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Deepfakes, digitale Gewalt und Strafrecht: Fall Ulmen rückt Reformbedarf in den Fokus

Die Vorwürfe im Fall Ulmen rücken ein Thema in den Fokus, das juristisch zunehmend an Bedeutung gewinnt: digitale Gewalt und Deepfakes. Die Bundesregierung reagiert – ein Gesetzentwurf steht kurz bevor.

von Olivia Wykretowicz

Deepfakes, digitale Gewalt und Strafrecht

Die aktuellen Vorwürfe der Fernsehmoderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren früheren Partner Christian Ulmen haben eine Debatte neu entfacht, die juristisch schon länger geführt wird: Reichen die bestehenden Vorschriften aus, um gegen sogenannte digitale Gewalt und insbesondere Deepfakes wirksam vorzugehen?

Während die tatsächlichen Vorwürfe zwischen den Beteiligten bislang ungeklärt sind und rechtlich noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, hat der Fall politische Dynamik ausgelöst. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht akuten Handlungsbedarf und kündigt konkrete gesetzgeberische Schritte an.

Gesetzentwurf zu „digitaler Gewalt“ angekündigt

Nach aktuellen Angaben aus dem Bundesjustizministerium steht ein Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt kurz vor der Veröffentlichung. Ziel ist es insbesondere, Betroffenen die Rechtsdurchsetzung zu erleichtern und bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen.

Im Fokus stehen dabei vor allem pornografische Deepfakes und andere Formen bildbasierter Gewalt. Hier soll das Strafrecht gezielter greifen als bislang. Ein entsprechendes „Digitales Gewaltschutzgesetz“ wird noch für dieses Frühjahr erwartet.

Neuer Straftatbestand für Deepfakes im Gespräch

Kern der Reformüberlegungen ist ein neuer Straftatbestand, der gezielt die Verbreitung täuschend echt wirkender, KI-generierter Inhalte erfassen soll. Diskutiert wird insbesondere ein neuer § 201b StGB, der die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch manipulierte Bild-, Audio- oder Videoaufnahmen unter Strafe stellt.

Der Ansatz geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück. Danach soll strafbar sein, wer Deepfakes verbreitet, die den Eindruck echter Aussagen oder Handlungen einer Person erwecken und deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Als Strafmaß stehen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren im Raum.

Gleichzeitig sollen Ausnahmen gelten, etwa für Journalismus, Kunst, Wissenschaft oder Berichterstattung über zeitgeschichtliche Ereignisse.

Politischer Druck wächst – auch aus der Opposition

Nicht nur innerhalb der Bundesregierung wird gehandelt: Auch aus der Opposition kommt Druck, schneller klare Regelungen zu schaffen. Kritisiert wird vor allem, dass bestehende Vorschriften, etwa aus dem Strafrecht, dem Kunsturhebergesetz oder dem Datenschutzrecht, bei KI-generierten Inhalten oft nur begrenzt passen. Zugleich haben die Grünen bereits einen eigenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Gewalt angekündigt. Dieser soll ausdrücklich auch nicht einvernehmliche, KI-generierte Inhalte erfassen.

Bestehende Rechtslage: Schutz vorhanden, aber fragmentiert

Die bisherige Rechtslage ist komplex: Je nach Einzelfall können bereits heute verschiedene Normen greifen – etwa aus dem Strafrecht (§§ 184 ff. StGB), dem Persönlichkeitsrecht, dem Kunsturhebergesetz oder dem Datenschutzrecht. Allerdings zeigt die Praxis, dass diese Vorschriften nicht immer passgenau auf KI-generierte Inhalte zugeschnitten sind, insbesondere bei massenhafter Verbreitung, anonymen Veröffentlichungen oder technisch schwer nachweisbaren Manipulationen. Genau hier setzen die aktuellen Reformüberlegungen an.

Fall Ulmen als politischer Beschleuniger

Auch wenn der konkrete Sachverhalt rechtlich noch nicht geklärt ist, wirkt der Fall Ulmen bereits jetzt als Katalysator für die rechtspolitische Debatte. Er verdeutlicht, wie groß die praktische Relevanz digitaler Persönlichkeitsverletzungen inzwischen ist und wie schnell sich entsprechende Inhalte verbreiten können.

Deepfakes als Teil digitaler Gewalt

Deepfakes sind kein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines größeren Problems. Digitale Gewalt umfasst eine Vielzahl von Erscheinungsformen: von gezielten Falschbehauptungen über Diffamierungen bis hin zu bildbasierten Angriffen.

Gemeinsam ist diesen Fällen, dass sie Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum verletzen und sich oft schnell und schwer kontrollierbar verbreiten. Genau hier liegt auch die rechtliche Herausforderung: Bestehende Instrumente müssen auf neue technische Formen angewendet werden, oder werden, wie aktuell diskutiert, gezielt weiterentwickelt.

Für Betroffene bedeutet das: Neben möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen (z. B. Unterlassung, Schadensersatz) bleibt die strafrechtliche Verfolgung bislang oft mit Unsicherheiten verbunden. Ob sich dies durch die geplanten Reformen ändert, wird maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der neuen Vorschriften abhängen.

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