Das Löschen einer Google Bewertung ist möglich, wenn Sie rechtswidrig ist. Das ist im Wesentlichen in zwei Varianten der Fall:
1. Variante: Fehlender Erfahrungswert/Kundenkontakt:
Wenn Sie den Namen des Rezensenten oder den Inhalt der Google Bewertung nicht mit Ihrem Unternehmen in Verbindung bringen können, kann die gesamte Bewertung rechtswidrig sein. Wer keinen Kontakt zum Unternehmen hatte, ist auch nicht in der Lage, dessen Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten. Die schlechte Google Bewertung kann gelöscht werden, da sich der Rezensent überhaupt keine Meinung über Sie gebildet haben kann.
Da die meisten Google Rezensionen unter einem Pseudonym abgegeben wenden, ist dies die häufigste Argumentation im Löschverfahren.
Beispiel: Sie betreiben eine Hausarztpraxis in Köln.
In Ihrem Google Business Profil entdecken Sie eine 1-Stern-Bewertung verfasst von einem Nutzer mit dem Namen „Sunflower34“. Die Bewertung enthält keinen weiteren Inhalt.
Sie können weder den Namen „Sunflower34“ einem Ihrer Patienten zuordnen noch nachvollziehen, ob dieser Nutzer tatsächlich jemals Ihre Praxis besucht hat.
Diese Google Bewertung kann man löschen lassen, denn nur wer einen Erfahrungswert mit Ihrer Praxis gesammelt hat, darf Ihre Praxis bewerten. Wer niemals eine Behandlung bei Ihnen in Anspruch genommen hat, ist nicht berechtigt, eine Bewertung abzugeben.
2. Variante: Inhalt der Google Bewertung ist rechtswidrig
Google Rezensionen sind auch dann angreifbar, wenn der Rezensent zwar bekannt ist, der Inhalt der Bewertung aber rechtswidrig ist. Das ist dann der Fall, wenn die Google Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Bestimmte Aussagen sind außerdem unter strafrechtlich Aspekten unzulässig. Hierzu zählen Aussagen, die üble Nachreden, Verleumdungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder falsche Verdächtigungen enthalten.
Beispiel: Sie sind Inhaber eines Autohauses in München. Nach dem Kauf eines Fahrzeugs bei Ihnen veröffentlicht ein Ihnen bekannter Kunde folgende 1-Stern-Bewertung auf dem Google Business Account Ihres Autohauses:
"Dieses Autohaus sind die größten Betrüger! Bei meinem 'Neuwagen' handelt es sich klar um einen Unfallwagen."
Bei den getroffenen Aussagen handelt es sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung des Kunden, sondern um eine Tatsachenbehauptung. Denn ob es sich bei dem verkauften Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt oder nicht, lässt sich überprüfen. Sollte die Behauptung unwahr sein, weil es sich um einen Neuwagen handelt, kann die Google Bewertung von einem Anwalt gelöscht werden.
Darüber hinaus bringt die Bezeichnung als „Betrüger“ Sie mit kriminellen Machenschaften in Verbindung und stellt deshalb einen zusätzlichen Verstoß gegen die Richtlinien von Google dar.
Expertentipp: In einem solchen Fall kann zusätzlich auch eine Abmahnung gegenüber dem Verfasser der Bewertung in Betracht kommen, sofern dessen Kontaktdaten bekannt sind. Gerne erläutern wir Ihnen das Vorgehen genauer im Rahmen eines kostenfreien Beratungsgesprächs, wie Sie negative Google Rezensionen löschen lassen und welche rechtlichen Schritte möglich sind.
Beide Varianten sind rechtswidrig, weil sie in unberechtigter Weise in Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht eingreifen und damit gegen § 823 Absatz 1 BGB verstoßen.