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Rechtsanwalt Carl Christian Müller

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Rechtsanwalt Carl Christian Müller, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

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Wie wir mit Ihnen arbeiten

  • Bewertung melden

    Sie reichen Ihre negativen Bewertungen über unser Kontaktformular ein. Wir schauen uns die Bewertung an und melden uns in der Regel am Tag der Anfrage bei Ihnen zurück.

  • Kostenfreie Beratung

    Einer unserer Rechtsanwälte meldet sich bei Ihnen. Dieser ist auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisiert und bespricht mit Ihnen, wie die Bewertungen gelöscht werden können. Das Gespräch ist kostenfrei.

  • Unser Angebot

    Unmittelbar nach der Erstberatung erhalten Sie unsere Auftragsunterlagen. Sie können dann in Ruhe überlegen, ob Sie den weiteren Weg mit uns gehen wollen.

  • Wir legen los

    Unmittelbar nach der Beauftragung beginnen wir mit der Arbeit und leiten die erforderlichen Schritte ein, um die Bewertung zu löschen. Über die Entwicklung Ihres Falles halten wir Sie stets transparent informiert.

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Positive Gastronomie-Bewertungen,
essentiell für Ihren Erfolg

Bewertungen auf Online-Plattformen haben heutzutage einen enormen Einfluss auf das Konsumverhalten von Kunden, was sich wiederum auf den Umsatz und Gewinn von betroffenen Unternehmen auswirkt. Laut einer Studie von BrightLocal gaben 92% der Befragten an, durch negative Bewertungen „weniger wahrscheinlich“ auf die Leistungen eines Anbieters zurückzugreifen.

Besonders die Gastronomiebranche ist hiervon stark betroffen, da es sich um einen sehr wettbewerbsintensiven Markt mit zahlreichen Anbietern handelt. Nachfolgend finden Sie deshalb Fragen, die uns Mandanten in Erstberatungsgesprächen häufig stellen.

Kann ich eine negative Gastronomie-Bewertung löschen lassen?

Ja. Insbesondere bei Pseudonym-Bewertungen oder Bewertungen, den kein tatsächlicher Erfahrungswert zu Grunde liegt, besteht ein Löschanspruch. Daneben müssen Sie keine Bewertungen dulden, in denen Sachverhalte unwahr oder verfälscht dargestellt werden.

Auch bei Richtlinienverstößen muss die negative Bewertung von der Bewertungsplattform entfernt werden. Dazu gehören Bewertungen, die keine eigene Erfahrung des Verfassers wiedergeben, diffamierend, beleidigend oder diskriminierend sind, unangemessene oder anstößige Inhalte enthalten, wettbewerbswidrig sind oder gegen das Urheberrecht verstoßen oder falsche Informationen oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten.

Die beste Reaktion auf eine negative Bewertung ist die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts. Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Löschung negativer Bewertungen. Im kostenfreien Erstberatungsgespräch zeigen wir den für Sie richtigen Weg auf. Wir werden in der Regel am Tag unserer Beauftragung tätig und fordern die Plattform zur Entfernung der negativen Bewertung auf.

Wie kann ich eine negative Bewertung löschen lassen?

In der Regel erreichen wir Löschung einer negativen Bewertung bereits durch ein außergerichtliches Vorgehen. In den meisten Fällen erfolgt dies im Rahmen eines Beanstandungsverfahren. Hier fordern wir das Bewertungsportal auf, die jeweilige negative Bewertung zu überprüfen und - sofern die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen vorliegen - zu löschen. Auf Grund unserer Erfahrungswerte wissen wir, welche Bewertungen sich über ein solches Verfahren löschen lassen - und welche nicht. In den überwiegenden Fällen sind wir auf diesem Wege bereits außergerichtlich erfolgreich.

