• Coachingverträge

Trader-Coachings auf Social Media: Wenn aus „Finanzbildung“ ein Kostenrisiko wird

Sportwagen, Bargeld, Screenshots angeblicher Gewinne: Auf YouTube, Instagram und TikTok inszenieren sich selbsternannte „Top-Trader“ als Beweis dafür, dass schnelles Geld nur eine Frage des richtigen Systems sei. Verkauft wird dann nicht selten ein „Geheimwissen“, das angeblich in wenigen Tagen zu fünfstelligen Erträgen führt. Genau diese Dramaturgie steht im Mittelpunkt aktueller Warnhinweise, etwa zu Trader-Coachings, die vor allem auf Abschlussdruck und teure Upsells setzen.

von Olivia Wykretowicz

Illustration eines Trader Coaches

Typische Verkaufslogik: gratis Einstieg, teurer Upsell

Häufig beginnt es mit einem kostenlosen Webinar oder „Einführungsseminar“. Inhaltlich bleibt das meist vage, während der Fokus auf dem nächsten Schritt liegt: einem kostenpflichtigen Programm, das schnell vierstellige Beträge erreicht. Die Verbraucherzentrale beschreibt dabei, dass sich hinter Ausbildungsversprechen nicht selten lediglich eine Sammlung von Clips oder der Zugang zu Gruppen in Messengern verbirgt.

WhatsApp- und Telegram-Gruppen als Risikofaktor

Ein wiederkehrendes Element sind Chatgruppen, in denen angeblich „Profis“ Tipps geben und ein Gemeinschaftsgefühl erzeugen. BaFin und Verbraucherzentralen warnen seit Längerem vor Anlagebetrug über WhatsApp- und Telegram-Gruppen, bei dem Vertrauen aufgebaut und anschließend zu riskanten Einzahlungen oder Plattformen gelenkt wird.
Nicht jeder Coaching-Vertrag ist Betrug. Aber die Kombination aus Renditeversprechen, Druckaufbau und Chatgruppen-Dynamik ist ein Warnsignal, das man ernst nehmen sollte.

Widerrufsrecht: Der Blick in die Widerrufsbelehrung lohnt sich

Bei online geschlossenen Verträgen besteht in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wird nicht ordnungsgemäß über den Widerruf belehrt, kann sich diese Frist deutlich verlängern. In unserer Beratung sehen wir bei Coaching- und Kursverträgen immer wieder Widerrufsbelehrungen, die unklar formuliert sind, schwer auffindbar platziert werden oder den Widerruf pauschal ausschließen wollen. Solche Gestaltung ist rechtlich riskant und hält einer Prüfung nicht in jedem Fall stand.

Besonders genau sollte man hinschauen, wenn der Anbieter den sofortigen Beginn der Leistung „bestätigen“ lässt oder mit vorformulierten Erklärungen arbeitet, die zum Verlust des Widerrufsrechts führen sollen. Ob das wirksam ist, hängt vom konkreten Vertrag und der konkreten Belehrung ab – eine Prüfung lohnt sich hier häufig.

Praktische Schutzsignale, die man ernst nehmen sollte

Einige Hinweise, die in der Beratungspraxis immer wieder auftauchen:

  • Druck und Verknappung („nur heute“, „letzter Platz“, ständige WhatsApp-Nachrichten)
  • Unklare Leistungsbeschreibung (was genau bekomme ich, wie lange, in welcher Form)
  • Starke Erfolgsversprechen statt nachvollziehbarer Risikohinweise
  • Fokus auf Anwerben weiterer Teilnehmer oder „Provisionen“ statt Ausbildung
  • Intransparente Widerrufsbelehrung oder pauschale Aussagen „Widerruf ausgeschlossen“

Unsere Unterstützung bei problematischen Coaching-Verträgen

Wenn Sie ein Trading-Coaching über Social Media abgeschlossen haben und Zweifel an Vertrag, Widerruf oder Leistungsumfang bestehen, prüfen wir für Sie die rechtlichen Optionen, insbesondere:

  • Widerruf und Widerrufsbelehrung
  • Kündigungsmöglichkeiten und Anfechtung bei irreführenden Angaben
  • Rückforderung bereits gezahlter Beträge, wenn der Vertrag angreifbar ist

Bei Bedarf schauen wir uns auch die konkrete Vertrags- und Kommunikationskette an, inklusive Landingpages, Chatverläufen und Zahlungsabläufen. So lässt sich oft schnell klären, ob und wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Nutzen Sie unseren unverbindlichen Gratis-Check und lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos anwaltlich einschätzen.

Zurück zur Newsübersicht