- Kostenfreie Erstberatung
- Schnell und durchsetzungsstark
- Transparente Kosten
Sie sind Opfer von
Hate Speech im Internet?
Rechtsanwalt hilft!
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Beleidigungen, Hetze und gezielte Diffamierungen im Internet können für Betroffene erhebliche Folgen haben. Kommentare, Postings oder Bewertungen verbreiten sich schnell, bleiben oft dauerhaft auffindbar und können den Ruf von Personen, Unternehmen oder Organisationen nachhaltig schädigen. In einer zunehmend digitalisierten Öffentlichkeit gefährdet Hass im Netz dabei nicht nur einzelne Betroffene, sondern auch das friedliche Miteinander und den offenen gesellschaftlichen Diskurs. Dieser Entwicklung muss man jedoch nicht tatenlos zusehen.
Unsere Kanzlei hilft Ihnen dabei, sich effektiv gegen digitale Hetze zu wappnen und entschlossen dagegen vorzugehen.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt auch kritische, polemische oder überspitzte Aussagen. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Rechtswidrig sind insbesondere:
In diesen Fällen bestehen zivilrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Ansprüche.
Wir betreiben keinen Meldeautomatismus und keine bloße Weiterleitung. Die rechtliche Bewertung, Priorisierung und Eskalation erfolgt durch erfahrene Anwältinnen und Anwälte mit Schwerpunkt im Persönlichkeitsrecht, Medienrecht und der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Plattformen.
Der Hassmelder ist damit kein technisches Tool, sondern anwaltlich verantwortetes Risikomanagement.
Sie reichen Ihr Anliegen über unseren Hassmelder ein. Wir schauen uns die Sache an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.
Rechtsanwalt Müller meldet sich bei Ihnen. Er ist auf Hate Speech Fälle spezialisiert und bespricht mit Ihnen, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist. Das Gespräch ist kostenfrei.
Im Beratungsgespräch werden Sie auch über entstehende Kosten und Kostenrisiken aufgeklärt. Dies bestätigen wir Ihnen nach dem Gespräch auch nochmals schriftlich.
Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um Ihr Recht gegen Hate Speech durchzusetzen.
Digitale Gewalt bezeichnet Angriffe, die über digitale Kanäle ausgeübt werden. Dazu zählen insbesondere:
Digitale Gewalt ist kein bloßes Kommunikationsproblem, sondern kann Persönlichkeitsrechte verletzen und rechtlich angreifbar sein.
Hassrede – häufig auch als Hate Speech bezeichnet – umfasst Äußerungen, die darauf abzielen, Personen oder Gruppen herabzuwürdigen, auszugrenzen oder anzugreifen. Sie richtet sich oft gegen bestimmte Merkmale wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Identität oder politische Haltung. Nicht jede Hassrede ist automatisch strafbar, aber viele Formen von Hate Speech überschreiten rechtliche Grenzen.
Ob die Verbreitung von digitalem Hass im Netz im konkreten Fall strafbar ist, muss stets individuell geprüft werden. Eine pauschale Bewertung der Strafbarkeit für die Verbreitung von Hass im Netz ist nicht möglich. Hate Speech kann verschiedene Straftatbestände erfüllen, deren Anwendung im Einzelfall geklärt werden muss.
Beleidigung
Eine Äußerung wird als Beleidigung qualifiziert, wenn sie nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die persönliche Diffamierung in den Vordergrund stellt. Hierbei handelt es sich um ehrverletzende, herabwürdigende Äußerungen, die gezielt darauf abzielen, die Person zu erniedrigen.
Üble Nachrede und Verleumdung
Üble Nachrede und Verleumdung betreffen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen, die durch beleidigenden und verächtlichen Inhalt gekennzeichnet sind. Diese Delikte sind darauf ausgerichtet, den Ruf einer Person zu schädigen, indem unrichtige und schädliche Informationen verbreitet werden.
Volksverhetzung
Rassistische oder antisemitische Inhalte im Internet können den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Voraussetzung ist, dass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen – wie Frauen, Migrant*innen, LGBTQ+-Mitglieder oder Glaubensgemeinschaften – zu Hass, Gewalt oder Willkür aufgerufen oder diese beschimpft werden. Auch das Verbreiten solcher Inhalte, beispielsweise durch Teilen auf Facebook, kann strafrechtlich verfolgt werden.