Im Rahmen der kostenfreien Erstberatung sagen wir Ihnen aber auch, welche Bewertungen sich über ein solches Verfahren nicht angreifen lassen. Hier bliebt dann immer noch ein unmittelbares Vorgehen gegen den Rezensenten im Wege einer Abmahnung. Auch hier beraten wir Sie im Rahmen der kostenfreien Erstberatung umfassend.   

Kann ich selbst eine negative Bewertung löschen lassen?

Grundsätzlich kann jeder einen Löschantrag stellen und die Bewertungsplattform zur Entfernung der Bewertung auffordern.

Nach unseren Erfahrungswerten verhält es sich jedoch so, dass sich die Bewertungsplattform auf Löschungsaufforderungen von Betroffenen oft erst gar nicht zurückmeldet. Erfolgt hingegen eine Rückmeldung, lehnt die Bewertungsplattform die Löschung zumeist mit der Begründung ab, es liege kein Richtlinienverstoß vor. Dies liegt vor allem daran, dass es sich bei der Beurteilung einer abgegebenen Bewertung um eine einzelfallbezogene juristische Einschätzung handelt, welche Laien ohne juristischen Hintergrund oft nicht möglich ist.

Als Anwaltskanzlei prüfen wir jede einzelne Bewertung auf ihren Inhalt, beraten Sie hinsichtlich des konkreten Vorgehens und greifen diese mit der passenden juristischen Begründung an.

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Restaurant-Bewertung löschen - so geht's!

Bewertungsplattformen wie bspw. Google löschen Bewertungen nur nach Einreichung einer korrekten juristischen Begründung. Schalten Sie hierzu eine auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisierte Anwaltskanzlei ein, wenn Ihr guter Ruf gefährdet ist. Diese kann sich entweder an die Bewertungsplattform selbst wenden oder direkt gegen den Bewertenden vorgehen, um die negative Bewertung aus der Welt zu schaffen. Lesen Sie nachfolgend, wie in den beschriebenen Fällen vorgegangen wird.

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1. Meldung der Bewertung gegenüber Bewertungsplattform

Oft macht es zunächst Sinn, eine Bewertung zunächst im Rahmen eines Beanstandungsverfahren bei der Bewertungsplattform zu melden. Hier fordern wir die Bewertungsplattform zunächst im Rahmen eines sogenannten Beanstandungsverfahrens auf, die entsprechende Bewertung zu löschen.

In solchen Fällen senden wir der Bewertungsplattform eine individuelle juristische Aufforderung zur Löschung für jede betreffende Bewertung. In dieser bestreiten wir den Kundenkontakt zwischen Ihnen und dem Verfasser der Rezension. Dies geschieht, weil die Bewertung in diesem Fall bereits aus dem Grund gemäß der Rechtsprechung des BGH als unzulässig erachtet wird. Die Begründung hierfür liegt darin, dass Rezensenten ohne einen tatsächlichen Kundenkontakt nicht in der Lage sind, sich überhaupt eine Meinung zu bilden.

Die Bewertungsplattform ist dann verpflichtet, unsere Löschungsaufforderung an den Rezensenten zur Stellungnahme weiterzuleiten und den Erfahrungswert nachzuweisen. In den weit überwiegenden Fällen erfolgt keine Stellungnahme. Bleibt eine Stellungnahme des Bewertenden aus, ist die Bewertungsplattform nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung verpflichtet, die Bewertung löschen.

Gibt der Rezensent jedoch eine Stellungnahme ab, wird Bewertungsplattform uns diese weiterleiten. Gegebenenfalls wird bei Pseudonym-Bewertungen über diesen Weg die Identität des Rezensenten offenbart und ermöglicht ein unmittelbares Vorgehen gegen den Rezensenten.

2. Vorgehen gegen den Bewertenden

Sollte Ihnen die Identität des Rezensenten bekannt sein, kann darüber nachgedacht werden, kein Beanstandungsverfahren durchzuführen, sondern gegebenenfalls unmittelbar gegen den Rezensenten vorzugehen. Dies erfolgt durch eine Abmahnung. Eine Abmahnung ist ein Schreiben, welches direkt per Briefpost an den Rezensenten gesendet wird. Der Rezensent wird aufgefordert, die Bewertung zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Um eine Abmahnung auszusprechen, ist erforderlich, dass Ihnen die Postanschrift des Rezensenten bekannt ist. Diese kann unter Umständen durch eine gerichtliche Anordnung über die Gestattung einer Auskunftserteilung nach § 21 Abs. 1 TTDSG gegenüber der Bewertungsplattform in Erfahrung gebracht werden. Zudem ist der Inhalt der Bewertung von Bedeutung, da sich die Abmahnung unter anderem darauf stützt, dass die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder eine verfälschten Darstellung des Sachverhalts beinhaltet.

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Die Besonderheiten bei
Restaurant-Bewertungen

Etwa 90% der Gäste und Kunden nutzen Online-Bewertungen als Orientierungshilfe bei der Auswahl von Restaurants, Cafés, Kneipen oder Bars.

Es ist möglich, auch Jahre nach der Veröffentlichung, eine negative Bewertung eines gastronomischen Betriebs zu entfernen. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass gerade für Gastronomie-Bewertungen hohe Chancen bestehen, diese bereits im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens erfolgreich zu entfernen. Dies liegt vor allem daran, dass es den "Kunden" oft nicht möglich ist, einen Nachweis für ihren Kundenkontakt zum entsprechenden Restaurant vorzulegen. Da die abgegebene Bewertung jedoch auf einem Kundenkontakt zwischen dem entsprechenden Restaurant und dem Rezensenten beruhen muss, ist das Bewertungsportal laut höchstrichterlicher Rechtsprechung spätestens dann zur Entfernung des entsprechenden Eintrages verpflichtet.

Darum sich an eine Kanzlei wenden!

Als Anwaltskanzlei prüfen wir jede einzelne Bewertung auf ihren Inhalt, beraten Sie hinsichtlich des konkreten Vorgehens und greifen diese mit der passenden juristischen Begründung an.

Nach unseren Erfahrungswerten scheitern viele Unternehmen nämlich oft daran die entsprechende Bewertung selbst zu entfernen, weil die Bewertungsplattform die Löschung mit der Begründung, es liege kein Richtlinienverstoß vor, ablehnt oder sich erst gar nicht zurückmeldet.

Dies liegt vor allem daran, dass es sich bei der Beurteilung einer abgegebenen Bewertung um eine einzelfallbezogene juristische Einschätzung handelt, welche Laien ohne juristischen Hintergrund oft nicht möglich ist.

Darum sich an Mueller.legal wenden!

Als auf die Löschung negativer Bewertungen spezialisierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung, haben wir die notwendigen Vorkenntnisse und gehen unmittelbar nach Beauftragung schnell und zielgerichtet gegen die Bewertung vor. Durch unsere rechtliche Expertise und umfangreichen Erfahrungswerte, weisen wir eine hohe Erfolgsquote auf. Im Rahmen eines Beanstandungsverfahrens erreichen wir eine Löschung der negativen Bewertung durch ein außergerichtliches Vorgehen bereits innerhalb weniger Wochen.

Sollten Sie sich von uns ausführlich beraten lassen wollen, senden Sie uns gerne eine Anfrage und wir melden uns bei Ihnen für die kostenfreie Ertsberatung zurück.

Wir schützen Ihren Ruf!

Eine schlechte Gastronomie-Bewertung ist rufschädigend und muss in den meisten Fällen nicht hingenommen werden. Vertrauen Sie uns Ihren Fall an. Bei uns sind Sie in guten Händen. Besonders in der heutigen Zeit, in der sich potentielle Gäste auf die Online-Bewertungen anderer Gäste verlassen, sollten Sie eine falsche Darstellung Ihres Betriebes nicht einfach hinnehmen.

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