Welche Google Bewertungen sind löschbar?

Grundsätzlich sind (fast) alle negativen Google Bewertungen angreifbar. Google muss zunächst jeder Löschaufforderung (Beanstandung) nachgehen, die begründet ist (s.o.).

Der häufigste Löschgrund ist dabei der fehlende Erfahrungswert des Rezensenten. Nur derjenige, der auch tatsächlich eine Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen gesammelt hat, kann sich hierzu eine Meinung gebildet haben, die er in der Bewertung mitteilen kann. Fehlt der Erfahrungswert, ist die Bewertung rechtswidrig.

Da sich regelmäßig nicht sicher sagen lässt, wer genau die Bewertung verfasst hat, kann fast jede Bewertung mit dieser Begründung angegriffen werden. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Fake-Namen oder um scheinbar echte Namen handelt oder ob die Bewertung einen langen Text oder keinen Text enthält. Ausnahmen hiervon bestehen nur dann, wenn das betroffene Unternehmen sicher weiß, dass hinter der Bewertung ein bestimmter Kunde steckt oder sich aus der Bewertung ohne Weiteres die Identität des Kunden ergibt.

Ein weiterer Löschgrund kann sich aus dem Inhalt der Bewertung ergeben. Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Verleumdungen oder sonstigen strafbaren Inhalt, muss Google die Bewertung aus diesem Grunde löschen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen wir von einer Löschverfahren bei Google abraten, weil dies erkennbar ohne Aussicht von Erfolg ist. Dies ist in der Regel bei sehr jungen und ausführlichen Bewertungen der Fall, die unter einem Klarnamen abgegeben worden sind. Hier raten wir in der Regel zur Abmahnung des Rezensenten.

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