Auch die Billigung von Straftaten, der öffentliche Aufruf zu Straftaten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen können durch Hatespeech verwirklicht werden.
Was viele nicht wissen: Gerade das Zivilrecht bietet (oftmals mehr als das Strafrecht) effektive Instrumente, um wirksam gegen Täter vorzugehen. So können die Täter unmittelbar durch eine Abmahnung aufgefordert werden, den rechtswidrigen Inhalt zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der Abmahnung können auch Schadensersatz und die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert werden. Ein solches Vorgehen zeigt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt oftmals schnellere Ergebnisse als eine Strafanzeige.
Ignoriert der Täter die Abmahnung und liegen die Voraussetzungen für ein Eilverfahren vor, kann gegen die Täter bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt werden.
Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Täter kann zusätzlich eine Strafanzeige erstattet werden. Schnelles Handeln ist oft entscheidend, da im Rahmen von Äußerungsdelikten, wie zum Beispiel bei Beleidigungen, ein Strafantrag spätestens drei Monate nach Kenntnisnahme gestellt werden muss. Es ist nicht erforderlich, die Namen und Adressen des Verfassers zu kennen; die Strafverfolgungsbehörden können die Identität des Verfassers durch ihre Ermittlungsbefugnisse ermitteln.
Nachdem die Strafanzeige gestellt wurde, liegt die Durchführung des Verfahrens in den Händen der Ermittlungsbehörden. Ein solches Strafverfahren nimmt häufig viel Zeit in Anspruch, bevor ein Ergebnis vorliegt.
Es ist unser Anliegen, Sie zu unterstützen – wir erstatten Strafanzeige und stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite.
Sollten rechtswidrige Inhalte auf Social Media veröffentlicht werden, können diese zunächst direkt über die jeweilige App gemeldet werden.
Reagiert die Plattform nicht auf die Meldung des rechtswidrigen Inhalts oder weist diese zurück, kann das Netzwerk selbst im Wege der sogenannten „Störerhaftung“ in Anspruch genommen werden.
Als Störer haftet nach der Rechtsprechung derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer der Rechtsverletzung zu sein – „willentlich und adäquat kausal“ zur Rechtsgutsverletzung beiträgt.
Die Plattform haftet also zumindest, weil sie in benannten Fällen dabei mitgewirkt hat, dass die Rechtsverletzung begangen werden konnte. Die Verletzten können dann entsprechende Unterlassungs- bzw. Beseitigungsansprüche gegen die Portale erwirken. So kann gerichtlich durchgesetzt werden, dass der entsprechende Post gelöscht wird.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Nicht jede Äußerung ist Hassrede, nicht jede digitale Gewalt ist strafbar. Entscheidend ist die juristische Bewertung im Einzelfall.
Wir prüfen für Sie:
Wir vertreten:
Sowohl bei einzelnen Vorfällen als auch bei systematischem Online-Hass, Hasskampagnen oder der Verbreitung von Fake News.
Digitale Gewalt und Hass im Netz sollten nicht hingenommen werden. Je früher rechtlich reagiert wird, desto besser lassen sich Eskalationen vermeiden.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung.
Wir unterstützen Sie dabei, Hass im Netz wirksam zu melden und rechtlich dagegen vorzugehen.
Mit unserer Expertise im IT- und Medienrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um juristische Maßnahmen gegen die Verursacher oder die Plattform einzuleiten. Ob Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderungen oder Strafanzeige. Denn digitaler Hass ist mehr als nur ein juristisches Problem – es betrifft uns alle als Gesellschaft.
Unsere Kanzlei setzt sich mit Engagement und Fachwissen dafür ein, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Gemeinsam können wir ein respektvolles Miteinander fördern, sowohl online als auch offline.
Wir beraten Sie zu Maßnahmen, um sich und Ihr Unternehmen vor Hatespeech zu schützen. Dazu gehören die
Werden Sie Opfer von rechtswidrigen Inhalten auf Social Media? Wir wissen, wie schwierig es sein kann, gegen Hatespeech, unbefugte Bildveröffentlichungen oder die Verbreitung persönlicher Daten vorzugehen.
Wir sind darauf spezialisiert, Ihre Rechte gegenüber großen Plattformen durchzusetzen. Mit unserer umfassenden Erfahrung in der Bekämpfung rechtswidriger Online-Inhalte nehmen wir es auch mit den größten Anbietern auf und sorgen dafür, dass Ihre Anliegen ernst genommen werden.