Negative Bewertungen löschen lassen

  • Kostenfreie Ersteinschätzung der Löschchancen
  • Für Google, kununu, Trustpilot, Jameda & weitere Bewertungsportale
  • Einzelne Bewertung oder ganzer Bewertungsbestand – wir zeigen den passenden Weg
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Rechtsanwalt Carl Christian Müller

Negative Bewertungen löschen lassen – vom Einzelfall bis zum ganzen Bewertungsbestand

Ob eine einzelne geschäftsschädigende Bewertung oder zahlreiche negative Rezensionen: Wir prüfen, welcher Weg rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei komplexen Einzelfällen gehen wir anwaltlich gegen die Plattform oder den Rezensenten vor. Auch größere Bewertungsbestände prüfen wir Bewertung für Bewertung und beanstanden anschließend nur die Fälle, bei denen ein Vorgehen sinnvoll und erfolgversprechend erscheint.

Dabei verbinden wir anwaltliche Prüfung mit digitalen Prozessen und Mengenpreisen für größere Bestände. Über unsere Online-Akte können Sie nachvollziehen, welche einzelne Bewertung geprüft oder beanstandet wurde, wie das jeweilige Löschverfahren verläuft und ob weitere rechtliche Schritte erforderlich sind.

Wir unterstützen Unternehmen auf Google, kununu, Trustpilot, Jameda und weiteren Bewertungsportalen. Unser Spektrum reicht damit von der gebündelten Bearbeitung größerer Bewertungsbestände bis zur individuellen rechtlichen Auseinandersetzung mit einem einzelnen Verfasser.

Google Google-Bewertung im Einzelfall

Eine falsche oder rechtswidrige Google-Bewertung kann gezieltes anwaltliches Vorgehen erfordern. Wir prüfen den Einzelfall und klären, ob die Löschung über Google oder ein direktes Vorgehen gegen den Rezensenten sinnvoller ist.

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Google Clean-Up Viele Google-Bewertungen löschen lassen

Bei zahlreichen negativen Bewertungen prüfen wir Ihr Google-Profil systematisch und greifen nur Bewertungen mit ausreichenden Erfolgsaussichten an. Mit Mengenpreisen, digitalen Prozessen und transparenter Online-Akte.

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Mueller.legal Kanzlei in Berlin

Google, Jameda, sanego & Co. Negative Arztbewertungen löschen lassen

Ärzte und andere Heilberufler müssen bei Bewertungen besondere rechtliche Grenzen beachten. Wir prüfen negative Bewertungen unter Berücksichtigung von Behandlungskontakt, Schweigepflicht und Datenschutz.

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kununu, Glassdoor & Co. Arbeitgeberbewertungen löschen lassen

Unwahre oder rechtswidrige Arbeitgeberbewertungen können Unternehmen und ihre Personalgewinnung erheblich beeinträchtigen. Wir prüfen Bewertungen und gehen gegenüber dem Portal oder dem Verfasser vor.

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Trustpilot Trustpilot-Bewertungen löschen lassen

Bei falschen oder rechtswidrigen Trustpilot-Bewertungen kommt es auf Profilstatus, Verifizierung und den konkreten Bewertungsinhalt an. Wir prüfen, welches Verfahren im jeweiligen Fall Erfolg verspricht.

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Bewertungen löschen lassen – vom Einzelfall bis zum großen Bewertungsbestand

Allein 2026 haben wir bislang rund 1.950 Vorgänge zu Online-Bewertungen angelegt (Stand August 2026). Wir bearbeiten sowohl einzelne rechtlich anspruchsvolle Bewertungen als auch größere Bewertungsbestände auf Google, kununu, Trustpilot, Jameda und weiteren Plattformen.

Dabei prüfen wir nicht schematisch, sondern entscheiden für jede Bewertung, ob und welches Vorgehen rechtlich sinnvoll ist. Größere Bestände können wir mit digitalen Prozessen effizient bearbeiten; über unsere Online-Akte bleibt für Mandanten transparent, welche Bewertungen geprüft oder beanstandet wurden und wie das jeweilige Verfahren verläuft.

Unsere Arbeit endet nicht beim Löschantrag an ein Portal. Ist der Rezensent bekannt oder reicht das Plattformverfahren nicht aus, prüfen wir auch ein unmittelbares rechtliches Vorgehen gegen den Verfasser. So verbinden wir die effiziente Bearbeitung größerer Mengen mit der juristischen Tiefe des Einzelfalls.

Ihre Bewertung in erfahrenen Händen

Rechtsanwalt Carl Christian Müller ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht. Bereits 2007 widmete er seine Masterarbeit dem Thema „Bewertungsportale im Internet“. Seitdem beschäftigt er sich intensiv mit den rechtlichen Fragen rund um negative Online-Bewertungen.

Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kostenfrei, ob und welches Vorgehen gegen die negative Bewertung sinnvoll ist.

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