• Äußerungsrecht

Spiegel darf über Spekulationen zum Alter des BVB-Spielers Moukoko berichten

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wandte sich der BVB-Profi-Fußballspieler, Youssoufa Moukoko, in einem Eilverfahren gegen eine Berichterstattung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ (Urteil vom 21.02.2023, Az. 2-03 O 45/22). In einer Printausgabe und in dem Online-Magazin hatte „Der Spiegel“ über Spekulationen hinsichtlich des Alters des Fußballspielers berichtet.

von Carl Christian Müller

Fußballer mit Fußball im Stadion

Alter als Privatsache?

Dadurch sah sich der klagende Fußballspieler in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Seiner Ansicht nach betrafen die Äußerungen seine Privatsphäre. Sofern die Darstellungen in der angegriffenen Berichterstattung nicht schon als falsche Tatsachenbehauptung zu verstehen seien, sondern als Gerücht oder bloße Verdachtsäußerung, fehle ihnen ein Mindestmaß an Beweistatsachen.

 

Öffentlichkeit hat Interesse am Alter des BVB-Spielers

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat entschieden, dass „Der Spiegel“ grundsätzlich über Zweifel am tatsächlichen Alter und der Herkunft des klagenden Profi-Fußballers berichten darf. Dafür gäbe es ein öffentliches Interesse und auch genügende Beweisanzeichen. Insoweit wurden die Äußerungen des „Der Spiegel“ durch die Pressekammer als zulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft. Teilweise war der Antrag des Profi-Fußballspielers aber erfolgreich. Die Pressekammer untersagte in ihrem Urteil dem Nachrichtenmagazin einige Äußerungen über Tatsachen, die „Der Spiegel“ nicht glaubhaft gemacht hatte. Sofern in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden sein sollte, das Landgericht Frankfurt am Main habe in seinem Urteil vom 21.02.2023 alle Äußerungen in dem Bericht des „Der Spiegel“ über den klagenden Profi-Fußballspieler für zulässig erklärt, trifft dies nicht zu.

Die Verfahrenskosten wurden nach dem Maß des Obsiegens und Unterliegens zu 70% dem klagenden Profi-Fußballspieler und zu 30 % dem beklagten Nachrichtenmagazin auferlegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

Quelle: Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main vom 24. Februar 2023

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