Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.

News zum aktuellen Geschehen
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- Medienrecht
- Äußerungsrecht
Facebook muss Meme mit Falschzitat von Renate Künast löschen
Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast kann verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. „Meme“) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Der Politikerin steht wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts außerdem ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu (Urteil des LG Frankfurt am Main vom 09.04.2022, Az. 2-03 O 188/21).
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- Markenrecht
Mercedes muss keinen Schadensersatz an Zulieferer zahlen
Mit seiner Entscheidung vom 12.04.2022 hat das Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart eine Schadensersatzklage des Automobilzulieferers Prevent DEV GmbH gegen den Fahrzeughersteller Mercedes Benz Group AG (frühere Daimler AG) abgewiesen. Der slowenische Hersteller forderte eine Zahlung in Höhe von über 40 Millionen EUR (Az. 2 U 63/21).
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- Wettbewerbsrecht
CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat CBD-Tropfen zu Recht als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit einem nunmehr den Beteiligten zugestellten Urteil vom 22.03.2022 entschieden und damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens gegen die Feststellung abgewiesen (Az. 7 K 954/20).
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- Datenschutzrecht
- Informationsfreiheitsrecht
Bundesamt darf vor Virenschutzsoftware von Kaspersky warnen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vor Virenschutzsoftware der Firma Kaspersky warnen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 01.04.2022 entschieden und damit den Eilantrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens aus der Kaspersky-Gruppe abgelehnt (Az. 1 L 466/22). Kaspersky ist ein russisches Unternehmen, welches hauptsächlich Schutzsoftware für Computer, Smartphones und andere digitale Endgeräte entwickelt und vertreibt.
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- Urheberrecht
Konstrukteur-Erbin macht urheberechtlichen Anspruch gegen Porsche geltend
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat über urheberrechtliche Beteiligungsansprüche des früheren Abteilungsleiters der Karosserie-Konstruktion der Porsche AG am wirtschaftlichen Erfolg des Porsche 911 entschieden. Geklagt hatte die Erbin des Konstrukteurs. Der BGH hat zwar das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurück an das Berufungsgericht verwiesen, jedoch bestätigt der BGH dem Grunde nach, dass die Erbin keinen Anspruch auf angemessene Beteiligung hat (Urteil vom 07.04.2022, Az. I ZR 222/20).
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- Datenschutzrecht
- Medienrecht
Instagram hat Auskunftspflicht bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes
Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein hat am 23.03.2022 entschieden, dass die Betreiberin der Plattform Instagram verpflichtet ist, über den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer eines Nutzers Auskunft zu erteilen, wenn durch den Inhalt des Nutzer-Accounts eine strafrechtlich relevante Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfolgt (Az. 9 Wx 23/21).
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Mehr als 50.000 Online-Gerichtsverfahren im vergangenen Jahr
Corona hat einen positiven Einfluss auf die deutschen Gerichte, denn 2021 wurden mehr als 50.000 Gerichtsverfahren online durchgeführt. Ob mit dieser Geschwindigkeit der Digitalisierungsplan der Gerichte bis 2026 umgesetzt werden kann, bleibt weiter zweifelhaft.
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- Informationsfreiheitsrecht
EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten auf Antrag des Generalbundesanwalts verworfen. Er hat entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten des Anbieters EncroChat als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie im vorliegenden Fall der Aufklärung schwerer Straftaten dienen (Beschluss vom 2.02.2022, Az. 5 StR 457/21). Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten wegen zehn Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. In einigen Fällen waren zentrale Beweismittel SMS-Nachrichten des Angeklagten, die dieser über den Anbieter EncroChat zur Organisation des Drogenhandels versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision u.a. gerügt, dass diese von französischen Behörden 2020 erlangten und der deutschen Justiz übermittelten Daten nicht als Beweismittel hätten verwertet werden dürfen.
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- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
Kein Vertrieb nachgeahmter „Plastikuhren“ trotz anderer Kennzeichnung
Der Vertrieb einer nachgeahmten „Plastikuhr“ kann trotz markenähnlicher Kennzeichnung wettbewerbswidrig sein. Es kann zu einer mittelbaren Herkunftstäuschung kommen, wenn dem Verkehr bekannt ist, dass etwa für Mode- und Sportartikelhersteller Uhren in Lizenz hergestellt werden und Kooperationen mit Künstlern im Uhrenmarkt nicht unüblich sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Beklagte verurteilt, den Vertrieb nachgeahmter Plastikuhren zu unterlassen (Urteil vom 17.02.2022, Az. 6 U 202/20).
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- Äußerungsrecht
Bezeichnung als "menschlicher Abschaum" ist als Beleidigung strafbar
Das Bayerischen Obersten Landesgerichts (Bay OLG) hat sich in einer Revisionsentscheidung mit den Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit gegenüber Richtern befasst. Der Angeklagte hatte einen Richter am Amtsgericht als "menschlichen Abschaum" bezeichnet. Aufgrund dieser Aussage hat ihn das Amtsgericht Weißenburg wegen Beleidigung schuldig gesprochen (Urteil vom 21.07.2021). Gegen dieses Urteil richtete sich die Sprungrevision des Angeklagten zum Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 3.02.2022, Az. 204 StRR 20/22).
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Negative Äußerungen über Wettbewerber-Bücher nicht zwangsläufig rechtswidrig
Äußert sich ein Autor von Ratgeberbüchern negativ über Bücher von Wettbewerbern in sozialen Netzwerken, liegt kein Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG vor, wenn seine Äußerungen eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ergibt. Dies gilt vor allem dann, wenn über die anderen Wettbewerber nicht identifizierend berichtet wird.
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- Informationsfreiheitsrecht
Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) als so genannten Verdachtsfall einstufen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am 08.03.22 nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung entschieden und damit eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen (Az. 1. 13 K 326/21). Es gebe ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, führte das Gericht zur Begründung aus.