Ihr Rechtsanwalt bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Ob Jungunternehmer, Start-Up oder die selbstständige Umsetzung einer Geschäftsidee, unsere Rechtsanwälte betreuen Sie rechtlich, wenn Sie eine UG (haftungsbeschränkt) online gründen möchten. Auf dem Gebiet der Digitalisierung sind wir Überzeugungstäter, deshalb bieten wir eine vollständige Online-Gründung Ihres Unternehmens an. Eine Online-Gründung ist effizient, unkompliziert und rechtssicher! Seit dem 01.08.2022 kann neben der UG (haftungsbeschränkt) auch die GmbH online gegründet werden.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei der Wahl der Unternehmensform und ob die UG (haftungsbeschränkt) zu Ihrem Vorhaben passt. Wir klären auf, über den Gründungsprozess einer UG (haftungsbeschränkt) online abläuft, worauf Sie achten müssen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Wir sprechen in unserem kostenfreien Erstberatungsgesprächs über Ihre Ziele, Vorstellungen und das allgemeine Prozedere bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Damit wir uns optimal auf das Gespräch vorbereiten können, verwenden Sie gerne unser Erstberatungsformular und verschaffen Sie uns einen Einblick in Ihre Geschäftsidee.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und garantiert kostenfrei.
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EU-Digitalisierungsrichtlinie: Digitale Beurkundung der UG (haftungsbeschränkt)-Satzung
Um eine UG (haftungsbeschränkt) gründen zu können, muss der Gesellschaftsvertrag, der auch Satzung genannt wird, notariell beurkundet werden. Am 01.08.2022 trat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (EU-Richtlinie 2019/1151), kurz "DiRuG"), in Kraft. Seitdem ist es möglich die notarielle Beurkundung statt in Präsenz im Notariat, vollständige online per Videokommunikation durchführen zu lassen. Ob bequem von zuhause, aus dem Büro oder auf Reisen im Ausland, die Online-Beurkundung ist nunmehr jederzeit und von überall durchführbar. Vorerst können ausschließlich die Kapitalgesellschaften UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH online gegründet werden und dies auch nur dann, wenn das Stammkapital in Geld erbracht wird. Das Kapital muss bei der UG (haftungsbeschränkt) mindestens 1,00 EUR betragen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei Online-Gründung einer UG (haftungsbeschränkt): Jederzeit und bundesweit!
UG (haftungsbeschränkt) online gründen: Wie läuft das ab?
Die notarielle Beurkundung im Online-Verfahren erfordert folgende Dokumente und technischen Geräte:
- ein NFC-fähiges Smartphone mit der Notar-App,
- einen PC oder Tablet mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung,
- ein geeignetes Ausweisdokument (bspw. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, Unionsbürgerkarte).
Videokommunikationssystem
Für die Online-Beurkundung muss das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer genutzt werden. Andere Anbieter wie Skype, Zoom, Microsoft Teams oder dergleichen sind nicht zulässig. Über Ihren PC oder Tablet mit Kamerafunktion, Mikrofon und Internetverbindung haben Sie aber problemlos die Möglichkeit an der Videositzung teilzunehmen.
Ausweisdokument
Der Notar muss Ihre Identität feststellen. Sie benötigen dafür ein NFC-fähiges Smartphone (bspw. iPhone 7 oder neuer, Samsung Galaxy A02s oder neue, Google Pixel oder neuer) mit der Notar-App und ein zugelassenes Ausweisdokument. Sie können Ihren Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder die elektronische Unionsbürgerkarte dafür nutzen. Mit Hilfe der App ist der Notar in der Lage Ihren Ausweis auszulesen, wenn der Ausweis über eine sog. eID-Funktion verfügt.
Personalausweise, die seit 2017 ausgestellt wurden, verfügen über diese Funktion. Diese Funktion muss vorher online mittels PIN aktiviert worden sein. Sollten Sie diese Funktion nicht aktiviert haben und Ihren PIN nicht mehr haben, können Sie bequem über die Website des Bundesinnenministeriums einen neuen Freischaltungs-PIN beantragen. Daneben muss auch noch das Lichtbild ausgelesen werden. Dazu können Sie einen Personalausweis verwenden, der seit dem 02.08.2021 erstellt worden ist, oder Ihren Reisepass.
