Negative Google Bewertungen können auf zwei Wegen angefochten werden: Wenn der Verfasser der negativen Bewertung bekannt ist, kann eine rechtliche Abmahnung gegen ihn direkt erfolgen. Das ist in diesem Fall oft der bessere Weg.
Ist der Verfasser jedoch anonym, bleibt nur die Möglichkeit, die Bewertung bei Google zu melden. Nach Einreichen der Meldung ist Google verpflichtet, das sogenannte Prüfverfahren einzuleiten und die Bewertung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu löschen.
Welches Vorgehen in Ihrem Fall das erfolgversprechende ist, hängt vor allem davon ab, ob die Bewertung unter einem Klarnamen abgegeben wurde oder nicht. Auch hängen die Erfolgschancen stark davon ab, wie ausführlich eine Bewertung geschrieben ist und ob diese noch "frisch" ist.