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News zum aktuellen Geschehen
in Rechtsprechung und Politik

Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.

  • Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht weist Klagen gegen Rundfunkbeitragsbescheide ab

    Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 10. Juni 2015 in zwei Musterverfahren über die Rechtmäßigkeit von Rundfunkbeitragsbescheiden des Norddeutschen Rundfunks entschieden.

  • VGH Mannheim: Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit unwirksam

    Kurzbeschreibung: Die Vorschrift in der Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (Antragsgegnerin), nach der nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt sind, und der Nachweis hierfür mittels Zertifikat einer anerkannten Organisation erbracht wird, ist rechtswidrig und daher unwirksam. Dies hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in vier Normenkontrollverfahren auf Anträge von insgesamt neun Steinmetzbetrieben (Antragsteller) aus dem Raum Stuttgart mit Beschlüssen ohne mündliche Verhandlung am 21. Mai 2015, die den Beteiligten in dieser Woche zugestellt worden sind, entschieden.

  • OLG Hamm: Weisungswidrige Kontaktaufnahme über Facebook – Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen

    Ein unter Bewährung stehender Verurteilter kann mit Facebook-Einträgen so gegen ein ihm auferlegtes Kontaktaufnahmeverbot verstoßen, dass der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung gerechtfertigt ist. Das hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 07.05.2015 entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld bestätigt.

  • EuGH: Der Gerichtshof klärt die Verbraucherschutzregeln im Bereich des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter

    Mit der europäischen Richtlinie über bestimmte Aspekte von Verbraucherverträgen soll der Schutz von Verbrauchern sichergestellt werden.

  • EuGH: Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, die tatsächlich in dem Erzeugnis nicht vorhanden ist

    Das deutsche Unternehmen Teekanne vertreibt einen Früchtetee unter der Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Die Verpackung weist u. a. Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Angaben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“, „Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack“ und „nur natürliche Zutaten“ auf. Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere oder aus Vanille oder Himbeere gewonnene Aromen. Das Verzeichnis der Zutaten auf einer Seite der Verpackung lautet: „Hibiskus, Apfel, süße Brombeerblätter, Orangenschalen, Hagebutten, natürliches Aroma mit Vanillegeschmack, Zitronenschalen, natürliches Aroma mit Himbeergeschmack, Brombeeren, Erdbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren“.

  • OVG NRW: Bushido-Eilantrag gegen Entscheidungen der Bundesprüfstelle erfolgreich

    Der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom  3. Juni 2015 der Beschwerde des Rappers Bushido in einem Eilverfahren stattgegeben. Bushido hatte sich gegen Entscheidungen der Bundes­prüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 5. September 2013 gewandt. Mit die­sen Entscheidungen hatte die Bundesprüfstelle den Tonträger "NWA" und das Mu­sikvideo "Stress ohne Grund" gestützt auf das Jugendschutzgesetz in die Liste ju­gendgefährdender Medien aufgenommen. Hauptinterpret des Tonträgers und auch des Videos ist der Rapper Shindy; Bushido ist für einen Teil der für indizierungsrele­vant gehaltenen Titel auf der CD sowie für das Video als "featured artist" angegeben. Das Verwaltungsgericht Köln hatte Bushidos Eilantrag abgelehnt.

  • OVG NRW: IT.NRW muss Daten aus dem Zensus 2011 vorerst weiter aufbewahren

    Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat heute in mehreren Verfahren Beschwerden des Landesbetriebs Information und Technik – IT.NRW – gegen einstweilige Anordnungen der Verwaltungsgerichte Aachen und Düsseldorf zurückgewiesen. Diese Gerichte hatten den Landesbetrieb jeweils im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, das gesamte bei ihm vorhandene Datenmaterial aus dem Zensus 2011, das die antragstellenden Gemeinden (Baesweiler, Bad Münstereifel, Aachen, Geilenkirchen, Buchholz) betraf, von Datenlöschungen nach § 19 ZensG 2011 auszunehmen und weiter aufzubewahren, bis über die gemeindlichen Klagen gegen die Feststellung ihrer jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl rechtskräftig entschieden ist. Der Landesbetrieb hatte dagegen mit der Beschwerde im Wesentlichen eingewandt, das Gesetz ordne in § 19 ZensG 2011 die Löschung der Hilfsmerkmale und die Vernichtung der Erhebungsunterlagen ausnahmslos bis zum 9. Mai 2015 an.

    • Informationsfreiheitsrecht

    Auskunftsverfahren nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz RLP gegenüber kommunalen Unternehmen: Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt

    In dem vor dem Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz) gegen die Stadt Mainz geführten Verfahren nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz (LIFG) hat die Kanzlei MMR Müller Müller Rößner am heutigen Tage Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das am 22.04.2015 ergangene Urteil gestellt. Das VG Mainz hatte entschieden, dass die Stadt Mainz keinen Zugang zu Informationen gewähren muss, die die Kraftwerke Mainz Wiesbaden AG (KMW AG) betreffen (Az.: 3 K 1478/14.MZ).Bei der KMW AG handelt es sich um den gemeinsamen kommunalen Energieversorger der Städte Mainz und Wiesbaden. Klägerin ist die Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung, Christiane Hinninger. Sie wollte wissen, welche Kosten dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem Abenteuer Kohlekraftwerk entstanden waren, aus dem das Unternehmen zwischenzeitlich ausgestiegen ist und wie sich das Unternehmen die zukünftige Geschäftsausrichtung vorstellt.

  • OLG Celle: Bettina Wulff unterliegt im Rechtsstreit mit dem Bauer-Verlag

    Das Oberlandesgericht Celle informiert darüber, dass in dem Rechtsstreit Bettina Wulff gegen Heinrich Bauer Verlag KG die gegen den Bauer Verlag gerichtete Klage von Frau Wulff in zweiter Instanz scheiterte und mit Urteil vom 28. Mai 2015, Az.: 13 U 104/14, abgewiesen wurde.

  • LG München I: Kein Verbot von Werbeblocker-Software

    Das Landgericht München I hat heute zwei Klagen deutscher Medienunternehmen (Klägerinnen) gegen die Anbieter eines Werbeblockers (Beklagten) abgewiesen.

  • BGH zur Haftung eines Anschlusshabers bei Urheberrechtsverletzungen

    Am 11.06.15 wird sich der Bundesgerichtshof (I ZR 75/14 ) mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ein Anschlussinhaber für die über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.

  • EuG zur Frage der Öffentlichkeit des Schriftverkehrs zwischen der Kommission und einer nationalen Wettbewerbsbehörde

    Das Gericht der EU stellt fest, dass der Schriftwechsel zwischen der Kommission und einer nationalen Wettbewerbsbehörde im Rahmen eines Verfahrens wegen Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln grundsätzlich nicht der Öffentlichkeit zugänglich ist.