Glassdoor-Bewertungen löschen.
Für Arbeitgeber.

  • Unfaire oder falsche Glassdoor-Bewertung? Wir prüfen kostenfrei, ob sie gelöscht werden kann.
  • Kostenfreie Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Vorgehen gegen Glassdoor oder – wenn der Rezensent erkennbar ist – unmittelbar gegen ihn
Glassdoor-Bewertung jetzt prüfen lassenGlassdoor-Bewertung jetzt prüfen lassen

Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Wann kann eine Glassdoor-Bewertung gelöscht werden?

Angreifbar wird eine Glassdoor-Bewertung vor allem dann, wenn der behauptete berufliche Bezug zum Unternehmen nicht nachvollziehbar ist, konkrete Tatsachen falsch sind oder die Bewertung gegen die Regeln von Glassdoor verstößt.

Anders als bei einem klassischen Arbeitnehmerportal ist dabei nicht nur entscheidend, ob der Verfasser bei Ihnen angestellt war. Glassdoor lässt auch Bewertungen aus anderen beruflichen Beziehungen zu. Wir prüfen deshalb zunächst, ob der konkrete Rezensent überhaupt einen ausreichenden Bezug zu Ihrem Unternehmen hatte und ob seine tatsächlichen Behauptungen belastbar sind.

Dass Glassdoor ein US-Unternehmen ist, steht einem Vorgehen nicht entgegen. Auch Bewertungen über deutsche Arbeitgeber können rechtlich beanstandet werden. Sehen wir einen tragfähigen Angriffspunkt, übernehmen wir das Verfahren gegenüber Glassdoor.

Glassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassenGlassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassen

Wie anonym sind Glassdoor-Bewertungen?

Glassdoor veröffentlicht Arbeitgeberbewertungen grundsätzlich ohne den Klarnamen des Verfassers. Vollständig anonym muss eine Bewertung deshalb aber nicht sein.

Angaben zu Position, Standort, Beschäftigungszeitraum oder konkrete geschilderte Vorgänge können dazu führen, dass ein Arbeitgeber trotzdem erkennt, wer hinter einer Bewertung steckt. Ist der Rezensent dadurch zuverlässig zuzuordnen, prüfen wir auch ein unmittelbares Vorgehen gegen ihn.

Lässt sich der Verfasser dagegen nicht erkennen, kann gerade der behauptete berufliche Bezug zum Unternehmen zum Ansatzpunkt werden. Dabei reicht bei Glassdoor allerdings nicht die Frage, ob ein klassisches Arbeitsverhältnis bestand: Die Plattform lässt auch Bewertungen aus anderen beruflichen Beziehungen zu. Entscheidend ist deshalb, ob der Rezensent überhaupt einen nach den Glassdoor-Regeln ausreichenden Tätigkeitsbezug zu Ihrem Unternehmen hatte.

Anonym veröffentlicht heißt also nicht automatisch: für den Arbeitgeber nicht identifizierbar. Und unbekannt heißt bei Glassdoor nicht automatisch: kein Beschäftigter gewesen.

Glassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassenGlassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassen

Eine problematische Glassdoor-Bewertung oder ein ganzes Glassdoor-Profil?

Bei Glassdoor kann hinter einer einzelnen Bewertung ein komplexer Konflikt stecken – oder es geht darum, mehrere problematische Bewertungen effizient zu bereinigen. Wir richten das Vorgehen danach aus.

Einzelne Glassdoor-Bewertung

Ist der Rezensent erkennbar, enthält die Bewertung konkrete Vorwürfe oder besteht bereits ein Konflikt mit einem ehemaligen Mitarbeiter oder sonstigen Bewertenden, prüfen wir den Fall nicht nur gegenüber Glassdoor.

Je nach Situation kommen auch eine unmittelbare Abmahnung, Unterlassungsansprüche oder weitere rechtliche Schritte gegen den Verfasser in Betracht.

