Bewertungen werden von Glassdoor erst dann gelöscht, wenn sie mit einer korrekte juristische Begründung zur Entfernung des Inhalts aufgefordert wurde. Eine Kanzlei, die sich auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisiert hat, kann sich entweder an Glassdoor selbst wenden oder direkt gegen den Bewertenden vorgehen, um die negative Bewertung aus der Welt zu schaffen. Nachfolgend erfahren Sie, wie ein solches Verfahren abläuft und welche Möglichkeiten Ihnen offen stehen.
1. Meldung der Bewertung gegenüber Glassdoor
Da die Bewertungen auf Glassdoor immer anonym abgegeben werden, gehen wir zunächst den Weg eines Beanstandungsverfahrens, um Glassdoor dazu aufzufordern, die entsprechende Bewertung zu entfernen.
In diesem Prozess senden wir Glassdoor eine juristische Aufforderung zur Löschung, in der wir die ein bestehendes Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und dem Rezensenten bestreiten. Dies ist wichtig, da Arbeitgeber in der Regel nur dann bewertet werden kann und darf, wenn der Rezensent tatsächliche Erfahrungen als Mitarbeiter in dem bewerteten Unternehmen gesammelt hat. Andernfalls fehlt es an einer ausreichenden Grundlage für die Bewertung. Sollten mit der Bewertung außerdem unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, so greifen wir auch diese an.
Nach unserer Löschungsaufforderung ist Glassdoor dann verpflichtet unsere Beanstandung an den Rezensenten zur Stellungnahme und zur Einholung eines Tätigkeitsnachweises weiterzuleiten. Bleibt im Folgenden ein solcher Nachweis aus, ist Glassdoor nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet, die Bewertung zu löschen. Reicht der Rezensent jedoch einen Tätigkeitsnachweis ein, wird Glassdoor uns diesen weiterleiten. In den weit überwiegenden Fällen wird jedoch kein Tätigkeitsnachweis eingereicht.
2. Vorgehen gegen den Bewertenden
Sollte Ihnen die Identität des Rezensenten bekannt sein, kann darüber nachgedacht werden, kein Beanstandungsverfahren durchzuführen, sondern gegebenenfalls unmittelbar gegen diesen vorzugehen. Dies erfolgt durch eine Abmahnung.
Eine Abmahnung ist ein formelles Schreiben, welches unmittelbar per Briefpost an den Rezensenten gerichtet ist. Sie beinhaltet die Aufforderung, die Bewertung zu löschen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür ist es zunächst notwendig, dass Ihnen die postalische Anschrift des Rezensenten bekannt ist. Zudem macht eine Abmahnung nur dann Sinn, wenn deren Inhalt nagegriffen werden kann. Die Bewertung muss also bspw. unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten oder den Sachverhalt verfälscht darstellen.