Fristlose Kündigung erhalten?
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Was ist eine fristlose Kündigung?

Mit einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Übergabe der Kündigung sofort beendet. Das Einhalten einer Kündigungsfrist ist hier also nicht erforderlich.

Wann darf fristlos gekündigt werden?

Eine fristlose Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Hierunter fallen zum Beispiel Straftaten des Arbeitnehmers, wie Diebstahl, Körperverletzung, aber auch massiver Arbeitszeitbetrug.

Wann ist eine fristlose Kündigung ungültig?

Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein wichtiger Grund vorliegt, der sie rechtfertigt. Außerdem kann der Arbeitgeber nach § 626 Abs. 2 BGB die fristlose Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen aussprechen, nachdem er von den Umständen erfahren hat, auf die er die fristlose Kündigung stützt.

Wie viel Geld bekommt man bei einer fristlosen Kündigung?

Eine Abfindung ist bei fristloser Kündigung gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie kann jedoch im Rahmen eines Vergleichs erzielt werden, zum Beispiel zur Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.

Was tun bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber?

Bewahren Sie Ruhe und lassen Ihr Fall schnell prüfen. Sie haben ab Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen.

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Warum habe ich eine fristlose Kündigung erhalten?

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, wirft Ihr Arbeitgeber Ihnen sehr wahrscheinlich einen schwerwiegendes Fehlverhalten vor. In Frage kommen hier die Begehung von Straftaten, wie Diebstahlt, Betrug oder Körperverletzung - genauso wie Fälle von "Arbeitszeitbetrug, Krankfeiern", Beleidigung oder Bedrohung von Kollegen oder Vorgesetzten.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihr Verhalten auch tatsächlich eine fristlose Kündigung rechtfertigt, sondern nur, dass Ihr Arbeitgeber Ihr Verhalten als ausreichen bewertet. Da es sich bei der fristlosen Kündigung um eine absolute Ausnahmeregelung handelt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich Ihr Arbeitgeber irrt und die Voraussetzungen eine fristlosen Kündigung gar nicht gegeben sind.

Wann ist die fristlose Kündigung rechtens?

Rechtliche Grundlage für eine Fristlose Kündigung ist § 626 Abs. 1 BGB. Danach darf eine fristlose Kündigung nur aus „wichtigem Grund“ ausgesprochen werden. Ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt, muss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts „unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile“ beurteilt werden.

Bewertet werden müssen alle in Betracht kommenden Kriterien, wie das Maß des entstandenen Vertrauensschadens, das frühere Verhalten des Arbeitnehmers ebenso wie wirtschaftlichen Folgen des Verhaltens. Insgesamt muss  die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine angemessene Reaktion auf das Verhalten des Arbeitnehmers erweisen.

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Aus welchen Gründen kann der Arbeitgeber fristlos kündigen?

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis nur "aus wichtigem Grund" fristlos beenden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Aber nicht jeder Grund ist "wichtig" und genügt den strengen gesetzlichen Anforderungen. Beispiele für Gründe, welche in gerichtlichen Entscheidungen als wichtig und damit ausreichend angesehen wurden sind

Krankfeiern: Sie lassen sich krankschreiben, und gehen dann aber einer Freizeitbeschäftigung nach.

Diebstahl: Auch Diebstahl geringwertiger Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers, wie einfachem Büromaterial, kann für eine fristlose Kündigung ausreichen

Schweres Fehlverhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen: Je nach Ausmaß rechtfertigen auch Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung.

Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen: Egal ob systematische Betriebsspionage oder vorsätzliche Preisgabe von Betriebsinterna sind geeignet das Vertrauen in Arbeitnehmer nachhaltig zu zerstören und dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich zu machen.

Arbeitszeitbetrug: Wer seine Arbeitszeiterfassung manipuliert, riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn ei der Arbeitszeitmanipulation von Kollegen mitgewirkt wird.

Fristlose Kündigung ohne Abmahnung – ist das rechtens?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung erforderlich. Der Verzicht auf eine vorherige Abmahnung ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Eine fristlose Kündigung setzt voraus, dass ein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Die die Fortsetzung des Dienstverhältnisses darf also nicht mehr zumutbar sein. Nur wenn derartige Gründe vorliegen und das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, ist auch eine Abmahnung verzichtbar. In der Regel kann man verlange, dass der Arbeitgeber mit einer Abmahnung auf das Fehlverhalten aufmerksam machen muss und die Kündigung androht.

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Welche Fristen gelten nach einer fristlosen Kündigung?

