Sie sind Opfer von
Hate Speech im Internet?
Rechtsanwalt hilft!

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Kostenfreie Erstberatung bei Hate SpeechKostenfreie Erstberatung

Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Ihr umfassender Schutz vor Hate Speech

Beleidigungen, Hetze und gezielte Diffamierungen im Internet können für Betroffene erhebliche Folgen haben. Kommentare, Postings oder Bewertungen verbreiten sich schnell, bleiben oft dauerhaft auffindbar und können den Ruf von Personen, Unternehmen oder Organisationen nachhaltig schädigen. In einer zunehmend digitalisierten Öffentlichkeit gefährdet Hass im Netz dabei nicht nur einzelne Betroffene, sondern auch das friedliche Miteinander und den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Dieser Entwicklung muss man jedoch nicht tatenlos zusehen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, sich effektiv gegen digitale Hetze zu wappnen und entschlossen dagegen vorzugehen.

Wann Hass im Netz rechtlich relevant wird

Das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt auch kritische, polemische oder überspitzte Aussagen. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Rechtswidrig sind insbesondere:

  • Beleidigungen und Schmähkritik
  • Verleumdungen und falsche Tatsachenbehauptungen
  • gezielte Hetze oder Bedrohungen
  • ehrverletzende Kommentare oder Bewertungen

In diesen Fällen bestehen zivilrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Ansprüche.

Der Hassmelder - Konsequent gegen digitale Gewalt

Sie sind nicht allein. Digitale Gewalt und koordinierte Desinformation zielen darauf ab, Engagement zu lähmen – doch das Netz ist kein rechtsfreier Raum.

Der Hassmelder ist das automatisierte Rechtshilfesystem von Mueller.legal. Er führt Sie in wenigen Schritten durch die Beweissicherung. Danach übernehmen wir die juristische Prüfung, bewerten die Erfolgsaussichten und melden uns bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

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Unsere Rolle als Kanzlei

Wir betreiben keinen Meldeautomatismus und keine bloße Weiterleitung. Die rechtliche Bewertung, Priorisierung und Eskalation erfolgt durch erfahrene Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt im Persönlichkeitsrecht, Medienrecht und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Plattformen.

Der Hassmelder ist damit kein technisches Tool, sondern anwaltlich verantwortetes Risikomanagement.

Unsere Vorgehensweise bei Hate Speech: Schnell und konsequent

  • Hate Speech melden

    Sie reichen Ihr Anliegen über unseren Hassmelder ein. Wir schauen uns die Sache an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Rechtsanwalt Müller meldet sich bei Ihnen. Er ist auf Hate Speech Fälle spezialisiert und bespricht mit Ihnen, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Im Beratungsgespräch werden Sie auch über entstehende Kosten und Kostenrisiken aufgeklärt. Dies bestätigen wir Ihnen nach dem Gespräch auch nochmals schriftlich.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Ihr Recht gegen Hate Speech durchzusetzen.

Was ist digitale Gewalt?

Digitale Gewalt bezeichnet Angriffe, die über digitale Kanäle ausgeübt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • beleidigende oder herabwürdigende Äußerungen
  • gezielte Hassrede (Hate Speech)
  • Bedrohungen und Einschüchterungen
  • Hasspostings und koordinierte Online-Angriffe
  • die Verbreitung von Desinformation oder Fake News zur Rufschädigung

Digitale Gewalt ist kein bloßes Kommunikationsproblem, sondern kann Persönlichkeitsrechte verletzen und rechtlich angreifbar sein.

Was ist Hassrede (Hate Speech)?

Hassrede – häufig auch als Hate Speech bezeichnet – umfasst Äußerungen, die darauf abzielen, Personen oder Gruppen herabzuwürdigen, auszugrenzen oder anzugreifen. Sie richtet sich oft gegen bestimmte Merkmale wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität oder politische Haltung. Nicht jede Hassrede ist automatisch strafbar, aber viele Formen von Hate Speech überschreiten rechtliche Grenzen.

