Mit einem heute den Beteiligten bekannt gegebenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass der Bundesrechnungshof in Bonn verpflichtet ist, einem Journalisten Zugang zum Wortlaut seiner die Jahre 1999 bis 2006 betreffenden abschließenden Prüfungsmitteilungen hinsichtlich der Prüfung der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu gewähren. Abgelehnt hat es dagegen den Antrag auf Zugang auch zu den vorläufigen Prüfungsmitteilungen noch laufender Prüfungen.
VG Köln: Bundesrechnungshof muss der Presse Zugang zu abschließenden Prüfungsmitteilungen gewähren
von Carl Christian Müller
Das Verwaltungsgericht hat in der Sache darauf abgestellt, dass der Journalist einen Anspruch auf Zugang zu den abschließenden Prüfungsmitteilungen glaubhaft gemacht habe. Das Ermessen des Bundesrechnungshofs sei insoweit auf Null reduziert. Berechtigte Interessen, denen gegenüber dem Informationsinteresse Vorrang einzuräumen wäre, lägen nicht vor. Die besondere Eilbedürftigkeit habe der Journalist mit Blick auf die Bundestagswahlen am 24. September 2017 ebenfalls hinreichend glaubhaft gemacht. Demgegenüber bestehe jedoch kein Anspruch auf Zugang zu noch nicht abgeschlossenen Vorgängen. § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung gewähre nur Zugang zu Prüfungsergebnissen, die abschließend festgestellt wurden. Dies sei hier nicht der Fall.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten das Rechtsmittel der Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 10.02.2017