Mehrere Glassdoor-Bewertungen

Sind mehrere Bewertungen betroffen, prüfen wir jede einzelne auf ihre konkreten Angriffspunkte und bündeln anschließend die Bearbeitung gegenüber Glassdoor.

So können auch größere Bewertungsbestände effizient bearbeitet werden, ohne dass aus der rechtlichen Prüfung eine pauschale Massenmeldung wird.

Jetzt kostenfrei beraten lassenJetzt kostenfrei beraten lassen

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Carl Christian Müller:

"Glassdoor ist ein US-Unternehmen. Das heißt aber nicht, dass Arbeitgeber aus Deutschland rechtswidrige Bewertungen einfach hinnehmen müssen. Wir kennen die Verfahren und wissen, wie wir Glassdoor mit einer Beanstandung erreichen.“

Was kostet es, Glassdoor-Bewertungen löschen zu lassen?

Die Prüfung Ihrer Glassdoor-Bewertung ist zunächst kostenfrei. Wir sagen Ihnen, bei welchen Bewertungen wir einen tragfähigen Angriffspunkt sehen. Erst wenn Sie uns anschließend beauftragen, entstehen Kosten.

EINE BEWERTUNG LÖSCHEN

199 €*

*zzgl. MwSt., Einzelauftrag

  • Individuelle rechtliche Prüfung der Bewertung
  • Klare Einschätzung der Löschungschancen
  • Rechtlich begründete Beanstandung gegenüber Glassdoor
  • Beanstandung noch am Tag der Beauftragung
  • Anschließende Begleitung des Löschverfahrens

 

 

 

Gratis Bewertungs-CheckGratis-Check

Staffelpreis

Mehrere Bewertungen

AB 78 €*

*abhängig von der Anzahl, zzgl. MwSt.

  • ab 2 Bewertungen: 129 €**
  • ab 4 Bewertungen: 99 €**
  • ab 10 Bewertungen: 78 €**
    **zzgl. MwSt.

  • Jede Bewertung wird einzeln rechtlich geprüft
  • Gebündelte Beanstandung mehrerer Bewertungen
  • Beanstandung noch am Tag der Beauftragung
  • Begleitung bis zum Abschluss des Löschverfahrens
Gratis Bewertungs-CheckGratis-Check

GANZES PROFIL

individueller
Preis*

*abhängig von Umfang

  • Systematische Prüfung des gesamten Glassdoor-Profils
  • Identifikation rechtlich angreifbarer Bewertungen
  • Individuelle Prüfung jeder ausgewählten Bewertung
  • Gebündeltes Vorgehen gegen die beanstandeten Bewertungen
  • Individuelles Paketangebot nach Umfang der Prüfung
Gratis Bewertungs-CheckGratis-Check

Glassdoor sitzt in den USA – können deutsche Arbeitgeber trotzdem gegen Bewertungen vorgehen?

Ja. Auch nachdem die Glassdoor-Dienste seit dem 1. Juli 2026 von Indeed, Inc. betrieben werden, können deutsche Arbeitgeber rechtswidrige oder regelwidrige Bewertungen beanstanden und deren Entfernung verlangen.

Für Nutzer und Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum stellt Glassdoor ausdrücklich Melde- und Beschwerdewege nach dem Digital Services Act (DSA) bereit. Beschwerden werden nach Angaben von Glassdoor von Menschen geprüft; grundsätzlich soll innerhalb von zwei Werktagen eine Entscheidung oder Rückfrage erfolgen. Das ist keine Löschfrist, schafft aber einen klar geregelten Verfahrensweg für Beschwerden aus Europa.

Für die Praxis heißt das: Der US-Sitz der Plattform verhindert nicht, dass wir Glassdoor-Bewertungen aus Deutschland heraus rechtlich beanstanden. Entscheidend ist, den richtigen Meldeweg zu nutzen und konkret zu begründen, warum die Bewertung nicht weiter veröffentlicht werden darf.