Ist Hassrede strafbar?

Ob die Verbreitung von digitalem Hass im Netz im konkreten Fall strafbar ist, muss stets individuell geprüft werden. Eine pauschale Bewertung der Strafbarkeit für die Verbreitung von Hass im Netz ist nicht möglich. Hate Speech kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, deren Anwendung im Einzelfall geklärt werden muss.

Beleidigung      
Eine Äußerung wird als Beleidigung qualifiziert, wenn sie nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die persönliche Diffamierung in den Vordergrund stellt. Hierbei handelt es sich um ehrverletzende, herabwürdigende Äußerungen, die gezielt darauf abzielen, die Person zu erniedrigen.

Üble Nachrede und Verleumdung
Üble Nachrede und Verleumdung betreffen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, die durch beleidigenden und verächtlichen Inhalt gekennzeichnet sind. Diese Delikte sind darauf ausgerichtet, den Ruf einer Person zu schädigen, indem unrichtige und schädliche Informationen verbreitet werden.

Volksverhetzung
Rassistische oder antisemitische Inhalte im Internet können den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Voraussetzung ist, dass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen – wie Frauen, Migrant*innen, LGBTQ+-Mitglieder oder Glaubensgemeinschaften – zu Hass, Gewalt oder Willkür aufgerufen oder diese beschimpft werden. Auch das Verbreiten solcher Inhalte, beispielsweise durch Teilen auf Facebook, kann strafrechtlich verfolgt werden.

Auch die Billigung von Straftaten, der öffentliche Aufruf zu Straftaten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen können durch Hatespeech verwirklicht werden.

Zivilrechtliche Schritte - Abmahnung und Unterlassungserklärung

Was viele nicht wissen: Gerade das Zivilrecht bietet (oftmals mehr als das Strafrecht) effektive Instrumente, um wirksam gegen Täter vorzugehen. So können die Täter unmittelbar durch eine Abmahnung aufgefordert werden, den rechtswidrigen Inhalt zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der Abmahnung können auch Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert werden. Ein solches Vorgehen zeigt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oftmals schnellere Ergebnisse als eine Strafanzeige.

Ignoriert der Täter die Abmahnung und liegen die Voraussetzungen für ein Eilverfahren vor, kann gegen die Täter bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

Strafrechtliche Schritte - Strafanzeige stellen

Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Täter kann zusätzlich eine Strafanzeige erstattet werden. Schnelles Handeln ist oft entscheidend, da im Rahmen von Äußerungsdelikten, wie zum Beispiel bei Beleidigungen, ein Strafantrag spätestens drei Monate nach Kenntnisnahme gestellt werden muss.  Es ist nicht erforderlich, die Namen und Adressen des Verfassers zu kennen; die Strafverfolgungsbehörden können die Identität des Verfassers durch ihre Ermittlungsbefugnisse ermitteln.

Nachdem die Strafanzeige gestellt wurde, liegt die Durchführung des Verfahrens in den Händen der Ermittlungsbehörden. Ein solches Strafverfahren nimmt häufig viel Zeit in Anspruch, bevor ein Ergebnis vorliegt.

Es ist unser Anliegen, Sie zu unterstützen – wir erstatten Strafanzeige und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.

Hate Speech auf Social-Media-Plattformen melden

Sollten rechtswidrige Inhalte auf Social Media veröffentlicht werden, können diese zunächst direkt über die jeweilige App gemeldet werden.

Reagiert die Plattform nicht auf die Meldung des rechtswidrigen Inhalts oder weist diese zurück, kann das Netzwerk selbst im Wege der sogenannten „Störerhaftung“ in Anspruch genommen werden.

Als Störer haftet nach der Rechtsprechung derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung zu sein – „willentlich und adäquat kausal“ zur Rechtsgutsverletzung beiträgt.

