Sobald eine rechtlich gut begründete Beschwerde (siehe Vorfrage) bei Google eingeht, muss Google die Bewertung prüfen. Ist der Rechtsverstoß augenscheinlich, muss und wird Google die Bewertung sofort löschen. Anderenfalls muss Google die Beschwerde an den Verfasser weiterleiten. Dieser hat dann sieben Tage Zeit, sich zu äußern. Wenn der Verfasser nicht antwortet oder die Vorwürfe nicht widerlegen kann, muss Google die Bewertung löschen. Das ist der häufigste Verlauf eines solchen Beanstandungsverfahren.
Wenn der Verfasser auf die Beschwerde reagiert, muss Google all das was der Verfasser schreibt und an Nachweisen bei Google vorlegt, an den Betroffenen weiterleiten, der dann erneut reagieren kann. Kann der Betroffene die Vorwürfe beweisen, ist Google nach der Rechtsprechung verpflichtet, die Bewertung zu entfernen. Wenn nicht, bleibt sie öffentlich sichtbar.
Wichtig zu wissen: Anders als sogenannte Löschagenturen leiten wir die gesamte Korrespondenz mit Google an Sie weiter. Sollte der Rezensent sich also gegen die Löschung wehren, bekommen Sie dies mit. Das ist deshalb wichtig zu wissen, weil bei Pseudonym-Bewertungen hierdurch nicht selten die Identität des Verfassers bekannt wird.