Glassdoor gehört jetzt zu Indeed: Was der Zusammenschluss und die DSA-Regeln für Arbeitgeber bedeuten →

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Carl Christian Müller:

"Der DSA hat die praktische Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen verändert. Beschwerden aus Europa haben heute einen klar geregelten Verfahrensweg – das macht auch das Vorgehen gegen Glassdoor deutlich berechenbarer."

Glassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassenGlassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassen

Muss Glassdoor prüfen, ob der Rezensent wirklich einen beruflichen Bezug zum Unternehmen hatte?

Ja. Bestreiten wir, dass hinter einer Glassdoor-Bewertung überhaupt ein tatsächlicher beruflicher Bezug zum Unternehmen steht, kann bereits dieses Bestreiten Prüfpflichten des Bewertungsportals auslösen. Der Bundesgerichtshof hat für Bewertungsportale klargestellt, dass der Bewertete einen behaupteten Kontakt grundsätzlich nicht näher widerlegen muss, wenn er den Rezensenten gerade nicht zuordnen kann (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Bei Glassdoor ist allerdings wichtig: „Der Rezensent war nie bei uns angestellt“ reicht als Prüfung nicht immer aus. Nach den aktuellen Glassdoor-Regeln dürfen nicht nur Voll- und Teilzeitbeschäftigte bewerten, sondern unter anderem auch Contractor, Freelancer und andere Personen mit einem entsprechenden beruflichen Bezug zum Unternehmen. Wir prüfen deshalb, welche Beziehung der Rezensent überhaupt behauptet – und ob sie nach den Glassdoor-Regeln eine Bewertung tragen kann.

Für anonyme Arbeitgeberbewertungen geht das OLG Hamburg noch einen Schritt weiter: Nach seiner Rechtsprechung genügt eine bloße interne Bestätigung des Portals nicht in jedem Fall. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich selbst in die Lage versetzt werden, zu überprüfen, ob der behauptete berufliche Kontakt tatsächlich bestanden hat (OLG Hamburg, Urt. v. 16.12.2025 – 7 U 33/25). Das OLG hat nicht über Glassdoor entschieden; die zugrunde liegenden Prüfpflichten für Arbeitgeberbewertungsportale sind aber auch für Glassdoor relevant.

Mehr zur aktuellen Rechtsprechung bei anonymen Arbeitgeberbewertungen

Glassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassenGlassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassen

So gehen wir gegen eine Glassdoor-Bewertung vor:

Wir melden eine Glassdoor-Bewertung nicht einfach als „unfair“. Wir prüfen zuerst, welcher konkrete Angriffspunkt besteht und auf welchem Weg er gegenüber Glassdoor am stärksten durchgesetzt werden kann.

  • Bewertung und beruflichen Bezug prüfen

    Wir analysieren die einzelnen Aussagen und klären, welchen beruflichen Bezug der Rezensent zu Ihrem Unternehmen behauptet. Dabei prüfen wir auch, ob die Bewertung unwahre Tatsachen enthält oder gegen die Glassdoor-Regeln verstößt.

  • Bewertung rechtlich begründet beanstanden

    Wir formulieren die Beanstandung konkret und rechtlich begründet und bestreiten, wenn sinnvoll, den behaupteten Tätigkeitsbezug.

  • Glassdoor prüft die Bewertung

    Glassdoor leitet die Beanstandung regelmäßig an den Verfasser weiter und fordert ihn auf, Stellung zu nehmen bzw. seinen Tätigkeitsbezug nachzuweisen. Nach unserer Erfahrung bleibt dieser Nachweis in den weit überwiegenden Fällen aus.

  • Löschung – oder wir prüfen den nächsten Schritt

    Entfernt Glassdoor die Bewertung, ist das Verfahren zunächst erledigt. Lehnt Glassdoor die Löschung ab, prüfen wir die Begründung und die Grundlage, auf der die Bewertung weiter veröffentlicht wird.

