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- Unterstützung bei der Online-Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
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UG online gründen
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler
Rechtsanwalt Peter Weiler Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Über unser Kontaktformular können Sie Ihre kostenfreie Erstberatung anfordern. Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie alle Informationen per E-Mail. Diese E-Mail enthält auch das Auftragsformular. Sobald Sie dies unterschrieben an uns zurücksenden, legen wir direkt los.
Wir erarbeiten für Sie die notwendigen Gründungsdokumente, insbesondere den Gesellschaftsvertrag. Wir stehen dazu in ständigem Kontakt mit Ihnen und passen die Unterlagen an Ihre individuellen Wünsche an. Fragen zum Gründungsprozess können Sie jederzeit stellen.
Sind die Gründungsdokumente fertig, vermitteln wir Ihnen den Notartermin. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Beurkundung findet vollständig online per Video statt. Auch Ihren Ausweis zeigen Sie online vor und zeichnen per elektronischer Signatur.
Nach der Beurkundung müssen Sie ein Bankkonto für die GmbH eröffnen. Auf das Konto muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 Euro eingezahlt werden. Ist das Geld auf dem Konto, wird die GmbH in das Handelsregister eingetragen. Mit der Eintragung ist Ihre GmbH fertig!
Um eine UG (haftungsbeschränkt) online zu gründen, muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Seit dem 01.08.2022 ist es durch die Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (2019/1151) möglich, die notarielle Beurkundung online per Video durchzuführen. Aktuell gilt dies nur für Bargründungen. Ab Sommer 2023 sollen Sachgründungen dazu kommen.
Jeder, der sich online ausweisen kann, kann eine UG (haftungsbeschränkt) im Online-Verfahren gründen. Um sich online ausweisen zu können, ist ein Dokument mit eID-Funktion notwendig. Ausweise, die seit dem 02.08.2021 ausgestellt worden sind, verfügen über eine entsprechende Funktion. Die online Funktion bei älteren Ausweisen müssen zuerst aktiviert werden. Zusätzlich ist ein Reisepass notwendig. EU-Bürger können die EU-Unionsbürgerkarte nutzen und Staatsangehörige von Drittländern können einen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.
Für eine Online-Gründung benötigen Sie ein Smartphone mit der Notar App. Diese App erhalten Sie in jedem App Store. Zusätzlich müssen Sie über einen Laptop, PC oder Tablet mit Kamera und Mikrofon verfügen und einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) besitzen.
Per Notar-App können Sie Termine mit Ihrem Notar vereinbaren, mit Ihrem Notar chatten und Dokumente austauschen. Der Beurkundungsvorgang selbst findet per Video statt. Wenn der Notar Sie dazu auffordert, sich auszuweisen, müssen Sie Ihren Personalausweis an die Rückseite Ihres Smartphones halten. Ihren Gesellschaftsvertrag unterschreiben Sie schließlich per elektronischer Signatur. Die Signatur wird über die Notar-App generiert.
Für die Online-Beurkundung gelten hohe Sicherheitsstandards. Es dürfen ausschließlich die technischen Anwendungen genutzt werden, die von der Bundesnotarkammer erstellt worden sind. Das für diese Zwecke freigegebene Videokommunikationssystem und die Notar-App gewährleisten ein hohes Schutzniveau. Es wird sichergestellt, dass Nutzende sicher identifiziert werden, ohne, dass persönliche Daten an unbefugte Personen weitergegeben werden.
Während bei der GmbH mindestens 25.000 Euro Stammkapital eingezahlt werden muss, dürfen die Einlagen bei der UG (haftungsbeschränkt) niedriger sein. Tatsächlich sind gesetzlich lediglich 1,00 Euro vorgeschrieben. Ein so niedriges Stammkapital ist in der Regel aber nicht ausreichend, da die UG sofort insolvent wäre. In der Praxis empfiehlt sich ein Kapital von 500,00 bis 1.000,00 Euro.
In der unten aufgeführten Beispielsrechnung haben wir eine Musterprotokoll-Gründung für die Berechnung zu Grunde gelegt. Die Musterprotokoll-Gründung ist dadurch geprägt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Gesellschaftsvertrag verwendet werden muss. Demnach sind keine individuellen Regelungen möglich. Dafür fallen die Gründungskosten erheblich geringer aus.
Anwaltskosten Gesellschaftsvertrag (Basis-Paket) |
250, 00 Euro |
Notariatskosten
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Anmeldungsgebühren
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Steuerberatungskosten
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Gesamtkosten der UG-Gründung |
mind. 655 Euro |
Wer die Investition nicht scheut und 25.000 Euro Stammkapital aufbringen kann, hat die Möglichkeit direkt eine GmbH zu gründen. Der Gründungsaufwand, d.h. notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Handelsregistereintragung, ist für beide Gesellschaften gleich hoch.
Wer nicht lange warten, sondern direkt los legen will, kann eine GbR gründen. Die GbR lässt sich direkt durch Abschluss des Gesellschaftsvertrages gründen. Der Vertrag bedarf dabei keiner bestimmten Form. Zu beachten ist aber, dass die Gesellschafter einer GbR persönlich und unbeschränkt für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.