Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin auf Neuauszählung der Stimmen im Wahlkreis 3 Berlin Mitte gestellt

„Wir haben soeben für unsere Mandanten, die Partei Bündnis 90/Die Grünen Berlin-Mitte sowie Herrn Tilo Siewer, beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem wir die Neuauszählung der Erststimmen im Wahlkreis 3 des Wahlkreisverbandes von Berlin-Mitte erreichen wollen.“

von Carl Christian Müller

Dies teilt Rechtsanwalt Carl Christian Müller von der Kanzlei MMR Müller Müller Rößner Rechtsanwälte Partnerschaft in Berlin mit.

„Den Antrag haben wir vor dem Hintergrund des sehr knappen vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis 3 im Wahlkreisverband von Berlin-Mitte gestellt. Danach ist Herr Siewer mit nur sechs Stimmen gegenüber seinem Mitbewerber von der SPD unterlegen. Bei einer am 21.09.2016 erfolgten Teilnachzählung der Stimmen in vier von insgesamt 34 Stimmbezirken im Wahlkreis 3 sind zudem erhebliche Mängel in sämtlichen in Bezug auf die dort zu den nachgezählten Stimmbezirken einsehbaren Wahlniederschriften festgestellt worden. Ferner ergaben sich in sämtlichen nachgezählten Stimmbezirken erhebliche Abweichungen von den protokollierten Stimmergebnissen. Insofern steht zu vermuten, dass es auch in anderen Stimmbezirken zu Auszählungsfehlern gekommen ist und auch weitere Wahlniederschriften in diesem Wahlkreis mangelbehaftet sind.“ so Müller weiter.

„Bereits die insofern festgestellten Mängel rechtfertigten eine vollständige Nachzählung des Wahlkreises 3. Ein Antrag auf Neuauszählung, den wir am 22.09.2016 für unsere Mandanten im Bezirkswahlausschuss gestellt hatten, wurde abgelehnt. Daher rufen wir nunmehr den Landesverfassungsgerichtshof an.“ so Müller abschließend.

„Unseren Mandanten geht es nicht darum, eine Wahlniederlage nicht anzuerkennen, sondern allein darum, die berechtigten Zweifel für alle Beteiligten dauerhaft auszuräumen und so das Vertrauen in die Durchführung der Wahlen und die demokratische Legitimierung der Gewählten zu sichern.“ betont Müller.

„Angesichts der bereits festgestellten Fehler und Abweichungen können vorliegend letztendlich nur nach einer vollständigen Nachzählung Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses ausgeräumt und so das erforderliche Vertrauen in die demokratische Legitimation der gewählten Vertreter hergestellt werden. Mit Rücksicht auf dieses Vertrauen ist es daher nicht nur in einigen wenigen, sondern in sämtlichen Stimmbezirken geboten, die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses nicht allein auf die Stimmenauszählung am Wahlabend zu stützen, deren Verlässlichkeit durch Zeitdruck und Hektik beeinträchtigt sein kann, sondern generell alle abgegebenen Erststimmen nochmals nachzuzählen“, so Müller abschließend.

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