- Strategische Beratung im DSA-Regulierungsrecht
- Durchsetzung von Datenzugang und Rechenschaftspflichten
- Kostenlose Erstberatung
Plattformregulierung: Aufsicht, Transparenz und Datenzugang strategisch nutzen
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Rechtsanwalt Carl Christian Müller
Der Digital Services Act (DSA) hat die Spielregeln für große Online-Plattformen in Europa neu geordnet. Im Zentrum stehen nicht neue Verbote, sondern verbindliche Verfahren, Transparenzpflichten und regulatorische Aufsicht. Damit wird Plattformmacht erstmals dort adressiert, wo sich Debatten, Reichweite und politische Dynamiken tatsächlich entscheiden: bei Moderations- und Empfehlungssystemen, Meldeprozessen, Begründungspflichten und systemischen Risiken.
Mueller.legal berät im Plattformregulierungsrecht dort, wo es um mehr geht als den einzelnen Post: um strukturelle Defizite, um Wirksamkeit von Meldesystemen, um den Status „Trusted Flagger“, um den Zugang zu Daten für Forschung und Kontrolle und um Verfahren gegenüber Aufsicht und Plattformen.
Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Der DSA schafft erstmals ein kohärentes Aufsichtssystem. Plattformen müssen nicht nur Regeln aufstellen, sondern deren Wirksamkeit nachweisen, begründen und dokumentieren. Wo das nicht geschieht, eröffnet der DSA Möglichkeiten, strukturelle Defizite aufsichtsrechtlich zu adressieren.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer regulatorischen Strategie, etwa:
Einordnung als systemisches Problem: Wann liegt nicht nur ein Einzelfall, sondern ein Muster vor, etwa wiederkehrende Untätigkeit, unzureichende Meldewege, übermäßiges Overblocking oder unplausible Moderationsentscheidungen?
Fall- und Musteraufbereitung: Wir strukturieren Vorfälle so, dass sie aufsichtsrechtlich „anschlussfähig“ werden: Zeitachsen, Dokumentation, Kategorien, Vergleichsfälle, Begründungsdefizite, Nachweise.
Eingaben und Kommunikation: Wir erstellen rechtlich belastbare Beschwerden und Stellungnahmen und begleiten die Kommunikation mit zuständigen Stellen.
Verfahrensstrategie: Je nach Plattformstatus und Zuständigkeit prüfen wir den zielführendsten Weg – national über die Bundesnetzagentur oder, bei sehr großen Plattformen, über den europäischen Aufsichtsrahmen.
Ziel ist ein Vorgehen, das nicht auf Empörung setzt, sondern auf Rechenschaftspflicht: Plattformen sollen ihre Prozesse nachvollziehbar machen und dort nachbessern, wo sie systematisch versagen.
Der Status „Trusted Flagger“ ist ein zentrales Instrument des DSA. Er ist für Organisationen interessant, die regelmäßig rechtswidrige Inhalte melden und dafür einen Kanal brauchen, der in der Praxis tatsächlich wirkt. Entscheidend ist: Trusted-Flagger-Hinweise sollen von Plattformen mit Priorität behandelt werden. Das erhöht die Chance auf schnelle, qualifizierte Reaktionen.
Wir begleiten Sie dabei, diesen Status zu erreichen und wirksam zu nutzen:
Eignungsprüfung und Positionierung: Welche Organisationsstruktur, Expertise und Unabhängigkeit müssen plausibel dargestellt werden? Welche thematische Spezialisierung ist überzeugend?
Prozessdesign (rechtlich, nicht technisch): Wie müssen Meldungen aufgebaut sein, damit sie konsistent, belastbar und nachvollziehbar sind – inkl. Dokumentation, Beweissicherung und interner Qualitätssicherung?
Antragstellung und Verfahren: Erstellung der Antragsunterlagen, Begründung, Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
Betrieb und Fortentwicklung: Entwicklung von Leitlinien und Schulungsunterlagen, damit der Trusted-Flagger-Status langfristig Bestand hat und in der Praxis messbare Wirkung entfaltet.
Plattformregulierung betrifft nicht nur Inhalte, sondern auch die Gestaltung von Prozessen. Ob Nutzer:innen rechtswidrige Inhalte effektiv melden oder Entscheidungen anfechten können, hängt oft von Interface-Designs ab: Versteckte Optionen, verwirrende Buttons, Hürden im Beschwerdeprozess oder manipulative Nutzerführung.
