Hier informieren wir regelmäßig über Entwicklungen in der Rechtsprechung und im politischen Bereich in den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten, dem Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presserecht, sowie dem Datenschutz- und Informationsfreiheitsrecht.
News zum aktuellen Geschehen
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- Informationsfreiheitsrecht
- Medienrecht
VG Mainz erstritten: Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit
"Ein guter Tag für die Presse- und Informationsfreiheit", resümiert Prof. Dr. Thomas Leif, nachdem das Verwaltungsgericht Mainz heute seiner gegen die Universität Mainz gerichteten Klage auf Zugang zu Kopien zu der vertraglichen Vereinbarung zur Drittmittelforschung zwischen der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Boehringer Ingelheim Stiftung über die Förderung der Lebenswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz stattgegeben hat (Az. 3 K 636/15.MZ).
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VG Berlin: Piraten dürfen vor türkischer Botschaft demonstrieren
Die von der Piratenpartei angemeldete Demonstration darf vor der türkischen Botschaft stattfinden. Allerdings darf dabei das Gedicht „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann weder gezeigt noch rezitiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
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EuGH: Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig
Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung der Packungen als auch das zukünftige Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten in der Union und die Sonderregelung für elektronische Zigaretten sind rechtmäßig.
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- Informationsfreiheitsrecht
FG Saarland: Drei Sachentscheidungen des Finanzgerichts in Sachen Steuer-CD-Datenweitergabe
Im Streit um die Weitergabe von Daten seitens des Ministeriums für Finanzen und Europa an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags hat das Finanzgericht des Saarlandes erstmals in der Sache entschieden (Beschlüsse vom 27. April 2016, Gz. 2 V 1088/16, 2 V 1089/16, 2 V 1091/16).
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BVerfG: Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte
Urteil vom 03. Mai 2016
2 BvE 4/14
Das Grundgesetz begründet weder explizit spezifische Oppositions(fraktions)rechte, noch lässt sich ein Gebot der Schaffung solcher Rechte aus dem Grundgesetz ableiten. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute verkündetem Urteil entschieden. Zwar enthält das Grundgesetz einen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisierten allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Opposition. Dieser Grundsatz umfasst jedoch kein Gebot spezifischer Oppositionsfraktionsrechte. Unabhängig davon ist die Einführung spezifischer Oppositionsfraktionsrechte mit der Gleichheit der Abgeordneten und ihrer Zusammenschlüsse nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar. Einer Absenkung der grundgesetzlich vorgegebenen Quoren für die Ausübung parlamentarischer Minderheitenrechte steht die bewusste Entscheidung des Verfassungsgebers entgegen.
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VG Köln: Übermittlung personenbezogener Daten eines Fußballfans an den 1. FC Köln rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem am 28. April 2016 verkündeten Urteil festgestellt, dass die Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kläger durch das Polizeipräsidium Köln an den 1. FC Köln rechtswidrig war.
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BVerfG: Meinungsfreiheit schützt auch emotionalisierte Äußerungen
Beschluss vom 10. März 2016
1 BvR 2844/13
Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit gab sie der Verfassungsbeschwerde einer Beschwerdeführerin statt, die sich gegen eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung gewandt hatte.
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BGH: Keine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen der VG Wort
Urteil vom 21. April 2016 - I ZR 198/13 – Verlegeranteil
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen.
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OLG Köln: Kein urheberrechtlicher Schutz für „Wenn das Haus nasse Füße hat“
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass dem Ausdruck „Wenn das Haus nasse Füße hat“ kein urheberrechtlicher Schutz zu-kommt. Geklagt hatte ein Verlag, dessen Autor die Zeile für sich reklamiert und der sie als Untertitel eines Buches über Mauerwerkstrockenlegung verwandt hat. Er verlangte Unterlassung von der Betreiberin einer Website, die mit dem Slogan auf Twitter für ihr Online-Angebot ebenfalls im Bereich der Mauerwerkstrockenlegung geworben hatte.
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BVerfG: Verfassungsbeschwerden gegen die Ermittlungsbefugnisse des BKA zur Terrorismusbekämpfung teilweise erfolgreich
Urteil vom 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Ermächtigung des Bundeskriminalamts zum Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen aber in verschiedener Hinsicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht genügt. Das führt dazu, dass verschiedene Regelungen aus dem Gesamtkomplex zu beanstanden waren. Die Entscheidung betrifft, eine lange Rechtsprechung zusammenführend, sowohl die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Maßnahmen als auch die Frage der Übermittlung der Daten zu anderen Zwecken an dritte Behörden sowie schließlich erstmals auch die Anforderungen an eine Weiterleitung von Daten an ausländische Behörden.
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LG Düsseldorf: Kein Unterlassungsanspruch der Qatar Football Association
Mit Urteil vom 19.04.2016 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 226/15) die Klage der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger, früheres Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA, abgewiesen. Die Klägerin kann von dem Beklagten nicht Unterlassung der Äußerung "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." verlangen. Diese Aussage ist nach Auffassung des Gerichts durch die im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt.
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VG Berlin: "Schmähkritik" vor türkischer Botschaft nicht erlaubt
Bei einer Demonstration vor der türkischen Botschaft darf das Gedicht „Schmähkritik“ weder gezeigt noch rezitiert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Der Antragsteller beabsichtigt unter dem Motto „Ziegendemo gegen Beleidigung“ eine Versammlung vor dem Grundstück der türkischen Botschaft. Es sei geplant, dass die Teilnehmer der Kundgebung Ziegenmasken oder Kopftücher trügen und „künstlerische Schrifttafeln“ vor sich aufstellten. Auf den Schildern sollten Teile des Gedichts mit dem Titel „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann abgedruckt werden.