Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.
News zum aktuellen Geschehen
-
Renate Künast kann Untersagung eines Falschzitats verlangen
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat gestern entschieden, dass nicht der Eindruck erweckt werden dürfe, die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen, habe geäußert: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist der Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt“. Dieses Zitat ist falsch.
-
- Medienrecht
Jameda muss Arztprofile löschen
Das Landgericht (LG) München I hat entschieden, dass das Ärzte-Bewertungsportal Jameda Profile von Ärzten löschen muss, wenn deren Arztpraxen ohne deren Einwilligung in dem Portal dargestellt werden und diese dabei auf dem Portal als "Werbeplattform" für Premiumkunden benutzt werden ohne dass ihnen selbst durch die Darstellung ein Vorteil gewährt wird (Urteile vom 06.12.2019 - 25 O 13978/18, 25 O 13979/18 und 25 O 13980/18).
-
- Medienrecht
Netflix-Serie „Skylines“ verstößt nicht gegen Persönlichkeitsrechte
Die Verbreitung der Serie „Skylines“ ist durch die Kunstfreiheit geschützt. Sie verletzt weder das Persönlichkeitsrecht noch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht des des Rappers, Produzenten und Inhabers von „Skyline Records“, Jan Lehmann, der den Künstlernamen „Cousin JMF“ führt. Die künstlerische Gestaltung der Lebensläufe der Protagonisten und der Geschäftstätigkeit der Firma sind verselbständigt und ausreichend künstlerisch transzendiert worden, so dass Kunstbild und Urbild unterscheidbar bleiben, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit heute veröffentlichtem Beschluss.
-
- Medienrecht
Entzug von G20-Akkreditierungen war rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben. Beide hatten auf ihren Antrag hin Anfang Juli 2017 zunächst personalisierte Akkreditierungsausweise vom Bundespresseamt für den am 7. und 8. Juli 2017 stattfindenden G20-Gipfel in Hamburg erhalten. Nachdem es zeitlich unmittelbar vor dem G20-Gipfel zu erheblichen Ausschreitungen in Hamburg kam, hatte das Bundespresseamt den Klägern die Akkreditierungsausweise jedoch wieder entzogen.
-
Legal Tech Portal wenigermiete.de darf weitermachen
Das Legal-Tech-Geschäftsmodell von wenigermiete.de ist zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem gestern verkündeten Urteil entschieden. Danach ist die Zurückforderung von überzahlten Mieten durch wenigermiete.de von der Inkassolizenz des Unternehmens gedeckt. Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung, da es im Kern auch für andere Legal-Tech-Unternehmen gilt, die Verbraucherrechte auf eigenes Risiko durchsetzen, wie etwa Fluggastportale.
-
- Medienrecht
Auch Mörder haben ein Recht auf Vergessen
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs stattgegeben, mit der sich ein verurteilter Mörder gegen die Online-Berichterstattung einer fast 40 Jahre zurückliegenden Tat bei Spiegel Online wandte. In der Berichterstattung geht es um den Segler P. T., der auf einem Hochsee-Törn den Schiffseigner und dessen Freundin erschoss und hierfür ein Jahr später vom Landgericht Bremen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Der Spiegel berichtete damals mehrfach über das Aufsehen erregende Gerichtsverfahren - unter voller namentlicher Nennung des Täters, was damals auch rechtlich zulässig war. Da der Spiegel seit 1999 aber alle alten Ausgaben online zugänglich gemacht hat, sind die Texte über den Apollonia-Prozess noch heute problemlos auffindbar. Hiergegen ging P. T. vor und berief sich auf das Recht auf Vergessen (Beschluss vom 06. November 2019 - 1 BvR 16/13).
-
- Medienrecht
Jameda muss Arzt-Profile löschen
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat Jameda verpflichtet, die Profile von zwei Kölner Zahnärzten zu löschen, nachdem diese das Arzt-Bewertungsportal auf die Löschung ihrer Profile verklagt hatten. Die Kölner Richter befanden mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform als unzulässig. Mit ihnen verlasse Jameda die zulässige Rolle des "neutralen Informationsmittlers" und gewähre den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise "verdeckte Vorteile". Andere von den Ärzten gerügte Funktionen sah das OLG dagegen als zulässig an.
-
- Medienrecht
Haftstrafen gegen Holocaustleugner rechtskräftig
Das Landgericht München II hat den Angeklagten Alfred Sch. wegen Volksverhetzung in elf Fällen und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Gegen die Angeklagte Monika Sch. hat es wegen Volksverhetzung in vier Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verhängt. Auf die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Schuldsprüche geringfügig geändert und die Rechtsmittel im Übrigen verworfen.
-
- Arbeitsrecht
- Wettbewerbsrecht
Online-Angebot für AU per WhatsApp unzulässig
Ein Online-Angebot, über das Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) per Ferndiagnose ausgestellt und anschließend per WhatsApp an den Patienten versendet werden, ist wettbewerbswidrig. Das hat das Landgericht (LG) Hamburg mit Urteil vom 03.09.2019 entschieden. Es sei mit der ärztlichen Sorgfaltsverpflichtung nicht vereinbar, wenn der behandelnde Arzt auf den persönlichen Kontakt mit dem Patienten verzichte, so die Hamburger Richter in der Urteilsbegründung (LG Hamburg, Urt. v. 03.09.2019 - 406 HK O 56/19).
-
- Medienrecht
Bushido-Albums "Sonny Black" bleibt auf dem Index
Ein Album mit weitgehend gewaltverherrlichenden und massiv diskriminierenden Songtexten kann als jugendgefährdend indiziert werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
-
Klagewelle wegen Flugverspätungen
Die Anzahl der Klagen wegen Flugverspätungen ist im Jahr 2019 nochmals angestiegen. Bereits im letzten Jahr hatte die Zahl der nei den für die Flughafenstandorten zuständigen Amtsgerichte eingereichten Klagen einen Rekordstand erreicht. In diesem Jahr gab es einen weiteren deutlichen Anstieg. Bei Flugannullierungen oder Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht eine Entschädigung zu - je nach Flugdistanz 250 Euro bis 600 Euro.
-
- Medienrecht
Xavier Naidoo darf nicht als "Antisemit" bezeichnet werden
Mit Urteil vom 22. Oktober 2019 hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg zurückgewiesen, in welchem die Beklagte verurteilt worden war, künftig folgende Äußerung zu unterlassen: „Er (Anm.: gemeint ist Xavier Naidoo) ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (…). Aber das ist strukturell nachweisbar.“