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GmbH online gründen
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
ab 250 €
zzgl. MwSt, Notar- und Anmeldegebühren
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Über unser Kontaktformular können Sie Ihre kostenfreie Erstberatung anfordern. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie alle Informationen per E-Mail. Diese E-Mail enthält auch das Auftragsformular. Sobald Sie dies unterschrieben an uns zurücksenden, legen wir direkt los.
Wir erarbeiten für Sie die notwendigen Gründungsdokumente, insbesondere den Gesellschaftsvertrag. Wir stehen dazu in ständigem Kontakt mit Ihnen und passen die Unterlagen an Ihre individuellen Wünsche an. Fragen zum Gründungsprozess können Sie jederzeit stellen.
Sind die Gründungsdokumente fertig, vermitteln wir Ihnen den Notartermin. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Beurkundung findet vollständig online per Video statt. Auch Ihren Ausweis zeigen Sie online vor und zeichnen per elektronischer Signatur.
Nach der Beurkundung müssen Sie ein Bankkonto für die GmbH eröffnen. Auf das Konto muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro eingezahlt werden. Ist das Geld auf dem Konto, wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung ist Ihre GmbH fertig!
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muss notariell beurkundet werden. Früher musste man hierzu persönlich beim Notar erscheinen. Mit Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151) ist es in Deutschland seit dem 01.08.2022 möglich, den GmbH-Gesellschaftsvertrag online per Video beurkunden zu lassen. Selbst dann, wenn Sie oder mehrere Gesellschafter im Ausland sitzen, funktioniert die Online-Gründung.
Eine GmbH kann von jeder Person unabhängig von der Staatsbürgerschaft gegründet werden. Auch Unternehmen selbst, wie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), kann Gesellschafter einer neu zu gründenden GmbH sein. Ob eine Online-Gründung der GmbH möglich ist, hängt davon ab, ob Sie sich online ausweisen können. Dafür ist ein Ausweisdokument mit eID-Funktion notwendig. Über eine solche Funktion verfügen der neue deutsche Personalausweise (Ausstellung seit 02.08.2021), die EU-Unionsbürgerkarte und der elektronische Aufenthaltstitel für Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten. Wer einen deutschen Personalausweis hat, der seit 2017 ausgestellt wurde, muss die Online-Funktion des Ausweises aktiviert haben und benötigt zusätzlich einen Reisepass.
Sie benötigen für die Online-Gründung ein Smartphone mit der Notar App, einen Laptop, PC oder Tablet mit Kamera und Mikrofon und einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID).
Über die Notar-App erhalten Sie ihren Termin, können Dokumente austauschen und mit Ihrem Notar chatten. Die Beurkundung selbst findet per Video statt. Ihren Ausweis legen Sie dem Notar über die Notar-App vor, indem Sie ihren Ausweis mit eID-Funktion an die Rückseite Ihres Smartphones halten. Sie unterschreiben Ihren Gesellschaftsvertrag mit einer elektronischen Signatur. Diese Signatur generieren Sie ebenfalls mit Hilfe der Notar-App.
Bei der Online-Beurkundung gelten hohe Sicherheitsstandards. Für die Online-Beurkundung dürfen ausschließlich das Videosystem und die Notar App der Bundesnotarkammer benutzt werden. Diese technischen Instrumente wurden extra neu erstellt, um ein hohes Schutz- und Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Nutzende werden sicher identifiziert, ohne dass die persönlichen Daten an unbefugte Personen weitergegeben werden. Die elektronische Signatur am Ende des Beurkundungsvorgangs ist vor nachträglichen Verfälschungen geschützt.
Zunächst müssen Sie einen Kapitaleinsatz von 25.000 EUR einplanen. Die GmbH muss mindestens über 25.000 EUR verfügen. Zusätzlich kommen die Gründungskosten dazu. In unserer Beispielrechnung finden Sie die groben Kosten, mit denen Sie rechnen sollten.
In unserer Beispielrechnung gehen wir von einer Musterprotokoll-Gründung aus. Eine Musterprotokoll-Gründung zeichnet sich dadurch aus, dass der gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftsvertrag verwendet werden muss. Es sind keine individuellen Regelungen möglich. Dafür sind die Gründungskosten erheblich geringer.
Anwaltskosten Gesellschaftsvertrag |
250, 00 Euro |
Notariatskosten
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Anmeldungsgebühren
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Steuerberatungskosten
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Gesamtkosten der GmbH-Gründung |
mind. 922 Euro |
Wer die 25.000 EUR plus Notarkosten nicht zahlen möchte, aber gleichzeitig nicht auf den Ausschluss der persönlichen Haftung verzichten möchte, der kann eine UG (haftungsbeschränkt) gründen. Die UG (haftungsbeschränkt) muss lediglich über 1,00 EUR Stammkapital verfügen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch ein Kapital von mindestens 500-1.000 EUR, um die Gesellschaft insolvenzfest zu machen.
Wer unmittelbar los legen will und nicht den Notartermin und Registereintragung abwarten möchte, der kann eine GbR gründen. Die Gründung einer GbR vollzieht sich ausschließlich durch Vertrag zwischen den Gesellschaftern. Dieser Vertrag kann ohne Beachtung irgendeiner Form geschlossen werden. Allerdings haften die GbR-Gesellschafter für sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen persönlich und unbeschränkt.