• Datenschutzrecht

Bremer Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld gegen BREBAU GmbH

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) hat als datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde die BREBAU GmbH mit einer Geldbuße nach Artikel 83 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) belegt. Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab.

von Carl Christian Müller

Grafik DSGVO

Wohnungsgesellschaft verstößt gegen DSGVO

Vermieter speicherte Hautfarbe, Herkunft und Religionszugehörigkeit von Mieter:innen

Beispielsweise erfasste die BREBAU GmbH Informationen über Haarfrisuren, den Körpergeruch und das persönliche Auftreten. Diese Daten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich. Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach der DSGVO besonders geschützt sind. Rechtswidrig verarbeitet wurden auch Informationen über die Hautfarbe, die ethnische Herkunft, die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand. Auch hat die BREBAU GmbH Anträge Betroffener auf Transparenz über die Verarbeitung ihrer Daten bewusst konterkariert.

 

Geldbuße beläuft sich auf 1,9 Millionen EUR

Die nach Artikel 83 DSGVO verhängte Geldbuße beläuft sich auf rund 1,9 Millionen EUR. Der außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz wäre eine deutlich höhere Geldbuße angemessen gewesen. Weil die BREBAU GmbH im datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren umfassend kooperierte, sich um Schadensminderung, eigene Aufklärung des Sachverhalts und darum bemühte, dass entsprechende Verstöße sich nicht wiederholen, konnte die Höhe der Geldbuße erheblich reduziert werden.

Anlässlich dieses Aufsichtsverfahrens äußerte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer: "Im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über den Fall, der diesem datenschutzrechtlichen Aufsichtsverfahren zugrunde liegt, bin ich häufig gefragt worden, ob die DSGVO Diskriminierungen verbietet. Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert, weil die DSGVO in spezifischer Weise auf Sachverhalte schaut. Nach der DSGVO ist es nur in wenigen Ausnahmefällen überhaupt erlaubt, Daten über Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und über den Gesundheitszustand zu verarbeiten. Damit sorgt die DSGVO dafür, dass diese besonders geschützten Daten in den allermeisten Fällen gar nicht erst erhoben und gespeichert werden dürfen. Nicht erhobene Daten können nicht missbraucht werden. In diesem Sinne schützt die DSGVO auch vor Diskriminierungen."

 

Quelle: Pressemitteilung des LfDI vom 3. März 2022

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