Ihr Ansprechpartner für negative Glassdoor-Bewertungen

Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

+49 30 206 436 810

  • Erfahrung mit internationalen Bewertungsplattformen und DSA-Verfahren
  • Vorgehen gegenüber Glassdoor oder unmittelbar gegen erkennbare Rezensenten
  • Individuelle Prüfung statt pauschaler Löschmeldun
  • Seit 2023 mehr als 500 Mandate mit Bezug zu Arbeitgeber-Portalen
Jetzt Bewertungen löschen lassenJetzt Bewertungen löschen

Glassdoor gehört jetzt zu Indeed – was bedeutet das für die Löschung?

Seit dem 1. Juli 2026 werden die Glassdoor-Dienste von Indeed, Inc. betrieben. Für deutsche Arbeitgeber wird ein Vorgehen dadurch nicht schwieriger: Glassdoor stellt für den Europäischen Wirtschaftsraum ausdrücklich ein Beschwerdeverfahren nach dem Digital Services Act bereit.

Beschwerden werden nach Angaben von Glassdoor von Menschen geprüft; innerhalb von zwei Werktagen soll grundsätzlich eine Entscheidung oder Rückfrage erfolgen. Das ist keine Löschfrist, zeigt aber, dass es für Beschwerden aus Europa einen klar geregelten Verfahrensweg gibt.

Warum Glassdoor jetzt zu Indeed gehört und was sich für Arbeitgeber geändert hat →

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Carl Christian Müller:

„Früher war der Sitz einer Plattform in den USA ein deutlich größeres praktisches Hindernis. Der DSA schafft heute einen europäischen Verfahrensrahmen, den wir bei Beschwerden gegen Glassdoor gezielt nutzen können."

Glassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassenGlassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassen

Arbeitgeber werden nicht nur auf Glassdoor bewertet

Negative Arbeitgeberbewertungen erscheinen längst nicht nur auf Glassdoor. Auch auf kununu, Google und anderen Bewertungsplattformen äußern sich ehemalige Mitarbeiter, Bewerber oder andere Personen öffentlich über Unternehmen.

Allein seit 2023 haben wir mehr als 3.200 Mandate mit Google-Bezug, rund 500 Mandate mit Bezug zu kununu/New Work und mehr als 550 Trustpilot-Mandate bearbeitet. Darunter sind regelmäßig Fälle, in denen Unternehmen gerade in ihrer Rolle als Arbeitgeber bewertet werden.

Wir kennen deshalb nicht nur die rechtlichen Besonderheiten von Arbeitgeberbewertungen, sondern auch die unterschiedlichen Verfahren der einzelnen Plattformen.

Die nächste Bewertung kommt.
Mit dem Bewertungs-Schutzbrief wissen Sie davon.

Noch mehr Reputationsschutz durch unseren umfassenden Bewertungs-Schutzbrief. Wir behalten Ihre vereinbarten Bewertungsprofile im Blick, prüfen neu festgestellte negative Bewertungen anwaltlich und geben Ihnen eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Damit online immer nur das Richtige über Sie steht:

  • Wir überprüfen proaktiv Ihre Bewertungsaccounts auf negative Bewertungen.
  • Neue negative Bewertungen prüfen wir anwaltlich und bewerten die Erfolgsaussichten.
  • Nach Ihrer Freigabe leiten wir die Beanstandung zum Festpreis ein.
  • Über unsere Online-Akte sind Sie stets transparent und aktuell informiert.

39 € zzgl. MwSt. monatlich je überwachtem Profil. Mindestlaufzeit drei Monate, danach monatlich kündbar.

Bewertungs-Schutzbrief kostenfrei anfragenBewertungs-Schutzbrief anfragen

Häufige Fragen zu Glassdoor-Bewertungen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen von Arbeitgebern, die eine Glassdoor-Bewertung löschen oder beanstanden möchten – von anonymen Rezensenten und dem Glassdoor-Unternehmensprofil bis zum Löschverfahren und den weiteren rechtlichen Möglichkeiten.

Ist Glassdoor seriös und vertrauenswürdig?

Ja. Glassdoor ist eine etablierte Arbeitgeber- und Karriereplattform – einzelne Bewertungen sind deshalb aber nicht automatisch verifizierte Tatsachenberichte.

