Mueller.legal setzt Jugendschutz durch: Gerichte untersagen Rossmann und Netto Zigarettenverkauf an Minderjährige

Das Jugendschutzgesetz verbietet die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige. Zwei aktuelle Entscheidungen verdeutlichen, dass Verstöße gegen dieses Verbot im Eilverfahren zügig unterbunden werden können. Mueller.legal hat für den Verbraucherschutzverband Pro Rauchfrei e. V. in zwei Verfahren vor den Oberlandesgerichten Celle und Bamberg erfolgreich durchgesetzt, dass Rossmann und Netto keine Zigaretten mehr an Minderjährige verkaufen dürfen.

von Olivia Wykretowicz

Oberlandesgerichte Celle und Bamberg untersagen Rossmann und Netto die Abgabe von Zigaretten an Minderjährige

Testkäufe decken Verstöße auf

Auslöser waren sogenannte Testkäufe: In einer Rossmann- und in einer Netto-Filiale in Berlin konnte eine 15-jährige Testperson ohne Alterskontrolle Zigaretten kaufen. Beide Gerichte sahen darin einen klaren Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Dieses verbietet den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige ausnahmslos.

Unternehmen haften für Fehler ihrer Mitarbeitenden

Wichtig: Die Gerichte stellen klar, dass nicht nur einzelne Mitarbeitende verantwortlich sind. Entscheidend ist, dass der Verkauf im Geschäft des Unternehmens stattgefunden hat. Das bedeutet: Händler müssen sicherstellen, dass ihre Alterskontrollen im Alltag wirklich funktionieren und nicht nur auf dem Papier bestehen.

Testkäufe sind ausdrücklich erlaubt

Besonders deutlich äußerte sich das OLG Bamberg zu Testkäufen: Diese sind ein zulässiges Mittel, um Verstöße aufzudecken. Unternehmen können sich also nicht darauf berufen, dass die Situation „gestellt“ gewesen sei. Entscheidend ist allein, ob tatsächlich ein Verkauf an Minderjährige stattgefunden hat.

Schnelle Entscheidungen im Eilverfahren

Die Gerichte haben die Verstöße kurzfristig im Eilverfahren unterbunden – und das ohne mündliche Verhandlung. Das zeigt: Solche Fälle können sehr schnell entschieden werden. Für jeden weiteren Verstoß drohen empfindliche Konsequenzen, darunter Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro.

Warum die Entscheidungen wichtig sind

„Die Entscheidungen machen deutlich: Das Abgabeverbot für Tabakwaren an Minderjährige ist nicht nur eine ordnungsrechtliche Vorschrift, sondern kann auch zivilrechtlich effektiv durchgesetzt werden. Einzelhändler müssen sicherstellen, dass Jugendschutz in der Verkaufspraxis tatsächlich eingehalten wird“, sagt Rechtsanwalt Peter Weiler.

Andernfalls drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch gerichtliche Verbote.

Unsere Beratung

Wir beraten Unternehmen und Verbände im Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht, insbesondere bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Eilverfahren. Bereits mit Urteil vom 21. Januar 2026 hatte das OLG Bamberg in einem weiteren von Mueller.legal für Pro Rauchfrei e. V. geführten Verfahren Netto untersagt, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter im eigenen Onlineshop mit werblich-anpreisenden Aussagen zu bewerben. Darüber berichteten wir hier. Die aktuellen Beschlüsse fügen sich damit in eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen ein, die die rechtlichen Grenzen beim Vertrieb und bei der Vermarktung von Tabak- und Nikotinprodukten konkretisieren.

Die gesamte Pressemitteilung zu den Beschlüssen des OLG Celle und OLG Bamberg können Sie hier als PDF abrufen. Den Beschluss des OLG Celle lesen Sie hier in Volltext, den des OLG Bamberg lesen Sie hier in Volltext.

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