Nach Erhalt einer fristlosen Kündigung müssen Sie vor allem zwei Fristen beachten: Sie haben drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorzugehen. Verpassen Sie diese Frist wird die Kündigung wirksam, egal ob sie rechtens war oder nicht.

Außerdem müssen Sie sich schnell bei arbeitslos melden. Kontaktieren Sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der fristlosen Kündigung die Agentur für Arbeit, um eine Sperrfrist vom Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Werfen Sie außerdem einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag, ob darin Fristenregelungen existieren, z.B. in Bezug auf die Rückgabe von Arbeitsmitteln, oder Einreichung von Unterlagen.

Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?

Ja. Eine fristlose Kündigung können Sie genauso angreifen, wie jede andere Kündigung auch. Das richtige Mittel ist hier die Kündigungsschutzklage. Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses prüft das Gericht, ob die fristlose Kündigung rechtmäßig war oder nicht - also, ob der erforderliche wichtige Grund für die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorliegt.

Vor Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann es aber auch sinnvoll sein mit dem Arbeitgeber in Verhandlung zu treten, um sich doch noch auf eine spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.   Hat der Arbeitgeber kein Interesse an einem für ihn risikoreichen Kündigungsschutzprozess, stehen die dahingehenden Chancen gut,  

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Wie hoch ist die Chance auf eine Abfindung trotz fristloser Kündigung?

Ist eine fristlose Kündigung aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens des Arbeitnehmers gerechtfertigt, stehen die Chancen auf eine Abfindung schlecht. Denn der Arbeitnehmer soll schließlich nicht aus dem Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten noch Vorteile ziehen.

Je eher die fristlose Kündigung unrechtmäßig erfolgt, weil es an dem wichtigen Grund fehlt, desto höher sind die Chancen auf eine Abfindung. Hat der Arbeitgeber eher geringe Chancen einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wird er eher bereit sein eine Abfindung zu zahlen. Denn das ist aus Sicht des Arbeitgeber immer noch besser als den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, das Gehalt nachzuzahlen und die Gerichtkosen zu zahlen.

Entscheidend für die Chancen auf eine Abfindung nach fristlosen Kündigung ist hier die Verhandlungsstrategie. Diese entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam, um Ihnen die größtmöglichen Chancen auf eine Abfindung zu verschaffen.

Bin ich nach einer fristlosen Kündigung noch krankenversichert?

Ja, auch nach einer fristlosen Kündigung sind Sie weiter krankenversichert. In Deutschlang gibt es sogar eine Krankenversicherungspflicht. Man muss also zwingend zu jeder Zeit krankenversichert sein. Die Frage ist nur: Wer zahlt die Beiträge zur Krankenversicherung? Das hängt von Ihrer Situation ab. Melden Sie sich arbeitslos und erhalten ALG I, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge. Das gilt selbst innerhalb einer Sperrfrist, die Sie nach der fristlosen Kündigung erhalten haben. Beziehen Sie Bürgergeld, zahlt das Jobcenter Ihre Beiträge. Nur dann, wenn Sie weder ALG I noch Bürgergeld beantragen, zahlen Sie die Beiträge selbst.

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Bekomme ich Arbeitslosengeld nach einer fristlosen Kündigung?

Sind Sie arbeitslos, haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I). Unter Umständen, kann die Agentur für Arbeit Sie aber für einen gewissen Zeitraum für den Bezug von Arbeitslosengeld sperren. Diese sog. "Sperrfrist" wird in der Regel dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer die rechtmäßige fristlose Kündigung durch sein vertragswidriges Verhalten verursacht hat. Die Agentur für Arbeit geht dann davon aus, dass Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben und verhängt eine Sperrfrist, die bis zu 12 Wochen betragen kann.

Um diese Folgen zu verhindern, ist es wichtig, dass Sie schnell tätig werden und die Kündigung angreifen. Hierfür haben Sie nach Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit.

Was passiert mit meinem Resturlaub nach der fristlosen Kündigung?

Auch nach einer fristlosen Kündigung verfällt Ihr Resturlaub nicht. Da der Urlaub wegen der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss der Arbeitgeber ihn in Geld auszahlen. Ebenso wie bei anderen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber, ist auch hier wichtig zu prüfen, ob vertragliche Ausschlussfristen vereinbart wurden, innerhalb derer die Ansprüche auf Auszahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden müssen.

Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Geht das?

Ja, auch Arbeitnehmer können fristlos kündigen. Es gelten aber die selben engen Voraussetzungen, wie für Arbeitgeber: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Mögliche Gründe können z. B. ausbleibende Gehaltszahlungen, grobe Verstöße gegen den Arbeitsschutz oder massive Beleidigungen und Mobbing durch Vorgesetzte oder Kollegen sein.

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