Glassdoor überprüft Beiträge technisch und teilweise durch menschliche Moderation und verlangt von Nutzern Angaben zu ihrem beruflichen Bezug. Die Plattform räumt selbst ein, dass sie nicht bei jedem Nutzer dessen genaue Identität, Beschäftigungsstatus oder die vollständige Wahrheit seiner Angaben überprüfen kann.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Eine Glassdoor-Bewertung sollte ernst genommen werden – sie muss aber nicht allein deshalb hingenommen werden, weil Glassdoor sie veröffentlicht hat. Bestehen Zweifel am Tätigkeitsbezug oder enthält sie falsche Tatsachen, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Erfährt der Rezensent, dass ich seine Glassdoor-Bewertung beanstande?

Bei einer normalen Meldung nicht automatisch. Glassdoor erklärt selbst, dass der Verfasser nicht darüber informiert wird, dass seine Bewertung von einem Arbeitgeber gemeldet wurde.

Wird der Beitrag aufgrund der Prüfung entfernt, kann der Rezensent allerdings über die Moderationsentscheidung informiert werden. Glassdoor unterscheidet damit zwischen der Meldung selbst und einer anschließenden Maßnahme gegen den Inhalt.

Bei einer weitergehenden rechtlichen Beanstandung kann der Ablauf davon abweichen. Insbesondere wenn der berufliche Bezug oder konkrete Tatsachen aufgeklärt werden müssen, kann eine weitere Beteiligung des Verfassers erforderlich werden.

Sollte ich als Arbeitgeber öffentlich auf eine negative Glassdoor-Bewertung antworten?

Nein – jedenfalls nicht, bevor geprüft ist, ob Sie gegen die Bewertung rechtlich vorgehen wollen.

Eine öffentliche Antwort kann Informationen preisgeben, die für das spätere Löschverfahren relevant sind. Wer etwa schreibt, man erinnere sich an den geschilderten Vorgang oder an den betreffenden Mitarbeiter, kann damit selbst den beruflichen Bezug bestätigen, den wir andernfalls möglicherweise bestreiten würden.

Hinzu kommt: Glassdoor informiert den Verfasser per E-Mail über eine öffentliche Arbeitgeberantwort und rät Arbeitgebern ausdrücklich davon ab, darin die vermutete Identität des Rezensenten zu nennen.

Deshalb gilt: erst die Löschungsmöglichkeiten prüfen, dann über eine öffentliche Antwort entscheiden.

Kann ich mein Glassdoor-Unternehmensprofil löschen lassen?

Nein. Glassdoor entfernt ein Unternehmensprofil grundsätzlich nicht allein deshalb, weil der Arbeitgeber nicht auf der Plattform erscheinen möchte.

Glassdoor erklärt ausdrücklich, Unternehmensprofile nicht auf bloßen Wunsch eines Unternehmens zu löschen. Auch die Kündigung eines kostenlosen Arbeitgeberkontos entfernt nur die Verwaltungsrechte – das öffentliche Unternehmensprofil bleibt bestehen. Eine Ausnahme erwägt Glassdoor etwa bei tatsächlich aufgelösten Unternehmen.

Der sinnvolle Ansatz besteht deshalb regelmäßig darin, die einzelnen rechtswidrigen oder regelwidrigen Bewertungen zu prüfen und gezielt gegen diese vorzugehen.

Muss ich mein Unternehmen bei Glassdoor registriert haben, um bewertet werden zu können?

Nein. Ein Unternehmen kann auf Glassdoor bewertet werden, ohne selbst ein Arbeitgeberkonto eingerichtet oder sein Profil übernommen zu haben.

Mit einem kostenlosen Arbeitgeberkonto kann das Unternehmen ein bestehendes Profil beanspruchen, Informationen pflegen, Bewertungen beobachten und darauf reagieren. Das Konto ist aber nicht Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmensprofil und Bewertungen existieren.

