FAQ-Sammlung

Im Folgenden finden Sie noch einmal zusamengefasst die am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten. Sollten Sie weiterhin Gesprächsbedarf und Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns, wir sind für Sie da!

Kostenfreie Erstberatung

1. Welche Vorteile bietet eine Online-Scheidung

Die Online Scheidung ist vergleichsweise sehr kostengünstig, weil nur ein Anwalt am Verfahren mitwirkt. Sie eignet insbesondere bei kurzer Ehedauer von weniger als drei Jahren, bei kinderlosen Ehen und wenn alle Scheidungsfolgen im Rahmen eines Ehevertrages oder durch einen Scheidungsfolgenvergleich notariell geregelt sind.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Ihr Anwalt immer für Sie erreichbar ist. Sie sind also nicht darauf angewiesen, persönlich zu erscheinen. Die ganze Kommunikation läuft per Mail oder Telefon ab, sodass Sie die Möglichkeit haben, dann mit Ihrem Anwalt in Kontakt zu treten, wenn es Ihnen passt. Dieser kann Sie dann so schnell wie möglich zurückrufen, wenn Sie mal eine Frage haben sollten.

2. Was ist die Besonderheit an einer Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung ist keine eigenständige Art der Scheidung, sondern eine spezifische Vorgehensweise. Anders als bei herkömmlichen Scheidungsverfahren wird für die Online-Scheidung nur ein Anwalt benötigt, der ausschließlich den Antragsteller vertritt. Eine Online Scheidung ist zudem nur möglich, wenn beide Ehegatten im Einvernehmen sind. Die Dauer des Scheidungsverfahrens bei einer Online-Scheidung variiert je nach individuellem Fall.

3. Ist die Online-Scheidung etwas für mich?

Eine Online-Scheidung kommt vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung in Betracht. Wenn beide Ehepartner sich einig sind und in guten Einvernehmen leben, kann eine Online-Scheidung eine praktische und kostengünstige Option sein. Durch die Nutzung eines Online-Dienstes können die erforderlichen Unterlagen und Dokumente bequem von zu Hause aus bearbeitet und eingereicht werden.

Wenn Zugewinnausgleich, Vermögensteilung, Unterhalt, Sorgerecht, Wohneigentum oder Mietwohnung oder etwa die gemeinsame Schuldentilgung noch nicht geregelt sind, steigen die Kosten und eine beidseitige rechtsanwaltliche Vertretung erscheint sinnvoll. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung.

4. Wann kann eine Scheidung frühestens eingereicht werden?

In Deutschland kann eine Scheidung frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Das Trennungsjahr ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung und beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ehepartner getrennt leben.

5. Welche Scheidungsvoraussetzungen müssen vorliegen?

In Deutschland müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Scheidung eingereicht werden kann. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:

  1. Trennungszeit: Es muss eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr vorliegen. Während dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben und die eheliche Gemeinschaft aufgelöst sein. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich, sofern eine "Trennung von Tisch und Bett" erfolgt.

  2. Scheitern der Ehe: Die Ehe muss als gescheitert angesehen werden. Dies wird angenommen, wenn die Ehepartner nicht mehr in der Lage sind, die Ehe fortzuführen und keine Aussicht auf Versöhnung besteht.

6. Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

1. Scheidungsantrag

Die Scheidung beginnt mit der Einreichung eines Scheidungsantrags.

2. Zustellung an den Ehepartner:

Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag an dem anderen Ehegatten zu. Dieser kann dem Antrag zustimmen, diesen ablehnen oder mithilfe eines eigenen Rechtsanwalts einen eigenen Scheidungsantrag zu stellen. Im Falle einer Zustimmung handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung.

3. Versorgungsausgleich

Anschließend wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Hierzu erhalten beide Ehegatten Formulare, die Sie ausfüllen müssen und dem Gericht wieder zurücksenden. Das Gericht legt anschließend den Scheidungstermin fest.

4. Scheidungstermin & Scheidungsbeschluss

Der Scheidungstermin wird in der Regel innerhalb von 10-15 Minuten durchgeführt. Am Ende steht der Scheidungsbeschluss, der vom Richter verkündet wird.

7. Wie viel kostet eine Online-Scheidung und wann muss ich zahlen?

Die Scheidungskosten werden immer individuell berechnet und richten sich in erster Linie nach dem Nettoeinkommen beider Eheleute.

Wir besprechen gerne mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten im Rahmen der Erstberatung.

8. Kann ich Verfahrenskostenhilfe für eine Online-Scheidung beantragen?

Die Verfahrenskostenhilfe unterstützt Sie, wenn die Kosten für das Scheidungsverfahren und einen Anwalt nicht getragen werden können. Sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltskosten werden in diesem Fall abgedeckt.

Dies gilt auch bei einer Online Scheidung. Es gibt keine spezifischen Einschränkungen. Sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie auch bei einer Online Scheidung finanzielle Unterstützung vom Staat.

9. Was sind die Voraussetzungen bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen neben der beiderseitigen Zustimmung und der Scheidungsvoraussetzung von einer mindestens einjährigen Trennungszeit, auch die Punkte des Sorgerechts, der Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern sowie die Ehewohnung und dessen Hausrat zwischen den Beteiligten geklärt sein.

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