Wir unterstützen Sie bei:
Rechtlicher Bewertung konkreter Nutzerpfade: Etwa Meldewege, Beschwerdestrecken, Einstellungsoptionen, Werbe-Transparenz, algorithmische Präferenzschalter.
Beweisfester Dokumentation: Screens, Abläufe, Varianten, Zeitpunkte – insbesondere wichtig, weil Plattformen Oberflächen laufend ändern und A/B-Tests einsetzen.
Regulatorischer Einordnung: Wann handelt es sich um eine bloße Unannehmlichkeit – und wann um eine strukturell irreführende Gestaltung, die aufsichtsrechtlich relevant ist?
Durchsetzung über geeignete Wege: Je nach Konstellation über Plattformverfahren, Streitbeilegung oder aufsichtsrechtliche Eingaben.
Transparenzpflichten sind ein Kernstück des DSA. Plattformen müssen offenlegen, wie sie moderieren, wie sie mit Meldungen umgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen. Für NGOs, Forschung und Öffentlichkeit sind diese Informationen nicht nur „nice to have“, sondern Ansatzpunkte für Nachfragen, Kritik und Verfahren.
Wir unterstützen Sie bei:
Analyse von Transparenzberichten: Welche Kennzahlen fehlen? Welche Kategorien sind unplausibel? Welche Trends widersprechen dem tatsächlichen Nutzererleben?
Ableitung rechtlicher Angriffspunkte: Wo entstehen Widersprüche, die nach DSA-Verfahrenslogik relevant sind – etwa fehlende Nachvollziehbarkeit, unzureichende Abhilfemaßnahmen oder nicht schlüssige Darstellung von Risiken?
Übersetzung in konkrete Schritte: Formulierung von Stellungnahmen, Anfragen, Beschwerdepunkten und – wo erforderlich – aufsichtsrechtlichen Eingaben.
Der DSA stärkt externe Kontrolle ausdrücklich durch Datenzugang. Bestimmte Forschende sollen öffentlich zugängliche Daten erhalten, um Risiken wie Desinformation, Manipulation oder Gefahren für öffentliche Debatten zu untersuchen.
In der Praxis ist dabei oft der Kernstreit: Welche Form des Zugangs ermöglicht Forschung tatsächlich? Häufig liegt die relevante Information nicht in abstrakten Datensätzen, sondern in der konkreten Ausspielung: Reihenfolge, Kontextualisierung, Kennzeichnung, visuelle Hervorhebung, Echtzeit-Dynamik. Gerade bei Empfehlungslogiken sind diese Darstellungsebenen forschungsentscheidend.
Wir helfen bei:
Anspruchsprüfung und Verfahrensaufbau: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Welche Nachweise und Forschungsziele sind sinnvoll zu dokumentieren?
Begründung der Zugangsmethode: Warum ein bloßer API-Zugang in bestimmten Fällen nicht genügt, weil er vorverarbeitete oder abstrahierte Daten liefert, die die Darstellungsebene nicht abbilden.
Verfahrensstrategie gegenüber Plattformen und zuständigen Stellen: Strukturierte Anträge, rechtliche Argumentation, Reaktion auf Einwände.
Eilrechtsschutz, wenn erforderlich: Wenn Forschung durch Blockade faktisch unmöglich gemacht wird, kann die Frage nach effektivem Rechtsschutz relevant werden.
Der Digital Services Act sieht für jedes EU-Land eine zuständige Aufsichts- und Koordinierungsstelle vor, den sogenannten Digital Services Coordinator (DSC). In Deutschland übernimmt diese Rolle die Bundesnetzagentur. Für viele Organisationen, Verbände und Forschungseinrichtungen ist der DSC der zentrale Ansprechpartner, wenn es um strukturelle Defizite von Plattformen, fehlende Abhilfemaßnahmen oder die Aufarbeitung systemischer Risiken geht.
Wir unterstützen Sie dabei, Anliegen gegenüber der Bundesnetzagentur rechtlich präzise und verfahrensfest zu formulieren. Dazu gehört die Aufbereitung von Sachverhalten, die Einordnung als Muster oder systemisches Problem, die Erstellung belastbarer Eingaben sowie die Begleitung der weiteren Kommunikation bei Rückfragen oder Nachforderungen. Ziel ist ein Vorgehen, das nicht im Allgemeinen bleibt, sondern den regulatorischen Rahmen des DSA konsequent nutzt mit klaren Anträgen, nachvollziehbarer Dokumentation und einer Strategie, die auf tatsächliche Wirkung ausgerichtet ist.
