Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.
News zum aktuellen Geschehen
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- Datenschutzrecht
- Informationsfreiheitsrecht
Bundesamt darf vor Virenschutzsoftware von Kaspersky warnen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vor Virenschutzsoftware der Firma Kaspersky warnen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 01.04.2022 entschieden und damit den Eilantrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens aus der Kaspersky-Gruppe abgelehnt (Az. 1 L 466/22). Kaspersky ist ein russisches Unternehmen, welches hauptsächlich Schutzsoftware für Computer, Smartphones und andere digitale Endgeräte entwickelt und vertreibt.
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- Urheberrecht
Konstrukteur-Erbin macht urheberechtlichen Anspruch gegen Porsche geltend
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 entschieden. Geklagt hatte die Erbin des Konstrukteurs. Der BGH hat zwar das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurück an das Berufungsgericht verwiesen, jedoch bestätigt der BGH dem Grunde nach, dass die Erbin keinen Anspruch auf angemessene Beteiligung hat (Urteil vom 07.04.2022, Az. I ZR 222/20).
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- Datenschutzrecht
- Medienrecht
Instagram hat Auskunftspflicht bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat am 23.03.2022 entschieden, dass die Betreiberin der Plattform Instagram verpflichtet ist, über den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen, wenn durch den Inhalt des Nutzer-Accounts eine strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfolgt (Az. 9 Wx 23/21).
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Mehr als 50.000 Online-Gerichtsverfahren im vergangenen Jahr
Corona hat einen positiven Einfluss auf die deutschen Gerichte, denn 2021 wurden mehr als 50.000 Gerichtsverfahren online durchgeführt. Ob mit dieser Geschwindigkeit der Digitalisierungsplan der Gerichte bis 2026 umgesetzt werden kann, bleibt weiter zweifelhaft.
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- Informationsfreiheitsrecht
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts verworfen. Er hat entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie im vorliegenden Fall der Aufklärung schwerer Straftaten dienen (Beschluss vom 2.02.2022, Az. 5 StR 457/21). Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen zehn Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. In einigen Fällen waren zentrale Beweismittel SMS-Nachrichten des Angeklagten, die dieser über den Anbieter EncroChat zur Organisation des Drogenhandels versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision u.a. gerügt, dass diese von französischen Behörden 2020 erlangten und der deutschen Justiz übermittelten Daten nicht als Beweismittel hätten verwertet werden dürfen.
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- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Kein Vertrieb nachgeahmter „Plastikuhren“ trotz anderer Kennzeichnung
Der Vertrieb einer nachgeahmten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Es kann zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen, wenn dem Verkehr bekannt ist, dass etwa für Mode- und Sportartikelhersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beklagte verurteilt, den Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren zu unterlassen (Urteil vom 17.02.2022, Az. 6 U 202/20).
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- Äußerungsrecht
Bezeichnung als "menschlicher Abschaum" ist als Beleidigung strafbar
Das Bayerischen Obersten Landesgerichts (Bay OLG) hat sich in einer Revisionsentscheidung mit den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern befasst. Der Angeklagte hatte einen Richter am Amtsgericht als "menschlichen Abschaum" bezeichnet. Aufgrund dieser Aussage hat ihn das Amtsgericht Weißenburg wegen Beleidigung schuldig gesprochen (Urteil vom 21.07.2021). Gegen dieses Urteil richtete sich die Sprungrevision des Angeklagten zum Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 3.02.2022, Az. 204 StRR 20/22).
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Negative Äußerungen über Wettbewerber-Bücher nicht zwangsläufig rechtswidrig
Äußert sich ein Autor von Ratgeberbüchern negativ über Bücher von Wettbewerbern in sozialen Netzwerken, liegt kein Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG vor, wenn seine Äußerungen eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ergibt. Dies gilt vor allem dann, wenn über die anderen Wettbewerber nicht identifizierend berichtet wird.
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- Informationsfreiheitsrecht
Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 08.03.22 nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen (Az. 1. 13 K 326/21). Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.
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- Datenschutzrecht
Bremer Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld gegen BREBAU GmbH
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde die BREBAU GmbH mit einer Geldbuße nach Artikel 83 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) belegt. Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab.
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- Datenschutzrecht
- Informationsfreiheitsrecht
- Medienrecht
Netzwerkdurchsetzungsgesetz verstößt teilweise gegen Unionsrecht
Zentrale Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) sind wegen Verstoßes gegen unionsrechtliche Vorschriften unanwendbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 01.03.22 entschieden und damit Eilanträgen der Google Ireland Ltd. und der Meta Platforms Ireland Limited gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise stattgegeben (Az. 6 L 1277/21 und Az. 6 L 1354/21).
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- Negative Bewertungen
- Äußerungsrecht
Äußerung eines Evolutionsbiologen zur Ehe für Alle ist nicht strafbar
Ein Evolutionsbiologen äußerte sich in einem Interview zur vom Bundestag beschlossenen Ehe für alle und zu einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Ehen. Die Aussagen enthielten sowohl tatsächliche als auch wertende Bestandteile und ließen sich nicht voneinander trennen, ohne dass der Sinn der Äußerung verfälscht wird. Die Äußerung ist im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung anzusehen. Mit der Bezugnahme auf „lesbische Frauen“ oder „homosexuelle Männer“ wird eine unüberschaubare Gruppe angesprochen, so dass eine solche Äußerung nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Betroffenen durchschlägt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat dies mit am 28.02.22 veröffentlichtem Urteil entschieden (Az. 2 Ss 164/21).