ansprüche erledigt. Sie erhalten die bestellte Ware nicht, laufen aber nicht Gefahr wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt zu werden. Wollen Sie der Vernichtung widersprechen müssen Sie das innerhalb der vom Zoll gesetzten Frist (10 Tage) schriftlich tun. Dann wird LEGO vom Zoll über Ihre Entscheidung informiert und wird später das Anbieten der Ihnen zugestellten Waren abmahnen.
Abmahnung wegen Privatverkauf von LEGO-Nachahmungen auf Ebay?
Voraussetzung für eine markenrechtliche Abmahnung ist das Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ein Privatverkäufer auf Ebay der nur gelegentlich gebrauchte Klemmbausteinfiguren verkauft muss nicht mit einer Abmahnung von LEGO rechnen. Problematisch wird es, wenn insbesondere neuwertige Klemmbausteinfiguren- und Sets regelmäßig angeboten werden. Der Status als „Powerseller“ und die Verwendung eigener AGB auf dem eBay-Profil haben in der Vergangenheit bereits zu einer Annahme der Gewerbsmäßigkeit durch Gerichte geführt. Ob eine geschäftliche Handlung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Als Anhaltspunkt können obergerichtliche Urteile herangezogen werden. Beispielsweise sah der BGH den angeblich privaten Verkauf von 91 "edlen Givenchy Ohrclips a la cartier“ im Zeitraum von 5 Wochen ein geschäftliches Handeln. Bei 68 Verkäufen von innerhalb acht Monaten seien nach Ansich des OLG Frankfurt sowohl geschäftliche als auch private Handlungen denkbar.
Warum sollte ich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen?
Ist die Abmahnung berechtigt, handeln wir für Sie mit Hogan Lovells faire Bedingungen für Ihre Unterlassungserklärung aus und reduzieren die geforderten Kosten so weit es geht. Wir geben Ihnen eine detaillierte Anleitung für das Entfernen der Verletzung im Internet sodass das Fälligwerden einer Vertragsstrafe vermieden werden kann. Nutzen Sie unser unten stehendes Erstberatungsformular. Dadurch entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Im Beratungsgespräch erklären wir Ihnen den gesamten Abmahnprozess im Detail, nennen Ihnen ganz transparent alle unsere Pauschalpreise und danach können Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

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