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News zum aktuellen Geschehen
in Rechtsprechung und Politik

Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.

  • BGH konkretisiert Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals

    VI ZR 34/15 – Urteil vom 1. März 2016

    Der Kläger ist Zahnarzt. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Portal zur Arztsuche und -bewertung. Dort können Interessierte Informationen über Ärzte aufrufen. Registrierten Nutzern bietet das Portal zudem die Möglichkeit, die Tätigkeit von Ärzten zu bewerten. Die Bewertung, die der jeweilige Nutzer ohne Angabe seines Klarnamens abgeben kann, erfolgt dabei anhand einer sich an Schulnoten orientierenden Skala für insgesamt fünf vorformulierte Kategorien, namentlich "Behandlung", "Aufklärung", "Vertrauensverhältnis", "genommene Zeit" und "Freundlichkeit". Ferner besteht die Möglichkeit zu Kommentaren in einem Freitextfeld.

  • AG München: Achtung bei Handys aus dem Ausland

    Es besteht keine Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber in Deutschland, die technischen Konfigurationen so anzupassen, dass auch im Ausland erworbene Handys hier verwendet werden können.

     

  • BVerwG: EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären

    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Verfahren, in dem es um die Beanstandung des Betriebs einer Facebook-Fanpage seitens der privatrechtlich organisierten Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein durch die Datenschutzaufsichtsbehörde geht, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen. Die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzrichtlinie). Diese dient u.a. dazu, im Bereich der Europäischen Union ein gleichwertiges Schutzniveau hinsichtlich der Rechte und Freiheiten von Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

  • Les- und Sichtbarkeit von Preisangaben für Telekommunikationsleistungen

    BGH, Urt. v. 23.07.2015, I ZR 143/14 - Preisangaben für Telekommunikationsdienstleistungen

    Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a S. 2 TKG sind dieselben Kriterien maßgeblich wie für die Auslegung des Merkmals „deutlich lesbar“ i.S.d. des § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV. Nicht erforderlich ist, dass für die Preisangabe dieselbe Schriftgröße wie für den Haupttext verwendet wird.

  • BVerwG: Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste beim Bundeskanzleramt

    Das Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde über den Bundesnachrichtendienst darf den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen mit der Begründung verweigern, dass die betreffenden Schriftstücke vom Bundesnachrichtendienst stammen. Entsprechendes gilt für Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz, die das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Koordinierungstätigkeit für die Nachrichtendienste erhalten hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

  • EuG weist die Klage von Coca-Cola ab, die eine Konturflasche ohne Riffelung als Gemeinschaftsmarke hatte eintragen lassen wollen

    Die angemeldete Marke ist nicht unterscheidungskräftig

    Im Dezember 2011 meldete The Coca-Cola Company (im Folgenden: Coca-Cola) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) u. a. für Flaschen aus Metall, Glas und Plastik eine dreidimensionale Gemeinschaftsmarke an.

    Im März 2014 wies das HABM die Anmeldung mit der Begründung zurück, dass der angemeldeten Marke für die beanspruchten Waren die Unterscheidungskraft fehle. Das HABM folgte nicht dem Vorbringen von Coca-Cola, dass die Anmeldemarke als eine natürliche Weiterentwicklung ihrer berühmten emblematischen Flasche (d. h. der Konturflasche mit Riffelung) anzusehen sei.

  • EuGH: adidas kann sich der Eintragung seitlicher Parallelstreifen auf Sportschuhen als Gemeinschaftsmarke widersetzen

    2009 beantragte die belgische Gesellschaft Shoe Branding Europe beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke für Schuhe. Die Gesellschaft adidas widersprach der Eintragung.

  • LG Berlin: Urteil im Kartellrechtsstreit von Presseverlagen gegen Google

    Die Kammer für Handelssachen 92 des Landgerichts Berlin hat heute die Klage von 41 Presseverlagen gegen den Online-Suchmaschinenbetreiber Google Inc. abgewiesen. Ziel der Klage war es, Google daran zu hindern, Textanrisse (sog. snippets) und Vorschaubilder der Webseiten der Klägerinnen bei Suchergebnissen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu zeigen.

  • ArbG Mannheim: Kündigung des Zugführers unwirksam trotz Facebook-Posting über Auschwitz

    In dem Rechtsstreit zwischen einem Zugführer und der DB Regio GmbH hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim, Kammern Heidelberg, (vgl. Medienmitteilung des Arbeitsgerichts Mannheim vom 25.01.2016) unter Vorsitz von Richterin am Arbeitsgericht Sigrid Pult-Wilhelm heute entschieden, dass sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters unwirksam ist. Sein Beschäftigungsverhältnis zur DB Regio besteht demnach fort.

  • OLG Hamm: Sexueller Missbrauch von Kindern durch Whatsapp-Nachrichten

    Chattet ein Erwachsener mit einer Neunjährigen in der Weise, dass er das Mädchen befragt, ob sie -gemeint waren das Mädchen, ihr Freund, eine vom Mädchen an den Angeklagten "vermittelte", nicht erwachsene Freundin und der Angeklagte- "zu 4 was machen" können, kann dies den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllen. Das hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 14.01.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Beckum bestätigt.

  • VG Hannover: Zu starke Kekspräsentation im „Dschungelcamp“ 2014

    7. Kammer weist Klage des Senders RTL gegen Beanstandungsverfügung ab

     

    Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hatte die Produktplatzierung des Schokoladengebäcks „Leibniz Pick up" in einer im Jahr 2014 von RTL ausgestrahlten Folge der Fernsehreihe „Ich bin ein Star - Holt mich hier raus" (Dschungelcamp) als unzulässig beanstandet. Produktplatzierung ist die „gekennzeichnete Erwähnung oder Darstellung u. a. von Waren in Sendungen gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung". Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) erlaubt die Produktplatzierung u. a. in Sendungen der leichten Unterhaltung (§ 44 RStV), wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Eine diese Voraussetzungen ist, dass das Produkt nicht „zu stark" herausgestellt wird (§ 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 RStV).

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