Im Folgenden finden Sie noch einmal zusamengefasst die am häufigsten gestellten Fragen und deren Antworten. Sollten Sie weiterhin Gesprächsbedarf und Fragen haben, melden Sie sich gern bei uns, wir sind für Sie da!
Wenn Zugewinnausgleich, Vermögensteilung, Unterhalt, Sorgerecht, Wohneigentum oder Mietwohnung oder etwa die gemeinsame Schuldentilgung noch nicht geregelt sind, steigen die Kosten und eine beidseitige rechtsanwaltliche Vertretung erscheint sinnvoll. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Erstberatung.