• Plattformregulierung

EU-Kommission verhängt 550 Millionen Euro Bußgeld gegen AliExpress

Die Europäische Kommission hat gegen den Online-Marktplatz AliExpress ein Bußgeld in Höhe von 550 Millionen Euro verhängt. Nach Auffassung der Kommission hat die Plattform die Risiken durch illegale, unsichere und gefälschte Produkte nicht ausreichend bewertet und begrenzt. Es handelt sich um das bislang höchste Bußgeld, das auf Grundlage des Digital Services Act verhängt wurde.

von Olivia Wykretowicz

Betroffen waren nach Angaben der Kommission unter anderem gefälschte Kleidung, unsicheres Spielzeug und gefährliche Kosmetikprodukte. AliExpress muss seine Maßnahmen nun überarbeiten. Andernfalls können weitere Zwangsgelder folgen.

Was die EU-Kommission AliExpress vorwirft

AliExpress ist im Rahmen des Digital Services Act als sehr große Online-Plattform, sogenannte Very Large Online Platform, eingestuft. Nach Angaben der Kommission erreicht der Dienst monatlich mehr als 100 Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer in der Europäischen Union. Für solche Plattformen gelten besonders weitreichende Pflichten zur Bewertung und Begrenzung systemischer Risiken.

Nach Art. 34 DSA müssen sehr große Online-Plattformen regelmäßig untersuchen, welche systemischen Risiken sich aus der Gestaltung und Nutzung ihrer Dienste ergeben. Dazu gehört auch das Risiko, dass über den Dienst rechtswidrige Inhalte oder Produkte verbreitet werden. Art. 35 DSA verpflichtet die Anbieter anschließend zu angemessenen, verhältnismäßigen und wirksamen Gegenmaßnahmen.

Die Kommission beanstandet bei AliExpress nicht nur einzelne problematische Angebote. Nach ihrer Einschätzung waren die Kontrollsysteme insgesamt unzureichend. Medienberichten zufolge standen zu wenig Beschäftigte für Produktprüfungen zur Verfügung. Teilweise sollen Prüfungen nur wenige Sekunden gedauert haben. Bereits erkannte unsichere Produkte seien teilweise noch mehrere Wochen verfügbar gewesen. Händler hätten Kontrollen zudem durch eine falsche Einordnung ihrer Produkte umgehen können. Auch Maßnahmen gegen wiederholt auffällige Verkäufer sollen nicht konsequent genug gewesen sein.

Das Verfahren läuft bereits seit 2024

Die Kommission hatte im März 2024 ein förmliches Verfahren gegen AliExpress eröffnet. Geprüft wurden unter anderem das Risikomanagement, die Moderation rechtswidriger Angebote, die Bearbeitung von Beschwerden, die Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen sowie die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Händler.

Im Juni 2025 erklärte die Kommission verschiedene Zusagen von AliExpress für verbindlich. Diese betrafen beispielsweise den Umgang mit versteckten Verkaufslinks, das Affiliate-Programm, Meldeverfahren, interne Beschwerden, Werbung, Empfehlungssysteme und die Überprüfung von Händlern. Die jetzt verhängte Geldbuße betrifft insbesondere die nach Auffassung der Kommission weiterhin unzureichende Bewertung und Begrenzung der Risiken illegaler Produkte.

AliExpress weist die Entscheidung und insbesondere die Höhe des Bußgeldes zurück. Das Unternehmen verweist darauf, seine Systeme zur Produktsicherheit und Risikokontrolle erheblich verbessert zu haben. Nach Medienberichten soll AliExpress bis zum 20. Oktober 2026 einen Maßnahmenplan vorlegen.

Der DSA verlangt mehr als formale Compliance

Die Entscheidung zeigt, dass schriftliche Richtlinien, automatisierte Filter und Meldeformulare allein nicht ausreichen. Plattformen müssen nachweisen können, dass ihre Maßnahmen in der Praxis funktionieren.

Dabei kommt es insbesondere darauf an,

  • Risiken anhand belastbarer Daten zu erfassen,
  • ausreichend Personal und technische Ressourcen bereitzustellen,
  • rechtswidrige Angebote zügig zu entfernen,
  • wiederholt auffällige Händler wirksam zu sanktionieren,
  • das erneute Einstellen bereits entfernter Produkte zu verhindern,
  • Empfehlungssysteme auf die Verbreitung problematischer Produkte zu überprüfen,
  • Entscheidungen und Prüfprozesse nachvollziehbar zu dokumentieren.

Der DSA begründet allerdings keine automatische Haftung für jedes einzelne rechtswidrige Angebot und verpflichtet Plattformen nicht zu einer lückenlosen Vorabkontrolle sämtlicher Inhalte. Sehr große Plattformen müssen aber ein systematisches, angemessen ausgestattetes und nachweisbar wirksames Risikomanagement unterhalten.

Auch kleinere Marktplätze müssen ihre Prozesse prüfen

Die besonderen Pflichten aus Art. 34 und 35 DSA gelten nur für sehr große Online-Plattformen. Daneben enthält der DSA jedoch Anforderungen, die auch kleinere Online-Marktplätze betreffen können.

Hierzu gehören insbesondere die Rückverfolgbarkeit gewerblicher Händler, die Gestaltung rechtskonformer Verkaufsoberflächen und Informationspflichten, wenn nachträglich bekannt wird, dass über die Plattform rechtswidrige Produkte verkauft wurden. Welche Pflichten gelten, hängt von der Art des Dienstes, seiner Größe und seiner konkreten Funktion ab.

Die DSA-Pflichten treten außerdem neben bestehende Anforderungen aus dem Produktsicherheitsrecht, Kennzeichnungsrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht. Ein Produkt kann deshalb nicht nur wegen eines Verstoßes gegen Plattformregeln entfernt werden. Auch fehlende Sicherheitsangaben, unzulässige Kennzeichnungen, Markenfälschungen oder irreführende Produktinformationen können rechtliche Maßnahmen auslösen.

Folgen für Händler und Markeninhaber

Unternehmen, die ihre Produkte über Online-Marktplätze vertreiben, müssen mit strengeren Kontrollen rechnen. Plattformen können zusätzliche Nachweise zur Produktsicherheit, Kennzeichnung, Herkunft oder Markenberechtigung verlangen. Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen können zur Sperrung einzelner Angebote oder des gesamten Händlerkontos führen.

Für Markeninhaber und Hersteller, deren Produkte gefälscht oder unter ihrem Namen rechtswidrig angeboten werden, eröffnet der DSA zusätzliche Möglichkeiten. Neben markenrechtlichen Ansprüchen können strukturierte Meldeverfahren der Plattformen genutzt werden. Entscheidend sind eine sorgfältige Dokumentation der Angebote, eine konkrete rechtliche Begründung und ein Vorgehen, das auch wiederkehrende Angebote und die beteiligten Händler erfasst.

Rechtliche Beratung zu Plattformen und Online-Marktplätzen

Mueller.legal berät Plattformbetreiber, Händler, Hersteller und Markeninhaber zu den rechtlichen Anforderungen an digitale Marktplätze. Dazu gehören die Einordnung von DSA-Pflichten, die Gestaltung von Melde-, Prüf- und Beschwerdeverfahren, Fragen der Produktkennzeichnung sowie das Vorgehen gegen rechtswidrige oder gefälschte Angebote.

Gerade bei Sperrungen, wiederkehrenden Markenverletzungen oder behördlichen Anfragen sollten Unternehmen frühzeitig prüfen, welche Plattform-, Produkt- und Dokumentationspflichten im konkreten Fall gelten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung!

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