Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur "aus wichtigem Grund" fristlos beenden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Aber nicht jeder Grund ist "wichtig" und genügt den strengen gesetzlichen Anforderungen. Beispiele für Gründe, welche in gerichtlichen Entscheidungen als wichtig und damit ausreichend angesehen wurden sind
Krankfeiern: Sie lassen sich krankschreiben, und gehen dann aber einer Freizeitbeschäftigung nach.
Diebstahl: Auch Diebstahl geringwertiger Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers, wie einfachem Büromaterial, kann für eine fristlose Kündigung ausreichen
Schweres Fehlverhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen: Je nach Ausmaß rechtfertigen auch Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung.
Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen: Egal ob systematische Betriebsspionage oder vorsätzliche Preisgabe von Betriebsinterna sind geeignet das Vertrauen in Arbeitnehmer nachhaltig zu zerstören und dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich zu machen.
Arbeitszeitbetrug: Wer seine Arbeitszeiterfassung manipuliert, riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn ei der Arbeitszeitmanipulation von Kollegen mitgewirkt wird.