Here we regularly provide information on developments in case law and in the political sphere in the areas of law we deal with, copyright law, media law, competition law, trademark law, press law, as well as data protection and freedom of information law.

News on current events
-
- Medienrecht
Domain www.wir-sind-afd.de verletzt Namensrechte der AfD
Mit Beschluss vom 27.09.2018 hat das Oberlandesgerichts Köln dem Berliner Blogger Nathan Mattes untersagt, die Domain www.wir-sind-afd.de zu nutzen und damit ein Urteil des Landgerichts Köln zu Gunsten der Partei "Alternative für Deutschland" bestätigt. Der Blogger hat gegenüber der DENIC eG in die Löschung der Domain einzuwilligen und auf sie zu verzichten.
-
- Medienrecht
Björn Höcke darf "Faschist" genannt werden
Der thüringische AfD-Chef Björn Höcke darf als Faschist bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Meiningen heute in einem Eilverfahren entschieden. In dem Verfahren ging es um eine bei der Stadt Eisenach unter dem Motto „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke" angemeldete Gegenkundgebung zu einer AfD-Wahlkampfveranstaltung. Die Stadt Eisenach hatte die Demo u. a. unter folgender Auflage genehmigt: „Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt.“
-
- Medienrecht
BND muss Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit Journalisten erteilen
Pressevertreter können auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ihnen bestimmte Informationen über vertrauliche Hintergrundgespräche erteilt, die Vertreter des BND mit ausgewählten Journalisten führen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem heute verkündeten Urteil entschieden.
-
- Datenschutzrecht
- Medienrecht
AfD muss Pranger-Portal schließen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg Vorpommern hat das vom dortigen Landesverband der AfD betriebene Online-Meldeportal „Neutrale Schule“ verboten und angeordnet, dass die Textpassagen, mit denen die AfD Schüler zur Meldung angeblicher Verstöße gegen das Neutralitätsgebot aufforderte, zu entfernen. Für den Fall der Nichtbefolgung war der AfD ein Zwangsgeld angedroht worden. Diese hat die Textpassagen zwischenzeitlich entfernt.
-
Heimliche Videoaufnahmen in Pflegeheim teilweise zulässig
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden entschieden, dass die von den Beklagten heimlich hergestellten und später verbreiteten Videoaufnahmen beider Verfügungsklägerinnen, die im Rahmen der Sendereihe »Team Wallraff« bei einem Privatsender ausgestrahlt wurden, teilweise zulässig sind. Das Ausgangsurteil des Landgerichts Leipzig in einem einstweiligen Verfügungsverfahren wurde teilweise abgeändert und im Übrigen bestätigt.
-
Europäischer Gerichtshof kippt deutsches Leistungsschutzrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in Deutschland 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekippt. Der Entscheidung liegt ein Formfehler der Bundesregierung zu Grunde. Diese haben den Gesetzesentwurf seinerzeit nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt. Damit muss Google deutschen Verlagen vorerst keine Lizenzgebühren für Artikelausschnitte zahlen, die auf Google News erscheinen. Das deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage verpflichtet Suchmaschinen für die Darstellung sogenannter Snippets Lizenzen von den jeweiligen Verlagen einzuholen.
-
- Informationsfreiheitsrecht
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
Airbnb ist nicht verpflichtet, der Stadt München sämtliche das Stadtgebiet betreffende Inserate, welche die zulässige Höchstvermietungsdauer von acht Wochen im Kalenderjahr überschreiten, mitzuteilen. Das hat der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. August 2019 entschieden.
-
- Informationsfreiheitsrecht
Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten
Die Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterliegen, ist auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen nur zulässig, soweit hierfür ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
-
EU-Fluggastverordnung: Pauschalierte Ansprüche wegen Flugverspätung sind auf Schadensersatzansprüche aus Beförderungsvertrag anzurechnen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass bei Ansprüchen wegen Flugausfall oder Flugverspätung die Grundsätze der Vorteilsausgleichung zur Anwendung kommen und damit dem Passagier diejenigen Vorteile zuzurechnen sind, die ihm im Zusammenhang mit dem Schadensereignis zugeflossen sind. Mit anderen Worten: Dem Passagier ist es verwehrt, neben den pauschalierten Ansprüchen aus der Fluggastverordnung weitere Ansprüche geltend zu machen, die ihm im Zusammenhang mit dem Flugvorfall entstanden sind, wie Übernachtungskosten oder Kosten einer alternativen Beförderung (Urteile vom 6. August 2019 – X ZR 128/18 und X ZR 165/18).
-
- Medienrecht
BGH: Nichtzulassungsbeschwerde im Fall Böhmermann zurückgewiesen
Der unter anderem für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat hat die gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 15. Mai 2018 (7 U 34/17, veröffentlicht in AfP 2018, 335 ff.) von dem Beklagten eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
-
- Urheberrecht
EuGH erlaubt Sampling
Der EuGH hat heute entschieden, dass das Sampling einen Eingriff in die Rechte des Tonträgerherstellers darstellen kann, wenn es ohne dessen Zustimmung erfolgt. Die Nutzung eines Audiofragments, das einem Tonträger entnommen wurde, in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form stellt jedoch auch ohne Zustimmung keinen Eingriff in diese Rechte dar (EuGH Urt. v. 29.07.2019 - C-476/17).
-
- Informationsfreiheitsrecht
- Urheberrecht
Afghanistan-Papiere: Veröffentlichung wohl zulässig
Der EuGH hat heute der Presse- und Informationsfreiheit den Rücken gestärkt. In dem Streit um die Veröffentlichung der sogenannten „Afghanistan-Papiere“ durch die Funke-Medien-Gruppe sei es dem Staat zwar grundsätzlich möglich unter Berufung auf das Urheberrecht gegen die Veröffentlichung der Papiere vorzugehen - auch wenn es ihm vorrangig gar nicht um den Schutz des Urheberrechts ginge. Allerdings müsse zuvor geprüft werden, ob die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützt seien. Sofern dies der Fall sei, könne sich die Funke Medien Gruppe aber wohl auf die Schranke der Berichterstattung über Tagesereignisse berufen.