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News zum aktuellen Geschehen
in Rechtsprechung und Politik

Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.

  • BGH: Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der Farbmarke Rot – Zurückverweisung an das OLG

    Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 78/14

    Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Streit um die Verwendung der Farbe Rot durch die Bank Santander vor dem Oberlandesgericht neu verhandelt werden muss.

  • Gegendarstellung für Günther Jauch auf Titelseite: „Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden“.

    Das OLG Karlsruhe hat die im Pabel-Moewig Verlag erscheinende Zeitschrift „das neue“ verpflichtet, auf deren Titelseite eine Gegendarstellung von Günther Jauch mit dem Inhalt „Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden“ abzudrucken. Damit obsiegt Jauch zum wiederholten Male in presserechtlichen Verfahren, nun auch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Blatt hatte am 11.4.2015 auf dem Titelblatt der Zeitschrift mit einem Bild des Moderators und seiner Ehefrau und der Schlagzeile: „Günther Jauch Schock-Geständnis  Steckt seine Ehe in der Krise?“ aufgemacht. Dem war vorausgegangen, dass ein Kandidat in der vom Kläger moderierten Sendung „Wer wird Millionär“ im Gespräch mit dem Kläger angemerkt hatte, dass er seine Frau noch mal gerne heiraten würde, um seine Ehe zu festigen um dann hinzuzufügen, dass er dies eigentlich nicht bräuchte, weil seine Ehe so fest sei, wie keine andere, die er kenne. Der Moderator hatte dies wie folgt kommentiert: „Aber das wär‘ für mich genau der Grund, dass ich nicht noch mal heiraten müsste. Ich würde noch mal heiraten, wenn es bröckelt!“.

  • BKartA: Beschluss des Bundeskartellamts zum Streit um das Leistungsschutzrecht

    In dem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft VG Media und dem Unternehmen Google hat das Bundeskartellamt entschieden, dass wegen des bisherigen Verhaltens von Google in dem Zusammenhang mit der Einführung des Leistungsschutzrechts der Verleger kein Verfahren eingeleitet wird.

  • BVerfG: Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    In einem Normenkontrollverfahren auf Antrag des Berliner Senats hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss die Löschung der im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten vorläufig gestoppt. Die Außervollzugsetzung von § 19 des Zensusgesetzes 2011 gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens für sechs Monate. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung: Die längere Datenspeicherung führt zu einer Vertiefung des Eingriffs in das Recht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung, der jedoch von verhältnismäßig geringem Gewicht ist. Demgegenüber haben die Vorteile, die die einstweilige Anordnung für die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden mit sich bringt, ein erheblich höheres Gewicht. Denn die Löschung der Daten könnte den Gemeinden die Möglichkeit nehmen, eine etwaige fehlerhafte Berechnung ihrer Einwohnerzahl gerichtlich effektiv überprüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.

  • VG Düsseldorf: Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters gegen "Dügida" rechtswidrig, Klage aber unzulässig

    Der Düsseldorfer Oberbürgermeister durfte nicht aus dem Amt heraus zu Gegenmaßnahmen gegen die am Montag, 12. Januar 2015, durchgeführte Versammlung „Düsseldorfer gegen die Islamisierung des Abendlandes – DÜGIDA“ aufrufen und das Ausschalten der Beleuchtung städtischer Gebäude an diesem Tag anordnen. Darauf hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf heute in öffentlicher Sitzung hingewiesen. Gleichwohl hat die Kammer die Klage der Anmelderin der „DÜGIDA“-Demonstration auf Feststellung, dass die Maßnahmen des Oberbürgermeisters rechtswidrig waren, mit heute verkündetem Urteil abgewiesen, da kein Feststellungsinteresse, insbesondere keine Wiederholungsgefahr, bestehe.

