• Datenschutzrecht

Datenerhebung bei Amazon ist rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht (VG) Hannover hat mit Urteil vom 09.02.2023 der Klage von Amazon stattgegeben (Az. 10 A 6199/20). Der Onlineversandhändler darf weiterhin Handscanner einsetzen, mithilfe derer bestimmte Arbeitsschritte innerhalb der jeweiligen Prozesspfade von Warenein- bis Warenausgang erfasst werden. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten wiegt nicht schwerer als die unternehmerischen Anliegen von Amazon, erklärte das VG Hannover.

von Carl Christian Müller

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