Die Plattform haftet also zumindest, weil sie in benannten Fällen dabei mitgewirkt hat, dass die Rechtsverletzung begangen werden konnte. Die Verletzten können dann entsprechende Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche gegen die Portale erwirken. So kann gerichtlich durchgesetzt werden, dass der entsprechende Post gelöscht wird.  

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

Durchsetzungsstark bei Hass im Netz

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Jahrelange Erfahrung in der Beratung zu rechtlichen Schritten gegen digitale Hetze und Diffamierung
  • Durchsetzungsstark, vertraulich und konsequent
  • Bundesweit für Sie da
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Anwaltliche Einordnung statt pauschaler Bewertungen

Nicht jede Äußerung ist Hassrede, nicht jede digitale Gewalt ist strafbar. Entscheidend ist die juristische Bewertung im Einzelfall.

Wir prüfen für Sie:

  • ob Hassrede vorliegt
  • ob Hate Speech strafbar ist
  • welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind
  • wie sich weitere Hasskriminalität verhindern lässt
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Für wen wir tätig werden

Wir vertreten:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verbände und Organisationen
  • Personen des öffentlichen Lebens

Sowohl bei einzelnen Vorfällen als auch bei systematischem Online-Hass, Hasskampagnen oder der Verbreitung von Fake News.

Gegen Hass im Netz – sprechen Sie mit uns

Digitale Gewalt und Hass im Netz sollten nicht hingenommen werden. Je früher rechtlich reagiert wird, desto besser lassen sich Eskalationen vermeiden.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.
Wir unterstützen Sie dabei, Hass im Netz wirksam zu melden und rechtlich dagegen vorzugehen.

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Wir helfen Ihnen bei Hate Speech!

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Ihre Partner im Kampf gegen Hass im Netz

Mit unserer Expertise im IT- und Medienrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um juristische Maßnahmen gegen die Verursacher oder die Plattform einzuleiten. Ob Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderungen oder Strafanzeige. Denn digitaler Hass ist mehr als nur ein juristisches Problem – es betrifft uns alle als Gesellschaft.

Unser Ziel: Hass im Netz nicht ungestraft lassen

Unsere Kanzlei setzt sich mit Engagement und Fachwissen dafür ein, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Gemeinsam können wir ein respektvolles Miteinander fördern, sowohl online als auch offline.

Wehren Sie sich jetztWehren Sie sich jetzt

Wir helfen Ihnen, sich effektiv gegen digitalen Hass zu wappnen

Wir beraten Sie zu Maßnahmen, um sich und Ihr Unternehmen vor Hatespeech zu schützen. Dazu gehören die

  • individuelle Erstellung von Leitfäden zum Umgang mit Hass im Netz
  • umfassende Beratung zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Meldung von rechtswidrigen Inhalten auf Social-Media-Plattformen und
  • die rechtsichere Dokumentation von Beweisen

Keine Angst vor großen Plattformen – Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Werden Sie Opfer von rechtswidrigen Inhalten auf Social Media? Wir wissen, wie schwierig es sein kann, gegen Hatespeech, unbefugte Bildveröffentlichungen oder die Verbreitung persönlicher Daten vorzugehen.

Wir sind darauf spezialisiert, Ihre Rechte gegenüber großen Plattformen durchzusetzen. Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Bekämpfung rechtswidriger Online-Inhalte nehmen wir es auch mit den größten Anbietern auf und sorgen dafür, dass Ihre Anliegen ernst genommen werden.

Kostenfreie Erstberatung

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Seine 2007 veröffentlichte Masterarbeit war die erste größere wissenschaftliche Publikation zum Thema "Bewertungsportale im Internet." Seitdem beschäftigt sich Rechtsanwalt Müller u. a. mit negativen Google Bewertungen.

Vertrauen Sie uns Ihren Fall an - bei uns sind Sie in guten Händen.

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