Bei der Legal Tribune Online (LTO) ist eine neue Veröffentlichung von Rechtsanwalt Carl Christian Müller erschienen. In seinem Gastbeitrag „Lüth-Moment statt Selbstermächtigung“ ordnet er die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetz ein und fragt, welche rechtliche Bedeutung den europäischen Grundwerten künftig zukommt.
Der „Lüth-Moment“ des EuGH? Neuer LTO-Gastbeitrag zur Durchsetzung europäischer Grundwerte
von Olivia Wykretowicz
Anlass ist eine Entscheidung mit europarechtlicher Sprengkraft: Mit Urteil vom 21. April 2026 hat der EuGH Ungarns Anti-LGBTIQ-Gesetz an den Grundwerten der Europäischen Union gemessen. Erstmals stellte der Gerichtshof dabei einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest – also gegen jene Vertragsnorm, in der die gemeinsamen Grundwerte der Europäischen Union verankert sind. Genau diese Feststellung hat unter Staats- und Europarechtlern eine kontroverse Debatte ausgelöst: Hat der EuGH damit seine Kompetenzen ausgeweitet? Oder setzt er lediglich konsequent um, worauf sich die Mitgliedstaaten in den europäischen Verträgen verpflichtet haben?
Zwischen Werteordnung und Kompetenzgrenzen
Der Beitrag greift die aktuelle Kritik aus Wissenschaft und Praxis auf und ordnet die Entscheidung in den größeren verfassungsrechtlichen Zusammenhang ein.
Welche rechtliche Bedeutung kommt Art. 2 EUV überhaupt zu? Handelt es sich lediglich um einen politischen Wertekatalog oder um eine Norm, aus der sich eigenständige Pflichten der Mitgliedstaaten ergeben? Und welche Rolle spielt dabei das Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH? Carl Christian Müller untersucht, weshalb diese Fragen weit über den konkreten Fall hinausreichen und welche Folgen die Entscheidung für die zukünftige Entwicklung des Unionsrechts haben könnte.
Warum der Vergleich mit dem Lüth-Urteil gezogen wird
Ein besonderer Schwerpunkt des Beitrags liegt auf dem Vergleich mit dem berühmten Lüth-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dabei geht es um die Frage, wie Gerichte offene Wertnormen anwenden können, ohne ihre eigene Rolle zu überschreiten.
Der Beitrag zeigt auf, weshalb die aktuelle Entscheidung des EuGH von manchen als Schritt hin zu einer stärkeren verfassungsrechtlichen Prägung der Europäischen Union verstanden wird – und weshalb dieser Befund nicht zwangsläufig eine unzulässige Selbstermächtigung des Gerichtshofs bedeutet.
Europäische Werte zwischen Politik und Recht
Die Diskussion berührt eine Grundfrage der europäischen Integration: Wer entscheidet letztlich über die gemeinsamen Werte der Union – politische Institutionen oder Gerichte?
Der Gastbeitrag ordnet die aktuelle Entscheidung vor diesem Hintergrund ein und beleuchtet ihre Bedeutung für das Verhältnis von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und europäischer Rechtsgemeinschaft.
Hier geht es zum Gastbeitrag bei LTO: