Kennzeichnung von

Lebensmitteletiketten

Wir überprüfen Ihr Lebensmitteletikett!

Unser Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft Ihr Lebensmitteletikett auf Verstöße gegen ordnungsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Dazu müssen Sie uns nur Ihr Lebensmitteletikett zusenden. Wir nehmen dann eine rechtliche Einschätzung vor und beraten Sie hinsichtlich der richtigen Kennzeichnung und der rechtssicheren Vermarktung Ihres Produkts. Mithilfe unseres Erstberatungsformulars können Sie uns Ihr Etikett kostenlos zuschicken und innerhalb von 48 Stunden eine Handlungsempfehlung von uns erhalten.

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Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten

Bei Lebensmitteln ergeben sich nach der europäischen Lebensmittelverordnung besondere Kennzeichnungspflichten. Nach Art. 9 der VO muss das verpackte Lebensmittel wie auf dem Bild zu sehen mindestens folgende Kennzeichen enthalten:


• die Bezeichnung des Lebensmittels - achten Sie darauf, dass die Bezeichnung für manche Lebensmittel gesetzlich festgelegt ist, wie zum Beispiel für Fruchtsaft, Honig oder Milch - wählen Sie einen Fantasienamen wie "Himbeertraum" für Ihr Dessert, stellen Sie sicher, dass Sie das Lebensmittel zusätzlich genau bezeichnen (Dessertcreme mit Himbeergeschmack oder Himbeerdessertcreme);
• das Zutatenverzeichnis - in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils;
• Hinweise auf Allergene;
• die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten;
• die Nettofüllmenge des Lebensmittels;
• das Mindesthaltbarkeitsdatum / Verbrauchsdatum;
• der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 8 Absatz 1;
• eine Nährwertdeklaration.

Übersicht Mindestangaben auf Lebensmitteletikett

Etikett von Walnusskernen

Diese Vorschriften müssen Sie bei freiwilligen Angaben auf Lebensmitteln beachten

Bei der Verwendung von freiwilligen Angaben auf Lebensmitteln müssen Sie ebenfalls einige Vorgaben beachten. Dabei handelt es sich oftmals um Werbeaussagen oder die Verwendung von Prüfsiegeln. Wichtig ist, dass die zusätzlich angegebenen Informationen für den Verbraucher nicht irreführend sind. Gerade bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben müssen Sie die gesetzlichen Vorgaben der Health-Claims-Verordnung berücksichtigen. Diese verbietet beispielsweise die Nutzung von Produktbezeichnungen, die für Verbraucher nicht eindeutig genug sind oder deren gesundheitsfördernde Wirkung nicht nachgewiesen werden kann. Zudem dürfen Sie Kennzeichen, wie zum Beispiel Öko-Kennzeichen nur dann verwenden, wenn Ihr Produkt dessen Voraussetzungen erfüllt. Andernfalls würde es sich wiederum um eine Irreführung des Verbrauchers handeln.

Weitere relevante Rechtsvorschriften

Im Zusammenhang mit der Lebensmittelkennzeichnung sind folgende Rechtsvorschriften ebenfalls für Sie relevant:

  • Verordnung (EG) Nr. 1333/2008,
  • Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung – VorlLMIEV),
  • Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV),
  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
  • Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006),
  • Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften,
  • Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 zur Information der Verbraucher über Lebensmittel

Mit diesen Rechtsfolgen müssen Sie bei einer fehlerhaften Produktkennzeichnung rechnen

Bei einer fehlerhaften Kennzeichnung von Lebensmitteln drohen Ihnen Abmahnung von Konkurrenten und Verbänden. Diese können dann mithilfe der Abmahnung sowohl Unterlassungs- als auch Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Zudem können Ihnen Ordnungsgelder von Behörden verhängt werden, um sicherzustellen, dass keine Verbrauchertäuschung oder Irreführung stattfindet.

Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durch Abmahnungen

Bei Falschkennzeichnungen Ihres Produkts liegt ein unlauteres Verhalten vor. Dieses können Mitbewerber und Verbände abmahnen und gleichzeitig Unterlassungsansprüche geltend machen. Oftmals werden Sie zudem aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie die Kosten der Abmahnung zu ersetzen. Eine Unterlassungsverpflichtung hat gegebenenfalls zur Konsequenz, dass Sie Ihre Produkte nicht mehr verkaufen können und ganze Lagerbestände neu verpackt werden müssen. Eventuell müssen Sie sogar Ihr Produkt ganz neu gestalten. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihr Lebensmitteletikett von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

Mann hält Abmahnung in der Hand
Foto: fovito/AdobeStock