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Google AI Overviews vor Gericht: Wann Google für KI-Antworten haftet und wann nicht

Google KI-Übersichten beschäftigen zunehmend die Gerichte. Zwei aktuelle Entscheidungen zeigen, dass Google für Inhalte in sogenannten AI Overviews nicht automatisch haftet, eine Verantwortlichkeit aber sehr wohl in Betracht kommen kann. Entscheidend ist, welche Art von Rechtsverletzung geltend gemacht wird und wie die jeweilige KI-Antwort aus Sicht der Nutzer erscheint.

von Olivia Wykretowicz

Urteile zu Google AI Overviews

Das Landgericht Berlin II hat mit Urteil vom 01.06.2026 eine Haftung von Google wegen markenrechtlicher Ansprüche abgelehnt. Hingegen hat das Landgericht München I mit Urteil vom 28.05.2026 Google die weitere Verbreitung bestimmter Aussagen in einer KI-Übersicht untersagt. Auf den ersten Blick klingt das widersprüchlich. Tatsächlich zeigen die Entscheidungen aber vor allem, dass bei KI-generierten Suchantworten genau zwischen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Äußerungsrecht unterschieden werden muss.

LG Berlin II: Keine markenmäßige Nutzung durch Google

In dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin II ging es um Suchanfragen nach sogenannten „Duftzwillingen“ und Nachahmungen bekannter Markenparfüms. In den Google AI Overviews wurden Anbieter solcher Parfum-Alternativen genannt und verlinkt. Die Klägerin, ein Unternehmen aus einem Parfüm- und Kosmetikkonzern, sah darin eine Verletzung ihrer Markenrechte.

Das Landgericht Berlin II wies die Klage ab. Nach Auffassung des Gerichts benutze Google die betroffenen Parfümmarken nicht selbst markenmäßig. Die KI-Übersicht werde von Nutzer nicht als eigene Werbeaussage von Google über bestimmte Parfümprodukte verstanden. Vielmehr erscheine sie als zusammenfassende Darstellung von Informationen, die auf Drittquellen beruhten.

Das Gericht stellte dabei darauf ab, dass Google lediglich die technischen Voraussetzungen dafür schaffe, dass Inhalte Dritter in einer KI-Übersicht verarbeitet und dargestellt werden. Dass in der Nähe der KI-Antwort gesponserte Produkte angezeigt wurden, änderte daran nach Ansicht des Gerichts nichts. Auch dadurch werde Google nicht selbst zum Anbieter oder Werbenden für die betroffenen Parfum-Alternativen.

Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche hatten keinen Erfolg. Das Gericht sah bereits kein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen der Klägerin und Google. Die Klägerin vertreibt Parfümprodukte, Google betreibt eine Suchmaschine. Dass Drittanbieter durch die KI-Übersicht mehr Aufmerksamkeit erhalten könnten, reichte dem Gericht für einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch nicht aus.

LG München I: Google haftet für falsche Aussagen in KI-Übersicht

Anders entschied das Landgericht München I in einem Verfahren, in dem es um falsche Tatsachenbehauptungen in einer Google KI-Übersicht ging. Zwei Verlagsunternehmen wandten sich gegen eine AI Overview, in der sie unter anderem mit Betrugsmaschen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht wurden. Nach Darstellung der Kläger trafen diese Vorwürfe nicht zu. Vielmehr sei das Verhalten anderer Unternehmen fälschlich ihnen zugerechnet worden.

Das Landgericht München I gab den Klägern Recht und untersagte Google die weitere Verbreitung der Aussagen.

Der entscheidende Unterschied: Das Gericht sah die KI-Übersicht nicht als bloße Wiedergabe fremder Suchergebnisse an, sondern als eigenständige, Google zurechenbare Aussage. Die KI fasse nicht nur vorhandene Webseiten zusammen, sondern werte unterschiedliche Quellen aus, verknüpfe Inhalte miteinander und formuliere daraus neue Aussagen. Deshalb könne Google sich in diesem Fall nicht ohne Weiteres auf die Grundsätze berufen, die für klassische Suchmaschinen gelten.

Nach Ansicht des Gerichts unterscheidet sich eine KI-Übersicht wesentlich von normalen Suchergebnissen. Während Suchergebnisse vor allem Links zu fremden Webseiten anzeigen, erzeugt die AI Overview eine eigene Antwort auf die Suchanfrage. Diese Antwort wirkt für Nutzer regelmäßig abgeschlossen und verständlich. Gerade deshalb bestehe für viele Nutzer kein Anlass, die verlinkten Quellen noch einmal selbst auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Das Gericht sah in den beanstandeten Aussagen erhebliche Vorwürfe, deren Wahrheit Google nicht ausreichend belegen konnte. Der Hinweis, Nutzer könnten die verlinkten Webseiten selbst prüfen, half Google deshalb nicht weiter.

Kein Widerspruch, sondern unterschiedliche rechtliche Maßstäbe

Die beiden Entscheidungen zeigen, dass die Haftung für Google AI Overviews stark vom jeweiligen rechtlichen Kontext abhängt.

Im Markenrecht kommt es darauf an, ob Google eine Marke selbst markenmäßig benutzt, also als Hinweis auf die Herkunft bestimmter Waren oder Dienstleistungen. Das hat das Landgericht Berlin II in dem Verfahren zu Parfum-Dupes verneint.

Im Äußerungsrecht liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Frage, ob die KI-Übersicht eine eigenständige Tatsachenbehauptung enthält und ob diese Aussage wahr ist. Wenn eine AI Overview Unternehmen oder Personen mit schwerwiegenden Vorwürfen in Verbindung bringt, kann Google dafür verantwortlich sein, wenn die Aussage falsch oder nicht belegbar ist.

Für Betroffene ist diese Unterscheidung wichtig. Nicht jede nachteilige Darstellung in einer KI-Übersicht führt automatisch zu Ansprüchen gegen Google. Wenn die KI-Übersicht aber falsche Tatsachen behauptet, Vorwürfe zuspitzt oder Inhalte verschiedener Quellen fehlerhaft miteinander verknüpft, können rechtliche Schritte in Betracht kommen.

Was Unternehmen bei falschen KI-Antworten tun sollten

Unternehmen sollten KI-Übersichten nicht nur als technische Suchfunktion betrachten. Gerade bei rufschädigenden Aussagen können AI Overviews eine erhebliche Wirkung entfalten, weil sie häufig oberhalb der klassischen Suchergebnisse erscheinen und von Nutzer als schnelle Zusammenfassung wahrgenommen werden. Je stärker eine KI-Übersicht als eigene, abgeschlossene Antwort erscheint, desto eher kann eine rechtliche Verantwortung in Betracht kommen.

Wer in einer Google KI-Übersicht falsch dargestellt wird, sollte den Inhalt dokumentieren. Dazu gehören Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Suchbegriff und sichtbaren Quellenverweisen. Anschließend sollte anwaltlich geprüft werden, ob es sich um eine Meinungsäußerung, eine wahre Tatsachenbehauptung oder eine falsche Tatsachenbehauptung handelt. Besonders relevant ist auch, ob die KI-Übersicht eine Aussage trifft, die sich aus den verlinkten Quellen so gerade nicht ergibt.

Mueller.legal berät Unternehmen und Betroffene im Markenrecht, im KI-Recht sowie bei rechtswidrigen Inhalten in Suchmaschinen und KI-gestützten Suchfunktionen. Wir beschäftigen uns fortlaufend mit Google AI Overviews und prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bei falschen, rufschädigenden oder markenrechtlich relevanten KI-Antworten bestehen.

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