Rechtsanwaltliche Beratung bei der GbR-Gründung
Wenn Sie gemeinschaftlich eine Geschäftsidee unternehmerisch umsetzen möchten, stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Seite. Welche Unternehmensform ist für Ihr Vorhaben die richtige? Welche Haftungsrisiken bestehen und wie ist der Gründungsprozess bei der GbR? Zu all diesen Fragen beraten Sie unsere Rechtsanwälte: effizient, unkompliziert und rechtssicher!
Nehmen Sie unser kostenfreies Erstberatungsgesprächs in Anspruch. Wir sprechen mit Ihnen über Ihre Ziele, Vorstellungen und den allgemeinen Ablauf bei der Gründung einer GbR. Geben Sie uns die Möglichkeit das Gespräch umfassend vorzubereiten, nutzen Sie dafür unser Erstberatungsformular und ermöglichen Sie uns einen Einblick in Ihr Vorhaben.
Das Erstgespräch ist unverbindlich und garantiert kostenfrei.
- 24h erreichbar
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- GbR online gründen
GbR gründen: Welche Kosten muss ich tragen?
Die Gründung einer GbR ist im Vergleich zur GmbH und zur UG (haftungsbeschränkt) mit weniger Kosten verbunden. Eine GbR muss weder in das Handelsregister eingetragen werden, noch besteht einer Verpflichtung zur Eintragung in das Transparenzregister.
- Gesellschaftsvertrag: Rechtliche Grundlage der GbR ist der Gesellschaftsvertrag. Abhängig davon, ob Sie diesen selbst aushandeln oder rechtsanwaltlich erstellen lassen, fallen dafür Kosten an. Der Vertrag bedarf keiner besonderen Form, sodass keine Gebühren für eine notarielle Beurkundung, wie bei der GmbH oder KG anfallen.
- Gebühren der Gewerbeanmeldung: Betreiben Sie mit der GbR ein Gewerbe, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Für die Anmeldung fallen Gebühren von ungefähr 26,00 EUR an.

Unser Angebot: GbR gründen
- Wir beraten Sie, welche Rechtsform für Ihre Vorhaben geeignet ist,
- Erstellung des Gesellschaftsvertrages,
- Anmeldung Ihres Gewerbes.
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Ab 199,00 EUR
GbR gründen: Rechtsanwaltliche Beratung!
Vor Beginn Ihrer unternehmerischen Tätigkeit gibt es diverse Punkte zu bedenken: Ist die GbR eine geeignete Rechtsform für Ihr Vorhaben? Welche Klauseln kommen in den Gesellschaftsvertrag? Welche Risiken birgt die unbeschränkte persönliche Haftung? Wir bieten Ihnen eine digitale, unkomplizierte und rechtssichere Gründung an. Verwenden Sie dafür gerne unser Erstberatungsformular für ein erstes kostenloses Gespräch.
Was ist eine GbR?
Die Abkürzung GbR steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der GbR persönlich, unmittelbar, primär und unbeschränkt. Das bedeutet: Schließt ein Geschäftspartner mit der GbR einen Vertrag, kann er die Erfüllung einer vertraglichen Verbindlichkeit, z.B. die Zahlung von 3.000 EUR, direkt von den Gesellschaftern verlangen. Die unbeschränkte persönliche Haftung ist ein wesentliches Merkmal der GbR als Personengesellschaft im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften, wie der GmbH oder der UG (haftungsbeschränkt).
Nimmt die GbR unter einem Namen am Geschäftsverkehr teil, ist sie rechtsfähig, d.h. die GbR als Gesellschaft ist Vertragspartei und Anspruchsgegner von potenziellen Kunden. Dies ist nicht gesetzlich geregelt, sondern geht zurück auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), in dem das oberste Bundesgericht die Rechtsfähigkeit der GbR in bestimmten Fällen anerkannt hat (Urteil vom 29.01.2001, Az. II ZR 331/00). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt, wird die Rechtsfähigkeit der GbR allgemein gesetzlich kodifiziert. Die GbR kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Mit dem MoPeG wird ein Register allein für die GbR geschaffen, das sog. Gesellschaftsregister.
Ist die GbR die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen?
Die GbR hat als Rechtsform insbesondere im Vergleich zur GmbH und zur UG (haftungsbeschränkt) Vor- und Nachteile. Welche das sind und ob die GbR daher zu Ihnen passt, haben wir Ihnen hier aufgeführt:
Vorteile
- niedrige Gründungskosten, keine verpflichtende Form, keine Handelsregistereintragung, kein Mindestkapital,
- universelle Einlage, Gesellschafter müssen Einlagen in die GbR erbringen, das können bei der GbR neben Geld und Sachen auch Dienstleistungen sein,
- schnelle Gründung, mit Unterschreiben des Vertrages ist die GbR bereits gegründet und sie können direkt los legen,
- keine Pflicht zur Bilanzierung, Gesellschafter einer GbR können eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Rechnung führen.
Nachteile
- unbeschränkte Haftung, Gesellschafter einer GbR haften persönlich, unmittelbar und unbeschränkt,
- beschränkter Gesellschaftszweck: Mit der GbR kann neben einer freiberuflichen Tätigkeit nur ein Kleingewerbe betrieben werden,
- Mindestanzahl von Gesellschaftern, es sind mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung erforderlich, d.h. Ein-Personen-Gesellschaften sind nicht möglich.
Alternativen zur GbR
- Wer eine persönliche Haftung scheut und ein Mindestkapital von 25.000 EUR aufbringen kann, kann darüber nachdenken eine GmbH zu gründen,
- alternativ dazu ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ebenfalls mit einer beschränkten Haftung der Gesellschafter verbunden. Zudem muss die UG (haftungsbeschränkt) lediglich über mindestens 1,00 EUR Stammkapital verfügen.
Ablauf einer GbR-Gründung
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages,
- Beginn der Tätigkeit: Teilnahme am Rechtsverkehr mit eigenem Namen,
- ab 2024 (MoPeG): Freiwillige Eintragung in das Gesellschaftsregister.
Gesetzesreform 2024: Wer sollte und wer muss die GbR registrieren?
Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes (MoPeG) in Kraft. Damit einhergeht die Schaffung eines Gesellschaftsregisters. Die GbR kann nach aktueller Rechtslage nicht in das Handelsregister eingetragen werden. Ab 2024 haben die Gesellschafter einer GbR die Möglichkeit die GbR in das neue Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die GbR ist grundsätzlich auch nach der neuen Rechtslage nicht eintragungspflichtig. Auch die Rechtsfähigkeit der GbR hängt nicht von einer etwaigen Eintragung ab. Wer muss sich ausnahmsweise eintragen lassen? Welche Vor- und Nachteile hat die Registrierung?
- Der Erwerb von Grundstücken ist nur noch für eine registrierte GbR möglich. Bestehende GbR, die Eigentümer von Grundstücken sind, sind zudem ab 01.01.2024 eintragungspflichtig.
- Umwandlungen der GbR gemäß dem Unwandlungsgesetz in andere Rechtsformen, sind nur bei vorheriger Registrierung möglich,
- Mehr Verpflichtungen: Registrierte GbR müssen zudem eine Eintragung in das Transparenzregister vornehmen lassen,
- Neuer Rechtsformzusatz: Registrierte GbR müssen ab Registrierung den Zusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" oder "eGbR" führen.
Kostenfreie Erstberatung
GbR gründen: Nehmen Sie unseren Service der kostenfreien Erstberatung von einem erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch.
Und so geht's:
1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular zu.
2. Einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte schaut sich diese an und ruft Sie schnellstmöglich zurück. Kostenfrei.
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