Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat am 5. Februar 2026 entschieden, dass die Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther über das Onlinemedium „NiUS“ dem Land Schleswig-Holstein nicht zuzurechnen sind. Damit wies das Gericht einen Eilantrag der Betreiberin des Mediums zurück, die dem Land bestimmte Äußerungen Günthers untersagen lassen wollte.
- Äußerungsrecht
Beschluss zum Äußerungsrecht: Keine Zurechnung von Günthers Aussagen zum Land Schleswig-Holstein
von Olivia Wykretowicz
Daniel Günther war am 7. Januar 2026 in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ zu Gast. In der Sendung äußerte er sich kritisch zur Medienlandschaft in Deutschland und nannte dabei auch das Portal „NiUS“. Die Betreiberin des Onlinemediums sah in den Äußerungen Verstöße gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot und die Verletzung von Grundrechten von NiUS und beantragte beim Verwaltungsgericht, dem Land Schleswig-Holstein Teile von Günthers Aussagen zu untersagen und deren Widerruf anzuordnen.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag ab. Nach Auffassung der Richter seien die Aussagen Günthers nicht in amtlicher Funktion gefallen und daher nicht dem Land zuzurechnen. Der Ministerpräsident habe in der Sendung als Parteipolitiker und nicht in Ausübung seines Regierungsamts gesprochen. Maßgeblich sei der Kontext der Sendung als politisch-gesellschaftliches Diskussionsformat sowie der parteipolitische Inhalt der Äußerungen gewesen.
Damit fehle es an einem Handeln „in Ausübung hoheitlicher Gewalt“, welches Voraussetzung für eine Grundrechtsbindung und das Neutralitätsgebot gewesen wäre. Günther habe vielmehr von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG Gebrauch gemacht.
Meinungsfreiheit oder Amtswort?
Die Entscheidung verdeutlicht, dass bei öffentlichen Äußerungen von Amtsträgern im politischen Diskurs sorgfältig zwischen amtlicher Funktion und privater bzw. parteipolitischer Rede zu unterscheiden ist. Nur wenn eine Äußerung eindeutig im Zusammenhang mit dem Regierungsamt steht, sind die besonderen Pflichten zur Neutralität und Sachlichkeit anwendbar.
Weiterführender Hinweis: Meinungsfreiheit, Verantwortung und digitale Debattenräume
Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts knüpft an eine grundlegende Fragestellung an, die derzeit viele öffentliche Diskussionen prägt: Wie weit reicht die Meinungsfreiheit und wo beginnt die staatliche Verantwortung, wenn Äußerungen in den demokratischen Diskurs eingreifen?
Auch unser Kanzleigründer Carl Christian Müller setzt sich in einem aktuellen Gastbeitrag auf Legal Tribune Online (LTO) mit diesem Spannungsfeld auseinander. Unter dem Titel „Algorithmen regulieren statt Meinungen bestrafen“ (veröffentlicht am 15. Januar 2026) analysiert er, wie der Rechtsstaat auf Polarisierung und Desinformation reagieren kann, ohne die Meinungsfreiheit – wie im Fall Günther – unnötig zu beschneiden. Hier geht es zum Gastbeitrag bei LTO: Algorithmen regulieren statt Meinungen bestrafen