• Plattformregulierung

Erfolg gegen X: Kammergericht Berlin stärkt Forschungszugang nach dem DSA

Das Kammergericht Berlin hat am 17. Februar 2026 entschieden, dass die Social-Media-Plattform X der NGO Democracy Reporting International (DRI) Zugang zu öffentlich sichtbaren Plattformdaten gewähren muss. Damit setzt das Gericht einen zentralen Anspruch aus Art. 40 Abs. 12 Digital Services Act (DSA) durch: Sehr große Online-Plattformen sind verpflichtet, qualifizierten Forschenden Datenzugang zu ermöglichen, damit u. a. systemische Risiken wie Desinformation und mögliche Wahlbeeinflussung untersucht werden können.

von Olivia Wykretowicz

Democracy Reporting International (DRI) forscht zu Wahlbeeinflussung und Desinformation – auch auf X.

Ausgangslage: Forschungsprojekt und verweigerter Datenzugang

DRI arbeitet zu politischen Diskursen und Desinformation in sozialen Medien. Der konkrete Anlass lag im Umfeld der ungarischen Parlamentswahlen im April 2026. Dafür wollte DRI auf Daten zugreifen, die auf der Plattform ohnehin öffentlich sichtbar sind, also nicht auf interne Geschäftsgeheimnisse, sondern auf Informationen, die Nutzer:innen bereits sehen können, die aber für Forschung erst durch systematische Auswertung und Schnittstellenzugang sinnvoll nutzbar werden.

Trotz dieses klaren DSA-Rahmens verweigerte X den angefragten Zugang. DRI beantragte daraufhin gerichtlichen Rechtsschutz im Eilverfahren.

Verfahrensverlauf: Zuständigkeit deutscher Gerichte als zentrale Weichenstellung

In erster Instanz blieb der Antrag vor dem Landgericht Berlin ohne Erfolg – nicht wegen fehlender materieller Rechte, sondern aus formalen Gründen. Im Kern ging es um die Frage, wo DSA-Ansprüche gegen globale Plattformen durchgesetzt werden können.

Das Kammergericht entschied in der zweiten Instanz zugunsten von DRI und verpflichtete X zur Herausgabe bzw. Gewährung des Zugangs. Besonders relevant: Das Gericht hat die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Durchsetzung von DSA-Ansprüchen bejaht. Für Forschungseinrichtungen, NGOs, Medien und andere Akteure senkt das die Hürden spürbar, denn damit verlagert sich der Streit nicht automatisch an den europäischen Sitz großer Plattformen (häufig Irland), sondern kann unter Umständen vor Ort geführt werden.

Einordnung: Art. 40 DSA als praktisches Instrument

Der DSA ist nicht nur ein abstraktes Regelwerk, das sich an Behörden richtet. Die Entscheidung knüpft an einen Kernmechanismus an: Transparenz und überprüfbare Risiken in großen Plattformen sind Teil der europäischen Grundordnung für den digitalen Raum. Art. 40 DSA ist dafür ein Hebel, weil er Forschung ermöglicht, die ansonsten an fehlenden Schnittstellen, unklaren Prozessen oder strategischen Blockaden scheitern kann.

Gerade im Kontext von Wahlen und öffentlicher Meinungsbildung ist die Frage, ob und wie Datenzugang gewährt wird, nicht bloß technisch. Sie berührt konkrete Schutzgüter: Integrität demokratischer Prozesse, Schutz vor koordinierter Desinformation, Nachvollziehbarkeit von Reichweiten- und Empfehlungssystemen sowie die Möglichkeit, Risiken überhaupt belastbar zu belegen.

Praktische Konsequenzen für Betroffene

Für die Praxis lassen sich mehrere Linien ableiten:

  • Durchsetzung im Eilverfahren kann ein gangbarer Weg sein, wenn der Forschungszweck zeitkritisch ist (z. B. im Wahlumfeld) und Plattformen Anfragen blockieren oder verzögern.

  • Öffentlich sichtbare Daten können rechtlich dennoch „zugangspflichtig“ sein, wenn sie ohne strukturierten Zugang faktisch nicht auswertbar sind.

  • Gerichtsstand und Zuständigkeit werden zu einem eigenen strategischen Faktor: Wer DSA-Rechte geltend macht, sollte früh prüfen (lassen), welche Gerichte in Betracht kommen und wie sich Zuständigkeit sauber begründen lässt.

Unsere Beratung im Regulierungsrecht: DSA-Hebel nutzen, Verfahren richtig aufsetzen

Genau an dieser Stelle setzt unsere Beratung im Regulierungsrecht an: Wir unterstützen dabei, DSA-Pflichten und regulatorische Instrumente gezielt zu nutzen – nicht nur „auf dem Papier“, sondern verfahrensfest und mit klarer Strategie.

Zurück zur Newsübersicht