Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat per Beschluss vom 16.08.2022 entschieden, dass das Bundeskanzleramt nicht für presserechtliche Auskünfte bezüglich Alt-Kanzler Gerhard Schröder zuständig ist (Az. OVG 6 S 37/22).
- Informationsfreiheitsrecht
Auskünfte zu Gerhard Schröder: Bundeskanzleramt ist nicht zuständig
von Carl Christian Müller
Bundesbehörde muss keine Informationen über Alt-Kanzler erteilen
Büro des Bundeskanzlers a.D. ist eigenständige Behörde
Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat am 16.08.20222 entschieden, dass ein Journalist keinen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, welche Gesprächstermine das Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder für Herrn Schröder in den Jahren 2019 bis 2022 vereinbart hat. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass es sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. um eine eigenständige Behörde im presserechtlichen Sinne handele. Das Bundeskanzleramt sei daher für das konkrete Auskunftsersuchen des Antragstellers nicht zuständig.
Damit wurde der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21.06.2022 im Ergebnis bestätigt (Az. VG 27 L 68/22 ). Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle: Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 17. August 2022