  • BVerfG: Durchsuchung bei Medienorganen darf nicht vorrangig der Aufklärung möglicher Straftaten von Informanten dienen

    Die Durchsuchung in Redaktionsräumen oder Wohnungen von Journalisten darf nicht vorrangig dem Zweck dienen, den Verdacht von Straftaten durch Informanten aufzuklären. Erforderlich sind vielmehr zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat der konkret betroffenen Presseangehörigen, die den Beschlagnahmeschutz nach § 97 Abs. 5 Satz 1 Strafprozessordnung entfallen lässt. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit zwei heute veröffentlichten Beschlüssen entschieden und Verfassungsbeschwerden eines Journalisten sowie eines Zeitungsverlags gegen Durchsuchungsmaßnahmen stattgegeben.

  • BKartA: Rechtswidrige Beschränkungen des Online-Vertriebs bei Laufschuhen von ASICS

    Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Klauseln im Vertriebssystem von ASICS Deutschland abgeschlossen. Die Behörde wirft ASICS vor, insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig beschränkt zu haben.

  • LG Ravensburg: Brauerei darf ihr Bier nicht als "bekömmlich" bewerben

    In dem Rechtsstreit zwischen einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und einer oberschwäbischen Brauerei um die Zulässigkeit der Werbeaussage „bekömmlich“ in Bezug auf das von der Brauerei angebotene Bier hat die 2. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Ravensburg heute ein Urteil verkündet. Darin hat sie die bereits erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit der es der beklagten Brauerei untersagt worden war, ihr Bier mit dem Wort „bekömmlich“ zu bewerben.

  • BGH: Privatpersonen müssen die Veröffentlichung von Bildern auch dann nicht dulden, wenn im Vordergrund eine prominente Person abgebildet ist

    Eine Privatperson, die auf einem Paparazzi-Foto zu sehen ist, hat gegen die Bildnisveröffentlichung einen Unterlassungsanspruch (BGH, Urteil vom 21.04.2015 – VI ZR 245/14). Das hat der BGH in einem Fall entschieden, in dem eine Frau auf einem in der Bild-Zeitung veröffentlichten Foto im Bikini auf einer Liege am Strand von El Arenal auf Mallorca im Hintergrund zu sehen ist. Im Vordergrund zeigt das Bild einen prominenten Fußballspieler vor einer Mülltonne, in die er einen Eimer leert. In dem Bildabschnitt, der die Mülltonne zeigt, findet sich der Text: „Strohhut, dunkle Sonnenbrille: A. am Strand von El Arenal. Vorbildlich entsorgt er seinen Abfall“. Im Hintergrund sind mehrere Personen auf Strandliegen zu sehen. Am rechten Bildrand, auf der Liege unmittelbar hinter A., ist die Klägerin in einem Bikini zu erkennen. In dem Beitrag zu dem Bild heißt es u. a.: „Sonne, Strand, Strauchdiebe. Gestern sahen wir Star A. (25) in pikanter Frauen-Begleitung am Ballermann. Jetzt wurde er Opfer einer Straftat.“

  • BGH: Zur Verpflichtung eine Veranstaltung bei der GEMA anzumelden

    Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 12.02.2015 entschieden, dass ein Kulturbetrieb, der seine Räumlichkeiten für die Aufführung von Musikwerken zur Verfügung stellt, die Veranstaltung in seinem Veranstaltungskalender bewirbt und die Bewirtungserlöse vereinnahmt, als Veranstalter im Sinne des § 13b UrhWG gilt, und somit die Verpflichtung hat, die Veranstaltung bei der GEMA anzumelden (BGH Urteil vom 12.2.2015 – I ZR 204/13).

  • FG Rheinland - Pfalz: Einkommensteuererklärung muss in elektronischer Form abgegeben werden

    Mit Urteil vom 15. Juli 2015 (1 K 2204/13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der Gewinneinkünfte erzielt, auch dann verpflichtet ist, seine Einkommensteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen, wenn er nur geringfügige Gewinne (500 €) erzielt.

  • BFH: Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2014 VIII R 52/12 entschieden, dass § 147 Abs. 6 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) der Finanzverwaltung nicht das Recht gibt, die ihr im Rahmen einer Außenprüfung in digitaler Form überlassenen Daten über den Zeitraum der Prüfung hinaus auf Rechnern außerhalb der behördlichen Diensträume zu speichern.