Signatur
Für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages ist eine Unterschrift notwendig. Die Unterschrift wird im Online-Verfahren durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt. Durch die qualifizierte Signatur wird verhindert, dass die "online Unterschrift" nachträglich verändert wird. Eine elektronische Signatur können Sie durch folgende drei Schritte abgeben: der Notar schickt Ihnen per SMS eine TAN, die Sie in die Notar-App eintragen und anschließend mit dem Button "signieren" bestätigen.
Online-GmbH-Sachgründung ab dem 01.08.2023
Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) online zu gründen ist bislang ausschließlich für Bar-Gründungen möglich. Ab dem 01.08.2023 werden mit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften" (DiREG) ebenfalls Sachgründungen online umsetzbar sein. Bei einer Sachgründung wird das Stammkapital von 25.000 EUR statt in Geld durch Sachen wie etwa einem Fahrzeug, Werkzeuge oder andere Unternehmensgegenstände erbracht. Planen die zukünftigen Gesellschafter Gegenstände an die neu zu gründende GmbH zu übertragen, die ihrerseits notariell beurkundet werden müssen, wird dieses auch weiterhin nur in Präsenz beim Notar möglich sein. Dazu zählen beispielsweise Grundstücke oder GmbH-Anteile.
UG (haftungsbeschränkt) online gründen: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist mit verschiedenen Kosten verbunden. Im Einzelnen sind folgende Positionen zu berücksichtigen:
- Satzung: Ob für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) Kosten entstehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Erstellen Sie selbst einen Gesellschaftsvertrag oder nutzen Sie das Musterprotokoll im Anhang des GmbHG, fallen die Kosten geringer aus. Anders sieht dies aus, wenn Sie einen Rechtsanwalt mit der Erstellung des Vertrages beauftragen, der pro Stunde abrechnet.
- Notarkosten: Für die Beurkundung der Satzung und die Anmeldung der UG (haftungsbeschränkt) zum Handelsregister fallen Gebühren an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem gesellschaftsvertraglich festgelegten Stammkapital. Für die Online-Beurkundung fallen pauschal zusätzliche Gebühren in Höhe von 25,00 EUR pro Beurkundungsvorgang an.
- Stammkapital: Eine UG (haftungsbeschränkt) darf im Gegensatz zur GmbH über weniger als 25.000 EUR Stammkapital verfügen. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft muss mindestens 1,00 EUR und maximal 24.999 EUR umfassen.
- Verwaltungskosten: Das örtlich zuständige Amtsgericht verwaltet das Handelsregister. Die Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister kann mit bis zu 150 EUR zu Buche schlagen. Betreiben Gründer mit der UG (haftungsbeschränkt) ein Gewerbe, entstehen kosten für die amtliche Gewerbeanmeldung.
- Eröffnungsbilanz: Als UG (haftungsbeschränkt) muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Je nachdem, ob Sie die Bilanz selbst erstellen oder durch einen Steuerberater damit beauftragen, produziert dies weitere Kosten.
- Mitgliedsbeiträge: Abhängig davon, ob Sie mit Ihrer UG (haftungsbeschränkt) ein Gewerbe, ein Handwerk oder eine freiberufliche Tätigkeit ausführen, sind Mitgliedsbeiträge an die IHK, Handwerkskammer oder berufsständische Kammer zu zahlen.
UG (haftungsbeschränkt) online gründen: Wählen Sie Ihr Gründungspaket
Basic*
ab 250€ + Notar- und Anmeldegebühren
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Wunsch-Firma
- Organisation des Online-Notartermins
- Anmeldung zum Handelsregister
BASIC PLUS*
ab 450€ + Notar- und Anmeldegebühren
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
- individuelle Beratung + individuelle Vertragsgestaltung
- Umfassende Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen rund um den Gründungsprozess
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Wunsch-Firma
- Organisation des Online-Notartermins
- Anmeldung zum Handelsregister
- Eintragung beim Transparenzregister
- Beratung bei der Gewerbeanmeldung
- Beratung bezüglich weiterer Registrierungspflichten, insbesondere Gewerbeerlaubnis, Vermittlerregister (IHK), etc.
Professional*
ab 750€ + Notar- und Anmeldegebühren
EMPFOHLEN
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
- individuelle Beratung + individuelle Vertragsgestaltung
- Umfassende Beantwortung Ihrer rechtlichen Fragen rund um den Gründungsprozess
- Prüfung der Eintragungsfähigkeit Ihrer Wunsch-Firma
- Organisation des Online-Notartermins
- Anmeldung zum Handelsregister
- Eintragung beim Transparenzregister
- Beratung bei der Gewerbeanmeldung
- Beratung bezüglich weiterer Registrierungspflichten, insbesondere Gewerbeerlaubnis, Vermittlerregister (IHK), etc.
