Ihre Nachricht haben wir erhalten. Einer unserer Anwälte wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wann kommt der Rückruf?
In der Regel erfolgt der Rückruf am Tag Ihrer Anfrage. Sofern Sie Ihre Anfrage am Wochenende oder Feiertagen gestellt haben, kommt der Rückruf am nächsten Werktag.
Erstberatung per E-Mail
Sofern Sie sich eine Erstberatung per E-Mail gewünscht haben, gilt auch hier: In der Regel erhalten Sie die Ersteinschätzung per E-Mail am Tag Ihrer Anfrage. Sofern Sie Ihre Anfrage am Wochenende oder Feiertagen gestellt haben, kommt die E-Mail am nächsten Werktag.
Nicht immer ist eine Erstberatung per E-Mail möglich. Insbesondere in den Fällen, in denen wir weitere Sachverhaltsangaben benötigen, um eine profunde Einschätzung zur Rechtslage abgeben zu können, behalten wir uns vor, Sie anzurufen, um mit Ihnen über die Sache zu sprechen. Umgekehrt behalten wir uns in bestimmten Fallkonstellation vor, Ihnen eine Ersteinschätzung per E-Mail zukommen zu lassen und zwar auch dann, wenn Sie sich eine telefonische Erstberatung gewünscht haben.
Anfragen nach Büroschluss, an Wochenenden und Feiertagen
Auch dann, wenn Sie Ihre Anfrage spät am Abend, an Wochenenden oder Feiertagen stellen, wird diese unmittelbar nach Eingang von einem Anwalt gelesen und bewertet. Wenn es sich um einen dringenden Fall handelt, rufen wir Sie auch in diesen Fällen noch am Tag der Anfrage zurück.
Dringend ist der Fall beispielsweise dann, wenn Ihnen durch einen Fristablauf am Tag der Anfrage Rechtsnachteile drohen und diese durch unser Tätigwerden in der noch verbleibenden Zeit abgewendet werden können. Ob ein Fall dringlich ist, bewerten wir nach der Rechtslage und unseren Erfahrungswerten, denen Sie an dieser Stelle voll und ganz vertrauen können.
Sollten Sie am Tag der Anfrage keinen Anruf mehr bekommen, rufen wir Sie dann spätestens am nächsten Tag bzw. Werktag zurück.
Wir freuen uns darauf, Sie im Gespräch persönlich kennenzulernen.
Ihr Team von Mueller.legal