1. Scheidungsantrag
Die Scheidung beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags.
2. Zustellung an den Ehepartner:
Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag an dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann dem Antrag zustimmen, diesen ablehnen oder mithilfe eines eigenen Rechtsanwalts einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Im Falle einer Zustimmung handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung.
3. Versorgungsausgleich
Anschließend wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierzu erhalten beide Ehegatten Formulare, die Sie ausfüllen müssen und dem Gericht wieder zurücksenden. Das Gericht legt anschließend den Scheidungstermin fest.
4. Scheidungstermin & Scheidungsbeschluss
Der Scheidungstermin wird in der Regel innerhalb von 10-15 Minuten durchgeführt. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss, der vom Richter verkündet wird.