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Beantragung der USt.-ID
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
*Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Individuell buchbare Leistungen
- Vertragspaket (Muster-Vertrag für den Geschäftsführer und potenzielle Arbeitnehmer),
- Markenanmeldung,
- Dokumente für Ihre Website: Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung.
UG (haftungsbeschränkt) online gründen: Kostenfrei prüfen!
Kostenfreie Erstberatung für die Online-Gründung
UG (haftungsbeschränkt) online gründen: Wir beraten Sie!
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) birgt verschiedene Herausforderungen. Ist die UG (haftungsbeschränkt) überhaupt die bedarfsgerechte Rechtsform zu Ihrem Vorhaben, die Aushandlung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) oder die Terminierung der notariellen Beurkundung per Video sorgen dafür, dass Gründer eine Vielzahl an To Do-Punkte abarbeiten müssen. Bei diesem Prozess stehen wir Ihnen zu Seite. Wir bieten Ihnen eine digitale, unkomplizierte und rechtssichere Gründung an. Nutzen Sie unser Erstberatungsformular für ein erstes kostenloses Gespräch.
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Das "UG" steht für Unternehmergesellschaft. Die UG (haftungsbeschränkt) funktioniert wie eine GmbH mit dem Unterschied, dass sie über weniger als 25.000 EUR Stammkapital verfügt und strengeren gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich der finanziellen Absicherung unterliegt. Aus diesem Grund wird die UG (haftungsbeschränkt) auch kleine Schwester der GmbH, "Mini-GmbH" oder auch "1-Euro-GmbH" genannt. Die UG (haftungsbeschränkt) kann zu jedem rechtlich zulässigen Zweck gegründet werden, sei es ein Gewerbe, ein Handwerk oder eine freiberufliche Tätigkeit.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist wie die GmbH eine juristische Person des Privatrechts, die als eigenständiges Rechtssubjekt am Wirtschaftsleben teilnimmt. Das bedeutet, das Unternehmen als persönliche Identität haftet für geschäftliche Verbindlichkeiten und nicht die Gesellschafter persönlich mit ihrem privaten Vermögen. Dies ist einer der wesentlichen Vorteile der UG (haftungsbeschränkt): der Ausschluss der persönlichen Haftung.
Hintergrund: EuGH-Rechtsprechung und die britische Limited
Rechtsgrundlage für die UG (haftungsbeschränkt) ist § 5a GmbHG. Der deutsche Gesetzgeber hat diesen Paragrafen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 30.09.2003 (Az. C-167/01) geschaffen. Der EuGH hatte entschieden, dass es möglich sein muss, ein Unternehmen nach britischem Recht zu gründen und diese britische Rechtsform in das niederländische Handelsregister eintragen zu lassen. Ist dies nicht möglich, stellt dies nach Auffassung des EuGH einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit dar. Somit eröffnete das oberste europäische Gericht die Möglichkeit, dass Unternehmen jede erdenkliche Rechtsform anderer EU-Mitgliedsländern verwenden dürfen. Großbritannien, welches zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der EU war, verfügt über die Unternehmensform "Limited (Ltd.)". Diese Rechtsform sieht den Ausschluss der persönlichen Haftung vor, ohne dass ein Mindestkapital erbracht werden muss. Die Ltd. war damit gerade für solche Unternehmer interessant, die nicht 25.000 EUR zur Gründung einer GmbH aufbringen konnten oder wollten. Um eine vergleichbare Rechtsform nach deutschem Recht anzubieten, hat der deutsche Gesetzgeber 2008 die UG (haftungsbeschränkt) geschaffen.
Ist die UG (haftungsbeschränkt) die passende Unternehmensform für Ihr Vorhaben?
