
"Grüner Regionalstrom" darf nicht mehrere 100 km entfernt produziert werden
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig Holstein mit seinem Urteil vom 03.09.2020 entschied, darf ein Stromproduzent nicht mit Aussagen wie "Direkt vom Anlagenbetreiber in deine Steckdose" werben, wenn der Anbieter die Energie in das allgemeine Stromnetz einspeist und diese sich dadurch mit dem Strom anderer Produzenten mischt. Das Gericht beurteilte die Werbung damit als irreführend. Unterlag die klagende Partei, ein Verein zur Förderung lauteren Geschäftsverkehrs, noch vor dem Landgericht, hatte die Berufung vor dem OLG Schleswig Holstein Erfolg (Az. 6 U 16/19).
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Lemonaid enthält "zu wenig Zucker" für eine Limonade
Der Hamburger Getränkehersteller Lemonaid steht aktuell im Fokus des Amtes für Verbraucherschutz der Stadt Bonn. Die Lemonaid-Sorte Maracuja enthält gemäß staatlicher Leitsätze zu Erfrischungsgetränken nicht genug Zucker, um als "Limonade" verkauft werden zu dürfen. Der Getränkehersteller will diesen Umstand nicht hinnehmen und setzte Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft am 16.09.2020 ein Denkmal - eine Statue der Ministerin ganz aus Zucker.
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VG Düsseldorf: Pressemitteilung über Anklageerhebung darf weiter verbreitet werden
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14.09.2020 entschieden, dass die durch das Amtsgericht Düsseldorf veröffentlichte Pressemitteilung vom 4.9.2020 über die Anklageerhebung gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler weiter verbreitet werden darf (Az. 20 L 1781/20).
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EuGH trifft Grundlagen-Entscheidung zur Netz-Neutralität
In seiner Entscheidung zu den verbundenen Rechtssachen C-807/18 und C-39/19 vom 15.09.2020 legt der EuGH die Unionsverordnung, mit der die „Neutralität des Internets“ festgeschrieben wird, dahingehend aus, dass die Erfordernisse des Schutzes der Rechte der Internetnutzer und der nicht diskriminierenden Behandlung des Datenverkehrs der Bevorzugung bestimmter Anwendungen und Dienste durch Internetzugangsanbieter durch Anbietung zum "Nulltarif", entgegensteht.
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Wettbewerbszentrale: Werbung für Desinfektionsmittel ist unlauter
Wie die Wettbewerbszentrale mit einer Pressemitteilung vom 16.09.2020 mitteilt, hat sie in 11 Fällen Kennzeichnungen sowie Werbung für Desinfektionsmittel als unlauter abgemahnt. In 6 Fällen wurden der Wettbewerbszentrale gegenüber Unterlassungserklärungen abgegeben, in 2 Fällen wurde eine Unterlassungsklage eingereicht und in 3 weiteren Fällen steht die Zentrale mit den Unternehmen noch in Verhandlung über das weitere Fortgehen.
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Essigkonzentrat - Sauber und lecker zugleich?
Ein aus Essigkonzentrat bestehendes Produkt unterliegt den Anforderungen der Biozid-Verordnung, wenn es auch als Lebensmittel eingesetzt werden kann, überwiegend jedoch nicht für Lebensmittelzwecke (hier: Reinigung) bestimmt ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte deshalb mit Beschluss vom 31.08.2020 Werbung und Produktaufmachung der Herstellerin von so genannten dual-use Produkten (Az. 6 W 85/20).

FC Bayern München verliert Rechtsstreit gegen Karikaturisten
Die auf Urheberecht spezialisierte 21.Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I hat der Klage eines Grafikers gegen die FC Bayern München AG stattgegeben (Az. 21 O 15821/19). Bei der durch den Kläger angefertigten Zeichnung der beiden Profifußballer Franck Ribéry und Arjen Robben - in Zusammenschau mit dem verwendeten Slogan „The Real Badman & Robben“ - handelt es sich nach Auffassung der Kammer um ein schutzfähiges (Gesamt-)Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
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EuGH kippt Privacy Shield
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das sogenannte "Privacy Shield" zwischen der EU und den USA am 16.07.2020 für ungültig erklärt (Az: C-311/18). Auf Grundlage des "Privacy Shields" konnten Unternehmen wie Facebook, Google, Instagram oder Twitter bisher die Daten ihrer Nutzer in die USA zu übermitteln. Das wird in Zukunft so nun nicht mehr möglich sein.

LG München I: "99,99% Entfernung von Viren aus der Raumluft" für Desinfektionsmittel ist irreführende Werbeaussage
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 07.09.2020 in einem Eilverfahren entschieden, dass Behauptung, ein Desinfektionsmittel entferne 99,99% der schädlichen Bakterien und Viren aus der gesamten Raumluft und von sämtlichen Oberflächen eine unzulässige Werbeaussage darstellt (Az. 4 HK O 9484/20). Die Entscheidung erging gegen den Hersteller des unter der Bezeichnung AMOAIR vertriebenen Desinfektionsmittel.

Abgabe einer Bewertung als "Gewinnspiel-Los" ist unlauter
Die Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, ist unlauter. Es kann unterstellt werden, dass durch eine Gewinnspielauslobung eine erhebliche Zahl an Bewertungen generiert wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte deshalb mit Urteil vom 20.08.2020 die Werbung der beklagten Whirlpoolverkäuferin (Az. U 270/19).
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