Auch für eine rechtliche Beanstandung müssen Sie deshalb nicht erst ein kostenpflichtiges Glassdoor-Produkt erwerben.

Brauche ich den Namen des Verfassers, um eine Glassdoor-Bewertung löschen zu lassen?

Brauche ich den Namen des Verfassers, um eine Glassdoor-Bewertung löschen zu lassen?

Nein. Sie müssen den Rezensenten grundsätzlich nicht identifizieren, um gegen seine Glassdoor-Bewertung vorzugehen.

Ist der Verfasser nicht zuzuordnen, kann gerade der nicht nachvollziehbare berufliche Bezug ein wichtiger Angriffspunkt sein. Der Bundesgerichtshof hat für Bewertungsportale entschieden, dass bereits das Bestreiten eines tatsächlichen Kontakts grundsätzlich Prüfpflichten des Portals auslösen kann, wenn der Bewertete den Rezensenten gerade nicht erkennen kann (BGH, Urt. v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).

Löschung und Identifizierung sind zwei verschiedene Ziele. Die Identität wird vor allem dann wichtig, wenn Sie über die Entfernung hinaus unmittelbar gegen den Verfasser vorgehen möchten.

Ist Glassdoor jetzt Indeed?

Ja. Seit dem 1. Juli 2026 ist Indeed, Inc. der Anbieter der Glassdoor-Dienste; die Marke Glassdoor und ihre Arbeitgeberbewertungen bestehen weiter. Die beiden Angebote werden auch technisch enger verzahnt: Nutzer können Glassdoor über ein Indeed-Konto nutzen, Profildaten werden bei verbundenen Konten synchronisiert und Bewerbungsfunktionen auf Glassdoor greifen auf Indeed-Dienste zurück.

Ausführlich: Glassdoor gehört jetzt zu Indeed – was sich für Arbeitgeber ändert →

Das sagen unsere Mandanten

  • Kita Spielhaus

    vor 6 Monaten

    Die Kanzlei arbeitet äußerst strukturiert, zuverlässig und lösungsorientiert. Termine wurden pünktlich eingehalten, Rückmeldungen erfolgten schnell, und alle Zusagen wurden konsequent erfüllt.
  • Dr. med. Andreas Montanari

    vor 7 Monaten

    Seit Jahren arbeitet Mueller.legal zuverlässig, transparent und schnell für meine Praxis. Vielen Dank!
  • Pantheon

    vor 1 Jahr

    Die Kanzlei ist uneingeschränkt von mir zu empfehlen. Der niedrige Gegenstandswert haette schon die meisten Kollegen abgeschreckt. Aber hier gab es Professionalität bis zum letzten Schriftsatz und Obsiegen im Rechtsstreit. 101 Punkte!
  • Burghard Emersleben

    vor 6 Monaten

    Hochprofessionell, auch wenn sich das in unserem Fall als sehr schwierig und hartnäckig erwies, konnte sich die Kanzlei Müller durchsetzen. Sehr netter telefonischer Umgang, alles in einem sehr zügigen Tempo, die wissen was sie tun.
  • Michael Bechmann

    vor 1 Jahr

    Mueller.legal ist auf der Höhe der Zeit, antwortet schnell, verständlich und unaufgeforderte Meldungen zu Zwischenständen runden das Bild ab. Danke für die Hilfe!

Kostenfreie Ersteinschätzung

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Recht der Bewertungsportale. Bereits seine 2007 veröffentlichte Masterarbeit behandelte das Thema „Bewertungsportale im Internet“.

Allein seit 2023 hat Mueller.legal über 500 Mandate mit Bezug zu Arbeitgeber-Bewertungsportalen bearbeitet – vom einzelnen Konflikt mit einem Rezensenten bis zur Prüfung größerer Bewertungsbestände.

Schicken Sie uns Ihre Bewertung. Wir prüfen kostenfrei, ob wir einen tragfähigen Angriffspunkt sehen und welches Vorgehen sinnvoll ist.

Glassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassenGlassdoor-Bewertung kostenfrei prüfen lassen