Das eigene Vorhaben mit einer UG (haftungsbeschränkt) zu betreiben birgt Risiken und Chancen. Was die UG (haftungsbeschränkt) attraktiv macht und welche Rechtsformen alternativ in Betracht kommen, haben wir Ihnen unten aufgeführt:
Vorteile
- Keine persönliche und unbegrenzte Haftung der Gesellschafter, die UG (haftungsbeschränkt) haftet für geschäftliche Verbindlichkeiten,
- Keine Mindestanzahl von Gesellschaftern: eine Person kann die UG (haftungsbeschränkt) gründen,
- vielseitig verwendbar: Gewerbe, Handwerk oder freie Beruf, alle diese Tätigkeiten können mit der UG (haftungsbeschränkt) betrieben werden,
- niedriger Mindesteinsatz: Als Stammkapital muss die UG (haftungsbeschränkt) lediglich über mindestens 1,00 EUR verfügen,
- "Umwandlung" in GmbH möglich: wenn die Geschäfte gut laufen und das Stammkapital auf 25.000 EUR erhöht werden kann, kann die UG (haftungsbeschränkt) in eine GmbH geändert werden.
Nachteile
- strenge Form der Gründung: Die Gründung der UG (haftungsbeschränkt) ist mit einigem Aufwand und Zeit verbunden (notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Anmeldung im Handelsregister, etc.),
- gesetzliche Verpflichtungen zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit: Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) müssen Rücklagen bilden (25% des Jahresgewinns),
- fehlende Reputation: Aufgrund des potenziell niedrigen Stammkapitals könnten zukünftige Geschäftspartner abgeschreckt sein,
- keine Sacheinlagen: Das vereinbarte Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) kann nicht durch Sachen, wie Fahrzeuge, Maschinen, Marken oder Patente erbracht werden,
- Pflicht zur Bilanzierung: Die Gesellschafter der UG (haftungsbeschränkt) sind verpflichtet nach den handelsrechtlichen Vorgaben Buch zu führen, das heißt die Gründer dürfen keine einfache Einnahmen-Ausgaben-Abrechnung führen.
Statt der UG (haftungsbeschränkt): Welche Rechtsformen kommen in Betracht?
- Wen die fehlende Reputation abschreckt und mindestens 25.000 EUR Stammkapital finanzieren möchte, der könnte eine GmbH gründen.
- Wem der Formzwang zur Gründung einer Kapitalgesellschaft zu umständlich ist und eine persönliche unbegrenzte Haftung nicht scheut, der könnte eine GbR gründen.
Ablauf: UG (haftungsbeschränkt) online gründen
- Vereinbarung eines Gesellschaftsvertrages, auch Satzung genannt,
- Notarielle Beurkundung des Vertrages per Videositzung,
- Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung der Mindestbeiträge (ab 1,00 EUR bis 24.999 EUR),
- Bestellung eines Geschäftsführers,
- Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister,
- Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) beim Transparenzregister und Angabe der wirtschaftlich Berechtigten,
- Erstellung einer Eröffnungsbilanz.
Wichtig: Erst zum Zeitpunkt der Eintragung der UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister, existiert dieses Unternehmen. Erst dann, wenn das Unternehmen eingetragen worden ist, dürfen Sie die "UG (Haftungsbeschränkt)" als Zusatz verwenden. Ab notarieller Beurkundung dürfen Sie als "UG (haftungsbeschränkt) iG" oder "UG (haftungsbeschränkt) iGr" firmieren. Die Abkürzung "iG" steht dabei für "in Gründung".
Wichtig: Ist Ihr Vorhaben eingetragen worden, müssen Sie darauf achten, immer den Zusatz "haftungsbeschränkt" zu verwenden. Die Bezeichnung als "UG" oder "Unternehmergesellschaft" ist nicht ausreichend. Tun Sie dies nicht, hat der BGH mit seinem Urteil vom 13.01.2022 entschieden, haften Sie persönlich und unbeschränkt für geschäftliche Verbindlichkeiten (Az. III ZR 210/20).
Checkliste: Anmeldung UG (haftungsbeschränkt)
- Anmeldung zum Handelsregister,
- Eintragung im Transparenzregister,
- ggf. Anmeldung des Gewerbes,
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt,
- wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen wollen, muss eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragt werden,
- Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft,
- Anmeldung bei der zuständigen Kammer, wie die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und freiberufliche Kammern,
- ggf. ordnungsamtliche Erlaubnisse für Glücksspiel, Gaststättenbetrieb, Immobilien- und Versicherungsmakler.
Kostenfreie Erstberatung
UG (haftungsbeschränkt) gründen: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich diese an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
3. Nach dem Telefongespräch erhalten Sie eine E-Mail mit allen relevanten Informationen. Sie können dann ganz in Ruhe überlegen, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.