Der Digital Markets Act (DMA) ergänzt den DSA dort, wo Plattformmacht nicht primär durch Inhalte, sondern durch Marktstellung und Gatekeeper-Strukturen wirkt. Während der DSA vor allem Verfahren, Transparenz und den Umgang mit Risiken im digitalen Diskurs regelt, richtet sich der DMA an besonders mächtige Plattformen („Gatekeeper“) und begrenzt Verhaltensweisen, die Wettbewerb und fairen Zugang zu digitalen Märkten beeinträchtigen können. Für die Praxis ist diese Schnittstelle wichtig, wenn Plattformen durch ihre Marktstellung faktisch darüber entscheiden, welche Anbieter Sichtbarkeit, Reichweite oder Zugang zu Nutzergruppen erhalten – etwa durch Selbstbevorzugung, Kopplungen oder intransparente Einschränkungen für Dritte.
Wir prüfen in geeigneten Fällen, ob ein Sachverhalt nicht nur plattformrechtlich, sondern auch DMA-relevant zu bewerten ist, und entwickeln eine abgestimmte Strategie, die regulatorische Hebel auf EU-Ebene sinnvoll kombiniert.
Der AI Act schafft erstmals einen umfassenden EU-Rechtsrahmen für bestimmte KI-Systeme und deren Risiken, insbesondere dort, wo KI Entscheidungen beeinflusst, Verhalten steuert oder Grundrechte berührt. Im Plattformkontext wird der AI Act vor allem dann relevant, wenn KI-gestützte Systeme zur Moderation, Empfehlung, Priorisierung oder Profilbildung eingesetzt werden und dadurch Risiken für Transparenz, Diskriminierung, Manipulation oder die Integrität öffentlicher Debatten entstehen. Der DSA adressiert diese Risiken über Verfahrens- und Transparenzpflichten; der AI Act setzt zusätzlich an der Technologie und Risikoklassifizierung an und kann – je nach System und Einsatz – weitere Anforderungen an Transparenz, Dokumentation und Aufsicht auslösen.
Durch unsere zusätzliche Spezialisierung im KI Recht können wir zuverlässig für Sie einschätzen, ob und wie sich DSA-Fragestellungen durch den AI-Act-Rahmen ergänzen lassen, insbesondere wenn es darum geht, KI-getriebene Verstärkungslogiken oder automatisierte Entscheidungsprozesse nicht nur politisch zu kritisieren, sondern regulatorisch greifbar zu machen.
Plattformregulierung ist nicht nur eine Frage von Inhalten und Verfahren. In vielen Fällen berührt sie auch Kartellrecht, insbesondere dann, wenn wenige große Anbieter durch Marktmacht den Zugang zu Reichweite, Kunden oder Daten kontrollieren. Für Unternehmen, Medienakteure und digitale Anbieter kann das gravierende Folgen haben, etwa durch willkürliche Einschränkungen, diskriminierende Behandlung oder intransparente Durchsetzungspraktiken.
Ungleichbehandlung und diskriminierende Durchsetzung von Regeln gegenüber vergleichbaren Accounts, Angeboten oder Inhalten
Kopplungen und Selbstbevorzugung (z. B. wenn Plattformen eigene Dienste oder Inhalte gegenüber Drittanbietern systematisch bevorzugen)
Zugangs- und Abhängigkeitslagen, etwa wenn Unternehmen wirtschaftlich in besonderem Maße auf eine Plattform angewiesen sind und Entscheidungen faktisch existenzielle Wirkung entfalten
Daten- und Schnittstellenfragen, wenn fehlender Zugang Wettbewerbspositionen erheblich beeinträchtigt
Wir beobachten oft folgende Konstellation: Ein Unternehmen ist in erheblichem Umfang auf eine Plattform angewiesen, weil ein großer Teil der Kundengewinnung über diese Reichweite läuft. Ohne nachvollziehbare Begründung werden einzelne Inhalte oder Angebote herabgestuft oder gesperrt, während vergleichbare Angebote anderer Marktteilnehmer sichtbar bleiben oder die Plattform bewirbt gleichzeitig eigene, konkurrierende Leistungen bevorzugt. In solchen Fällen kann neben den plattformrechtlichen Verfahren auch kartellrechtlich zu prüfen sein, ob eine missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht oder eine unzulässige Selbstbevorzugung vorliegt.
Wir haben Erfahrung mit Fällen wie diesen und können Sie rechtssicher dazu beraten.